Aeschi Thomas · Nationalrat · 2015-09-16
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-16
Wortprotokoll
Ich spreche zu meinem Rückweisungsantrag zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, zum sogenannten AIA-Gesetz.
Wen schützt das Schweizer Bankgeheimnis? Es ist nicht zum Schutz der Bank da, sondern ist zum Schutz des Bankkunden und damit des Bürgers gedacht. Jeder Bankkunde und jeder Bürger soll das Recht auf seine finanzielle Privatsphäre haben. Wo führt es hin, wenn es diese finanzielle Privatsphäre nicht mehr gibt? Es wäre zunehmend verlockend für den hungrigen Staat, durch einmalige Sondersteuern oder Spezialabgaben mehr Geld in die Staatskasse zu leiten. Ein Beispiel eines solchen Verhaltens stammt aus dem Jahr 2013, als die internationalen Gläubiger den Zyprioten eine einmalige Zwangsabgabe von 10 Prozent auf ihren Bankguthaben verordneten. Weil sich anschliessend die Lage verbesserte, wird diese Massnahme als Erfolg gewertet. Wenn eines Tages der Weg der immer weiteren Verschuldung durch die europäischen Staaten nicht mehr beschritten werden kann, werden diese auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten zurückgreifen. Die SVP warnt vor diesem Tag, da dank dem automatischen Informationsaustausch den europäischen Steuer- und Finanzbehörden der Kontostand eines jeden Schweizer Bankkontos bis auf die letzte Kommastelle bekannt sein wird.
Hiermit komme ich zu meiner ersten Feststellung: Es geht bei dieser Vorlage um den Schutz des Bürgers, des Konsumenten, des Einzelnen gegenüber einem Staat, welcher jederzeit wieder auf einmalige Sondersteuern oder Spezialabgaben zurückgreifen könnte. Aus diesem Grund lehnt die SVP-Fraktion diese Vorlage ab.
Das zweite grosse Thema ist das Argument des Level Playing Field. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf liebt dieses Argument: Fast auf jeden unserer Anträge wird seitens des Bundesrates geantwortet, dass der Gesetzesvorschlag der Bundesverwaltung nicht abgeändert werden könne, da die Schweiz dann vom internationalen Standard abweichen würde und die Schweiz damit nicht mehr äquivalent sei. Diesem Argument von Bundesrätin Widmer-Schlumpf liegt ein Fundamentalirrtum zugrunde: Die Annahme ist nämlich, dass alle Staaten gesetzliche Vorgaben gleich gesetzestreu umsetzen würden, wie dies die Schweiz tut. Die Situation ist jedoch so, dass andere Staaten wohl alle EU-Gesetze eins zu eins übernehmen, bei deren Umsetzung aber nicht so genau hinschauen. Nehmen Sie zum Beispiel die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU: So wird seitens der EU angekündigt, dass sie überprüfen will, ob die Schweizer Grenzwächter gegenüber Einreisenden nicht zu restriktiv seien. Gleichzeitig werden seitens der EU beim Schengen/Dublin-Vertrag seit Monaten massive Vertragsverletzungen begangen, ohne dass dies seitens des Bundesrates im Gemischten Ausschuss thematisiert würde.
Hiermit komme ich zu meiner zweiten Feststellung: Während die Schweiz den automatischen Informationsaustausch mit grösster Gründlichkeit umsetzen wird, werden dies andere Staaten viel weniger gründlich und detailgetreu tun. Zu einem solch einseitigen Handeln bietet die SVP keine Hand. [PAGE 1612]
Das dritte Thema bei dieser Vorlage ist die Feststellung, dass mit der Einführung des AIA der Hunger der EU und der OECD noch nicht gestillt ist. Die nächste Vorlage im Steuerbereich ist bereits kurz vor der Verabschiedung. Unter dem Titel "Base Erosion and Profit Shifting" wollen die EU und die OECD zum Beispiel Regeln für den automatischen Informationsaustausch für Steuer-Rulings einführen. Vielen Parlamentariern ist wohl nicht bekannt, dass sie mit der Genehmigung des Übereinkommens des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in seiner revidierten, am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Fassung, welche Sie heute verabschieden werden, auch den spontanen Informationsaustausch genehmigen. Sie öffnen damit Tür und Tor für alle Arten von spontanem Informationsaustausch, welche durch die OECD in Zukunft noch gefordert werden.
Hiermit komme ich zu meiner dritten Feststellung: Die Schweiz muss lernen, international wieder härter zu verhandeln. Die aktuelle Situation, in welcher Forderungen von Hochsteuerländern einfach so hingenommen werden, darf nicht fortgeführt werden.
Mit meinem Rückweisungsantrag beantragt die SVP-Fraktion, jene Bestandteile aus dem AIA-Gesetz zu streichen, welche das Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und das MCAA nicht zwingend vorschreiben. Auf die wichtigsten zwei Punkte unseres Rückweisungsantrages kommen wir in der Detailberatung nochmals zurück:
1. Die Verwendung der an die Schweiz gelieferten Daten aus dem AIA durch die Eidgenössische Steuerverwaltung und die kantonalen Steuerbehörden soll nur bei begründetem Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug erlaubt sein.
2. Die AIA-Abkommen mit Partnerstaaten seien, wie andere Abkommen auch, dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die in Artikel 39 angestrebte Generalbevollmächtigung lehnen wir entschieden ab.
Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion zu unterstützen.