Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2002-03-04
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-04
Wortprotokoll
Sie haben meinen Ordnungsantrag, das Geschäft "Teilrevision des Mietrechtes" (Vorlage 2) von der Geschäftsliste dieser Frühjahrssession zu streichen, ausgeteilt erhalten. Warum dieser etwas ungewöhnliche Antrag? Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat am 11. und 12. Februar die Differenzbereinigung der Mietrechtsvorlage behandelt. Buchstäblich in letzter Minute sind neue Konzepte eingebracht worden, insbesondere der so genannte "accord romand". Mit Stichentscheid der Präsidentin hat die Kommission diesem neuen Konzept, das als Verständigungslösung zwischen Mieter- und Vermieterkreisen aus der Romandie präsentiert worden ist, zugestimmt, ohne dass die verschiedenen davon betroffenen Artikel des Mietrechtes im Detail beraten wurden. Damit ist dieses Geschäft für die am 6. März vorgesehene Plenumsdebatte nicht behandlungsreif und muss in der Kommission nochmals zur Diskussion gestellt werden. Andernfalls müsste am 6. März die Beratung zu den verschiedenen Konzepten und Systematiken im Plenum stattfinden, was wohl der Sache wenig dienlich wäre.
Artikel 16 des Bundesgesetzes über den Geschäftsverkehr der Bundesversammlung sieht vor, dass zur [PAGE 30] Differenzbereinigung zwischen den Räten die abweichenden Beschlüsse des einen Rates zur erneuten Beratung an den andern Rat zurückgehen. Die Beratungen haben sich ausschliesslich auf diejenigen Fragen zu beschränken, über welche keine Einigung zustande gekommen ist. Ein Zurückkommen auf Fragen, welche über die eigentlichen Differenzen hinausgehen, ist nur statthaft, wenn dies als Folge neuer Beschlüsse notwendig wird oder wenn die Kommissionen beider Räte einen entsprechenden übereinstimmenden Antrag stellen. Das ist nicht geschehen.
Das vorliegende Geschäft zur Mietrechtsrevision ist sehr komplex und stellt hohe Anforderungen an die Beratenden. Bereits der Vergleich der Beschlüsse von National- und Ständerat gestaltet sich schwierig, da die Vorlagen auf einer unterschiedlichen Systematik aufbauen. Das erst in der Differenzbereinigung vorgelegte Modell folgt sodann weder der Systematik des Ständerates noch jener des Nationalrates. Das Geschäft ist deshalb an die Kommission zurückzuweisen. Nur so kann sichergestellt werden, dass zuhanden des Plenums ein kohärenter Beschluss vorliegt, der sich auf die Differenzbereinigung mit dem Ständerat bezieht.
Aus zeitlichen Gründen verzichte ich darauf, auf Ungereimtheiten in diesem so genannten "accord romand" einzugehen. Auch dort sind noch gewisse Sachen unklar, und ich glaube, auch von jener Seite wird gewünscht, dass man diesen Ungereimtheiten nochmals in einer Kommissionsberatung nachgehen kann.
Noch zum zeitlichen Ablauf: Der Absetzung des Geschäftes von der Traktandenliste zwecks Rückweisung an die Kommission für Rechtsfragen steht eigentlich nichts entgegen. Die Schlussabstimmung über die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" muss ja ohnehin am 12. März erfolgen. Da es bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist, einen indirekten Gegenvorschlag in beiden Räten zu verabschieden, hat die Schlussabstimmung über die Volksinitiative ohnehin separat und in Unkenntnis des definitiven Gegenvorschlages zu erfolgen.
Auch das Büro unseres Rates hat heute über Mittag mit sehr grosser Mehrheit der Streichung des Geschäftes von der Geschäftsliste zugestimmt, konnte diese aber aus formellen Gründen nicht vornehmen. Darum müssen wir sie hier beschliessen.
Die Kommission ist auch bereit, sich nochmals mit dem Geschäft zu befassen. Frau Thanei hat sich als Präsidentin der Kommission mir gegenüber auch in diesem Sinne geäussert. Sie stellt möglicherweise den Antrag, dass man noch versuchen sollte, das Geschäft in der letzten Sessionswoche zu behandeln. Das hängt natürlich von den zeitlichen Möglichkeiten in der Kommission und im Rat ab.
Ich bitte Sie aber, der Kommission die Gelegenheit zur nochmaligen Beratung zu geben und der Streichung des Geschäftes von der Traktandenliste und damit der Rückweisung an die Kommission zuzustimmen.