Binder Max · Nationalrat · 2015-09-16
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-16
Wortprotokoll
Ich gebe Ihnen zuerst meine Interessenbindung bekannt: Ich bin privater Waldeigentümer, Mitglied einer Holzkorporation und Präsident von Waldwirtschaft Schweiz.
Ich nehme es vorweg: Die SVP-Fraktion ist selbstverständlich für Eintreten auf diese Vorlage.
Worüber sprechen wir heute? Wir sprechen über den Schweizer Wald, das heisst, wir sprechen über knapp einen Drittel unserer Landesfläche. Wir sprechen über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Waldeigentümer in Bezug auf Pflege und Nutzung des Waldes. Etwa 30 Prozent des Waldes gehören 250 000 Privatwaldeigentümern, knapp zwei Drittel des Waldes gehören rund 2500 Einwohnergemeinden, Bürgergemeinden, Korporationen und ähnlichen Organisationen. Zwei Drittel des Waldes gehören also Waldeigentümern, die keinerlei Steuereinkommen zur Deckung allfälliger Waldpflegedefizite haben. Für die SVP-Fraktion steht deshalb die Nutzung respektive die Wirtschaftlichkeit des Waldes im Vordergrund. Nur ein genutzter Wald kann die unbestritten wichtigen Funktionen des Waldes nachhaltig garantieren.
Die heute zur Beratung stehende Vorlage basiert auf der Waldpolitik 2020 des Bundesrates. Sie löst das Waldprogramm aus dem Jahr 2004 ab. Gemäss Waldpolitik 2020 soll der Schweizer Wald durch die Waldeigentümer und Forstbetriebe so gepflegt werden, dass er jederzeit alle von der Gesellschaft erwünschten Funktionen erfüllen kann: Das sind die Nutzung, der Schutz, die Erholung und die Wohlfahrt. Die wachsenden Holzreserven sollen besser genutzt werden. Die Herausforderungen an den multifunktionalen Wald nehmen laufend zu, während sich die wirtschaftliche Situation der Wald- und Holzbranche kontinuierlich verschlechtert hat. Vor allem mit der aktuellen Währungssituation und zum Teil auch durch die Klimaveränderung hat sich die Situation drastisch verschlechtert.
Wir erwarten von der vorliegenden Gesetzesänderung Rahmenbedingungen, die für die Waldwirtschaft - also für immerhin einen Drittel unserer Landesfläche - nachhaltige Verbesserungen bringen. Zentrale Punkte sind für uns erstens die Förderung des exzellenten einheimischen Rohstoffes Holz, zweitens die Ausschöpfung des nachhaltigen Holznutzungspotenzials, drittens der Schutz vor den immer häufiger auftretenden Schadorganismen, viertens die Anpassung des Waldes an die Klimaveränderung, fünftens die Schaffung von Möglichkeiten zur Inwertsetzung der verschiedenen Nicht-Holz-Waldleistungen, sechstens die Mitfinanzierung von Erschliessungsanlagen im Schutz- und Nichtschutzwald durch den Bund.
Waldwirtschaft Schweiz unterstützt die Entschädigung für CO2-Klimaleistungen des Waldes an die Waldeigentümer sowie den Artikel betreffend die Arbeitssicherheit. All diese Leistungen konnten in früheren Jahren mit dem Holzertrag, also dem Ertrag aus dem Wald, finanziert werden. Das ist heute, trotz grösster Bemühungen der Waldeigentümer, die Kosten zu senken, kaum oder nicht mehr möglich. Konnte man vor hundert Jahren mit einem Kubikmeter Holz von guter Qualität noch dreissig Stunden Waldarbeiterlohn bezahlen, reicht es heute gerade noch für drei Stunden, also noch für einen Zehntel.
Wir legen insbesondere Wert auf Artikel 38a Absatz 1 Buchstabe g, wo es darum geht, dass der Bund Finanzhilfen für Erschliessungsanlagen gewähren kann. In Änderung zur heutigen Praxis soll das nicht nur im Schutzwald, sondern auch im Nichtschutzwald wieder möglich sein. Im Zug des Entlastungsprogramms 2003 hat man diese bewährte Praxis, die es damals gab, eben aufgerissen. Es gilt also, hier eine meines Erachtens nur logische Korrektur vorzunehmen.
Wichtig ist für uns aber auch die Förderung des Schweizer Holzes. Holz erlebt im Moment eine eigentliche Renaissance in verschiedensten Einsatzgebieten, so im exzellenten mehrgeschossigen Bau, generell im Hausbau, aber auch im Innenausbau und natürlich auch im Energiebereich. Dennoch macht der Anteil an Schweizer Holz, gemessen an der totalen Holzverwendung, lediglich 40 Prozent aus. 60 Prozent des in der Schweiz verwendeten Holzes werden importiert.
Viele denken, dass Holz ein Agrargut sei. Aber Holz ist kein Agrargut, Holz ist ein Industriegut und zu jeder Zeit, in jeder Menge, zu jedem Preis rund um die ganze Welt handelbar. Holz geniesst keinen Grenzschutz - was wir ja auch gar nicht möchten. Schliesslich sind wir uns das gewohnt, sodass wir das nicht ändern wollen. Aber es ist wichtig, dass wir hier der Schweizer Holzindustrie entgegenkommen und etwas tun für die bessere Verwertung von Schweizer Holz in den verschiedensten Bereichen.
Wir werden uns dann in der Detailberatung noch zu den einzelnen Artikeln äussern.