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Grunder Hans · Nationalrat · 2015-09-16

Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2015-09-16

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion - ich nehme es vorweg - ist für Eintreten auf die Revision des Waldgesetzes. Ich möchte nicht allzu vieles von dem wiederholen, was meine Vorredner gesagt haben. Sie haben es gehört, auch in der Kommission war Eintreten unbestritten, und mit der Gesamtabstimmung wurde Ihnen der Gesetzentwurf grossmehrheitlich so zur Behandlung übergeben.

Ich werde im Sinne einer effizienten Beratung im Rat nachher nicht mehr zu den einzelnen Artikeln sprechen, nutze jetzt aber insbesondere die Möglichkeit, etwas zum Mehrheitsantrag bei Artikel 5 Absatz 3bis zu sagen. Sie wissen, die Mehrheit der UREK-NR beantragt in Artikel 5 für Bauten und Anlagen, die in einen Richtplan aufgenommen worden sind, als Voraussetzung die Standortgebundenheit. Diese Lockerung in Bezug auf die Rodungsmöglichkeiten ist vertretbar und mit Blick auf die Energiestrategie 2050 sehr erwünscht. Sie steht absolut im Einklang mit der laufenden Beratung der Energiegesetzgebung. In Artikel 14 des Energiegesetzes wurden die Interessen bezüglich der Realisierung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien explizit den Interessen des Landschaftsschutzes gleichgestellt. Dieser Grundsatzartikel ist absolut zentral für die Umsetzung der Energiestrategie, und deshalb ist die Anpassung im Waldgesetz nur logisch. Bereits nach der Erstberatung des Energiegesetzes im Nationalrat sind gewisse Umweltverbände dagegen Sturm gelaufen. Deshalb wundert es mich nicht, dass hier abermals versucht wird, die Landschaftsinteressen vor die Interessen der Gewinnung erneuerbarer Energien zu stellen. Zum Glück sind hier die Verantwortlichen der politischen Parteien, auch derjenigen des linken Spektrums, den Mitteparteien gefolgt und haben somit Weitsicht gezeigt, indem sie die wichtige Interessenabwägung hier im Waldgesetz vorgenommen haben.

Wir wissen zudem alle, dass der Wald jährlich um die Fläche des Brienzersees zunimmt. Gerade auch in Anbetracht dieser Entwicklung ist es sehr wohl vertretbar, das Rodungsverbot zum Beispiel für Windanlagen oder andere Anlagen minimal zu lockern.

Auch die BDP-Fraktion findet, dass das Waldgesetz, das auf das Gesetz von 1902 zurückgeht, ein sehr wichtiges Instrument ist. Unsere Fraktion ist absolut für den Schutz des Waldes, doch in der heutigen Zeit - ich verweise auf die Ausführungen, die ich soeben gemacht habe - ist gerade hier eine minimale Lockerung, die im Interesse des Ganzen ist, absolut vertretbar.

Im Übrigen beantragt ja die Mehrheit, dass ein kantonaler Richtplan oder ein Sachplan des Bundes Voraussetzung sein muss, damit in diesen Fragen eine Interessenabwägung gemacht werden kann. Das ist alles andere als willkürlich. Wie Sie nämlich wissen, können das Volk, Interessenverbände und politische Gremien im Rahmen der Mitwirkung sehr wohl auf einen Richtplan Einfluss nehmen. Gerade durch diesen Prozess erfolgt eben auch die Abwägung zwischen den Interessen des Landschaftsschutzes und den Interessen der Produktion von erneuerbaren Energien auf Augenhöhe.

Ich bitte Sie deshalb, in der Detailberatung überall den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen - ausser bei Artikel 38a: Dort werden wir den Antrag der Minderheit Schilliger unterstützen. Wir werden zudem auch die beiden Einzelanträge von Siebenthal und Vogler unterstützen.