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Fässler Daniel · Nationalrat · 2015-09-16

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-16

Wortprotokoll

Ich begründe in Vertretung von Kollege Vogler seine Minderheit zu Artikel 28a.

Der zweite Abschnitt des vierten Kapitels des Waldgesetzes befasst sich mit der Verhütung und Behebung von Waldschäden. Der Bundesrat schlägt vor, diesen Abschnitt mit zwei Artikeln zu ergänzen. Über Artikel 27a haben wir soeben entschieden.

Im Ständerat und in Ihrer Kommission unbestritten war der Vorschlag des Bundesrates, mit einem neuen Artikel 28a den Bund und die Kantone zu Massnahmen zu verpflichten, die "den Wald darin unterstützen, seine Funktionen auch unter veränderten Klimabedingungen nachhaltig erfüllen zu können". Eine Kommissionsminderheit schlägt nun vor, diese Bestimmung zu ergänzen: Der Bund soll konkret berechtigt werden, "Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern, die sich zu einer Gemeinschaft [PAGE 1593] zusammengeschlossen haben, Beiträge für die Leistung des Waldes zum Klimaschutz" auszurichten.

Im Waldbericht 2015, der vor Kurzem publiziert worden ist, steht wörtlich Folgendes: "Beim Wachstum von Wäldern wird der Atmosphäre CO2 entzogen, denn die Hälfte der produzierten Biotrockenmasse besteht aus reinem Kohlenstoff ... Viele Industrieländer entschlossen sich im Rahmen des internationalen Kyoto-Protokolls, die forstliche Klimaschutzleistung in die nationale CO2-Bilanz aufzunehmen. So können sie einen Teil ihres CO2-Ausstosses durch den Aufbau eines Kohlenstoffvorrates in heimischen Wäldern reduzieren und damit die internationale Verpflichtung erfüllen. Den Waldeigentümern wurde diese Klimaschutzleistung bislang jedoch nicht entgolten."

Es ist unbestritten, dass der Wald auch aus Sicht des Klimaschutzes wertvolle Leistungen erbringt. Diese Klimaschutzleistungen des Waldes werden optimiert, wenn einerseits die CO2-Einlagerung im Wald dank eines hohen Holzzuwachses hoch gehalten und andererseits dauernd Holz genutzt und zu Holzprodukten verarbeitet wird, mit denen die Speicherwirkung verlängert und CO2-intensive Bau- und Brennstoffe ersetzt werden können. Wer sich darauf verlässt, dass sich die CO2-Senkenleistung des Waldes allein durch das ständige Wachstum des Holzvorrates im Wald maximieren lässt, betreibt eine risikoreiche und nicht nachhaltige Politik, denn alte Bestände mit hohem Holzvorrat werden erfahrungsgemäss schlecht oder gar nicht genutzt. Bricht als Folge davon das Holz im Wald zusammen und vermodert, wird es wieder zu einer CO2-Quelle. Aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels - ich erinnere zum Beispiel an den Sturm Lothar - steigen diese Risiken zusätzlich. Wird der Wald hingegen langfristig nachhaltig bewirtschaftet, trägt er zum Klimaschutz bei.

In der letzten Kyoto-Periode 2008 bis 2012 gingen in der Schweiz etwa 1,6 Millionen Tonnen CO2-Senkenleistungen auf den Wald zurück. Von diesen Leistungen hat die Klimapolitik der Schweiz stark profitiert. Bei der Ermittlung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Wald- und Holzwirtschaft wurden sie bis heute aber nicht berücksichtigt. Dies möchte die Kommissionsminderheit ändern. Nach ihrem Willen sollen die Abgeltungen aus der CO2-Speicher- und Reduktionsleistung des Waldes in geeigneter Form den Waldeigentümern zugutekommen, sofern sich diese zu einer Gemeinschaft zusammenschliessen und ihre Waldbewirtschaftung auf eine Optimierung der Klimaschutzleistungen ausrichten.

Indem in klimarelevante Massnahmen investiert wird, resultiert eine klassische Win-win-Situation: Der Bund bekommt einen stabilen, lebenden CO2-Speicher-Wald, und die Waldeigentümer verfügen über einen leistungsfähigen, robusteren und fitteren Wald, der seine Leistungen nachhaltig und langfristig erbringen kann.

Ich ersuche Sie daher, der Kommissionsminderheit zu folgen.