Günter Paul · Nationalrat · 2002-03-04
Günter Paul · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-04
Wortprotokoll
Herr Pelli hat Ihnen das Problem dargelegt. Wenn Sie dem Ordnungsantrag Hegetschweiler zustimmen, verschwindet das Traktandum von der Traktandenliste, aber in Bezug auf Rückweisung haben Sie nichts beschlossen. Das ist das Problem des Ordnungsantrages Hegetschweiler, der in Bezug auf Rückweisung ein Durcheinander macht. Seine Idee, seine Absicht ist schon klar. Aber wenn Sie nur das Traktandum streichen, dann haben Sie formell nichts dazu beschlossen, was die Kommission machen muss.
Persönlich widersetze ich mich daher dem Streichungsantrag. Ich habe es auch im Büro gesagt: Es wäre intelligenter, das normale Verfahren abzuwickeln und die Rückweisung am Mittwoch zu beantragen, wenn das Geschäft zur Behandlung ansteht. Allerdings müsste man dann auch sagen, wozu die Rückweisung und was wir von der Kommission erwarten. So schreibt unser Geschäftsreglement das vor. Ein derartiges Vorgehen würde durchaus auch Sinn machen.
Es ist nicht so, dass das Büro den Beschluss, der Ihnen jetzt von Herrn Hegetschweiler beantragt wird, nicht hätte fassen können. Wir im Büro machen die Traktandenliste. Wir hätten also das Traktandum ohne weiteres absetzen können. Aber nach der Ermahnung von Herrn Pelli, der uns darauf aufmerksam gemacht hat, was das bedeuten würde, haben wir gesagt: Es ist nicht intelligent, das Geschäft von der Traktandenliste zu nehmen und den Wunsch, was wir vielleicht gerne hätten, hinterherzuschicken, wenn die Kommission aber machen kann, was sie will. Es wäre viel besser und intelligenter, wenn im Rat der Antrag auf Rückweisung gestellt und gesagt wird: Wir wollen, dass dieses Problem von der Kommission auf diese und jene Weise gelöst wird. Wenn Sie dem Antrag Hegetschweiler folgen, haben Sie nichts gelöst und nichts wirklich beschlossen. Vielleicht macht die Kommission das Richtige, vielleicht auch nicht.
Es wäre von daher gesehen richtig - und das beantrage ich Ihnen -, dass man den Rückweisungsantrag dort stellt, wo er hingehört, nämlich bei Beginn der Beratung des Geschäftes am Mittwoch.