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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie auch, die Mehrheit und damit den Ständerat und den Bundesrat zu unterstützen. Man muss sicher sagen: Wir wollen die Natur, die natürlichen Schädlinge nicht generell bekämpfen und sagen, die sollen hier von den Massnahmen des Bundes erfasst werden. Die Kompetenz und das Eingreifen des Bundesrates kommen nur bei erheblichen - erheblichen! - Gefährdungen des Waldes zur Anwendung. Wenn wir es mit einer erheblichen Gefährdung des Waldes zu tun haben, können wir nicht mehr lange diskutieren und wissenschaftliche Studien einholen, ob der Schädling natürlich schweizerisch oder eingeschleppt ist - dann muss man handeln! Man muss handeln, weil es wirklich um erhebliche Gefährdungen des Waldes geht. Nur dann ist der Bundesrat berechtigt, diese Massnahmen zu ergreifen.

Das geschieht in Absprache mit den Kantonen. Der Laubholzbockkäfer war so ein Element, aber es gibt auch andere Schadorganismen, die auftauchen. Man kann lange zuschauen - wenn es im natürlichen Verlauf ist, weiss man das. Aber wenn der Wald in seiner Funktion erheblich gefährdet ist, kann man nicht noch lange sagen: Das ist jetzt halt eine natürliche erhebliche Gefährdung des Waldes, das lassen wir jetzt zu; hingegen da ist es eine erhebliche Gefährdung, die unnatürlich ist, weil der Käfer eingeschleppt ist - das interessiert den Wald nicht. Deshalb sind wir überzeugt, dass man hier bei erheblichen Gefährdungen diese Unterscheidung tatsächlich nicht machen darf, nicht machen soll.

Die Ausführungen von Herrn Weibel sind richtig. Gerade sein Anliegen, dass natürliche Schadorganismen eine gewisse Daseinsberechtigung haben, ist in Artikel 20 des Waldgesetzes aufgenommen, wo der von Ihnen erwähnte naturnahe Waldbau verankert ist. Im naturnahen Waldbau, das haben Sie zu Recht gesagt, haben die Kantone ihre [PAGE 1592] Kompetenzen. Sie haben als Vorgabe die naturnahe Bewirtschaftung. Da kommt das alles zum Tragen, das wird auch nicht tangiert. Das ist für uns eben gerade ein Grund, keine Befürchtungen zu haben. Wenn das die Kantone im naturnahen Waldbau machen, und das machen sie sehr kompetent, dann haben die natürlichen Schädlinge, die Bestandteil dieses Zyklus sind, die Bestandteil des naturnahen Waldbaus sind, auch ihren Platz. Deshalb glauben wir, dass das gerade mit dieser Denkweise sichergestellt ist. Aber es ist eben dann nicht der Fall, wenn wir trotz dieses naturnahen Waldbaus erhebliche Gefährdungen vor uns haben.

Die Unterscheidung zwischen Organismen des natürlichen Ökosystems und invasiven gebietsfremden Organismen wäre in diesen Fällen deshalb gefährlich. Sie wäre administrativ aufwendig, und sie widerspricht schlussendlich eben der Systematik des Waldgesetzes, welche darauf basiert, dass der Wald seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktionen erfüllen kann und muss, unabhängig davon, ob eine erhebliche Gefährdung von einheimischen oder gebietsfremden Organismen ausgeht.

Ich bitte Sie deshalb, bei beiden Artikeln der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

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