Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-16
Wortprotokoll
Ich möchte mich für das Eintreten auf dieses Gesetz bedanken und für die Voten, in denen eine gewisse Sorge um den Wald und die Waldwirtschaft zum Ausdruck gekommen ist. Der Bundesrat teilt diese Sorge, deshalb erachtet er diese Gesetzesvorlage als wichtig. Die Bundesverfassung weist dem Bund die Aufgabe zu, dafür zu sorgen, dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann. Gemäss Verfassung muss er auch Grundsätze über den Schutz des Waldes festlegen und gleichzeitig Massnahmen zur Erhaltung des Waldes erlassen.
Der Wald, das haben einige von Ihnen richtig dargelegt, hat viele Anspruchspartner. Er steht deshalb auch im Spannungsfeld verschiedener Gruppierungen, die ihre Ziele formulieren, und diese Ziele wiederum stehen sehr oft in Konflikt miteinander. Die grosse Zahl und die Unterschiedlichkeit der Ansprüche haben in den letzten Jahren zu grosser politischer Aufmerksamkeit für Waldthemen geführt. Seit 2008, d. h. nach dem Entscheid für Nichteintreten auf die Teilrevision des Waldgesetzes und dem damit verbundenen Rückzug der Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald", sind zu den Themen Wald und Holz rund 130 Vorstösse von fünfzig Parlamentariern unterschiedlicher Richtung eingereicht worden.
Um dem Wald und den Anliegen der Waldwirtschaft umfassend gerecht zu werden, braucht es deshalb nach Ansicht des Bundesrates eine integrale und kohärente Waldpolitik mit einer sorgfältigen Interessenabwägung und einem ausgeglichenen Umgang mit den verschiedenen Zielkonflikten. Daher hat der Bundesrat die Waldpolitik 2020 ausarbeiten lassen und sie im August 2011 verabschiedet. Die Waldpolitik 2020 soll sicherstellen, dass die Waldbewirtschaftung nachhaltig erfolgt. Es sollen günstige Rahmenbedingungen für eine effiziente und innovative Wald- und Holzwirtschaft geschaffen werden. Ausserdem wollen wir sowohl den gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald als auch der Langfristigkeit der Entwicklungen im Ökosystem Wald Rechnung tragen.
Es geht also darum, einzelne Lücken in der Gesetzgebung zu schliessen. Es geht dabei um Verhütung und Behebung von Waldschäden auch ausserhalb des Schutzwaldes, die Anpassung des Waldes an den Klimawandel, um die Stärkung der Holznutzung und um weitere kleine Anpassungen.
Die Schadorganismen, wie etwa der eingeschleppte asiatische Laubholzbockkäfer, können grosse Schäden anrichten und die Funktionen des Waldes erheblich gefährden. Mit der Zunahme des internationalen Warenverkehrs gelangen vermehrt solche Organismen auch in die Schweiz. Bisher konnte der Bund den Kantonen nur im Bereich des Schutzwaldes Massnahmen gegen Waldschäden abgelten. Die Kantone und die Gemeinden stossen nun aber bei der vorgeschriebenen Verhütung und Bekämpfung von Schadorganismen ausserhalb des Schutzwaldes an ihre finanziellen Grenzen. Daher soll das Waldgesetz so ergänzt werden, dass der Bund auch ausserhalb des Schutzwaldes Massnahmen ergreifen und Kantone und Gemeinden unterstützen kann. Es ist auch nötig, die Bestimmungen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden an die heutigen Anforderungen anzupassen.
Als zweiter Schwerpunkt soll der Wald als anpassungsfähiges Ökosystem erhalten bleiben, damit er die vielfältigen Leistungen auch unter den sich abzeichnenden klimatischen Bedingungen erbringen kann. Wenn wir heute einen Keimling setzen, wird er in fünfzig Jahren als grossgewachsener Baum in einem stark veränderten Klima leben müssen. Dannzumal werden wohl höhere Temperaturen herrschen, Extremereignisse wie Trockenperioden oder Stürme häufiger auftreten und vermehrt Schädlinge vorkommen. Damit werden die Belastung und eben auch die Gefährdung des Waldes zunehmen.
Zur Holznutzung ist zu sagen, dass im Schweizer Wald seit Jahrzehnten weniger Holz genutzt wird, als nachwächst. Das ist eine Entwicklung, die sich mit der Frankenstärke nun noch deutlich verschärft hat. Eine stärkere Nutzung ist erwünscht, da Holz insbesondere als Baustoff hervorragende Eigenschaften aufweist, seine Verwendung CO2 speichert und es gleichzeitig energieintensive Baumaterialien wie Stahl oder Beton ersetzen kann. Als Rohstoff für die Wärme- und Stromproduktion ist Holz im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen CO2-neutral. Das Ziel besteht also darin, das nachhaltig nutzbare Holzpotenzial besser auszuschöpfen. [PAGE 1583] Deshalb wollen wir, dass im Waldgesetz mit dem Abschnitt zur Holzförderung etwas gemacht wird. Der Bund schafft so eine bessere Grundlage, um Absatz und Verwertung von nachhaltig produziertem Holz zu fördern.
Daneben geht es um diverse kleinere Anpassungen etwa beim eidgenössischen Wählbarkeitszeugnis für die Besetzung von Stellen im öffentlichen Forstdienst; das wollen wir auf Wunsch der Kantone formell abschaffen. Es geht um die Verbesserung der Arbeitssicherheit für Holzerntearbeiten, die im Auftrag ausgeführt werden, und es geht um weitere kleinere Anpassungen.
Es wurde gesagt, wir haben noch eine Schnittstelle zur Biodiversität. Hier erfüllt der Wald ja auch eine sehr wichtige Funktion, indem er eben auch Biodiversitätsflächen zur Verfügung stellt. Der Bundesrat hat die Strategie Biodiversität im April 2012 verabschiedet, in einem Aktionsplan konkretisiert und den finanziellen Mehrbedarf dargelegt. Hier sind wir noch mit den Kantonen an der Arbeit, ob die vorgeschlagenen Massnahmen und deren Finanzierung gesichert sind oder ob wir in Etappen vorgehen. Diese Arbeiten sind noch am Laufen, weil im jetzigen Finanzumfeld natürlich alle staatlichen Ebenen einen restriktiven Rahmen zu berücksichtigen haben.
Ich glaube, mit diesem neuen Waldgesetz sind wir auf dem guten Weg, den unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Akteure insgesamt auf einer soliden, breitabgestützten Basis Rechnung tragen zu können. Dies lässt sich auch abgestützt auf die ständerätlichen Beratungen sagen. Dort wurde in der Gesamtabstimmung dieses Gesetz mit 38 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet. Ihre vorberatende Kommission, bei der ich mich für die Arbeit bedanken möchte, hat gar mit 20 zu 0 Stimmen für die Vorlage gestimmt. In diesem Sinne ersuche auch ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und im Wesentlichen dem Bundesrat zu folgen.