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Matter Thomas · Nationalrat · 2015-09-16

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-16

Wortprotokoll

Ich werde mich auch kurzhalten. Bei den Anträgen der Minderheit betreffend Artikel 20 Absätze 1, 1bis und 2 geht es um eine wichtige staatspolitische Frage, ähnlich wie schon beim vorigen Minderheitsantrag zu Artikel 22 Absatz 7. Im Inland sagen wir, dass der Bürger im Mittelpunkt steht und dass der Staat deshalb ohne begründeten Verdacht auf ein Vergehen oder Verbrechen in der finanziellen Privatsphäre seiner Bürgerinnen und Bürger nichts zu suchen hat. Entsprechend sind auch unsere Gesetze formuliert. Es kann aber nicht sein, dass wir dieses Verständnis nur für Daten haben, die bei inländischen Finanzinstituten, also Banken, liegen. Zudem sollen die in der Schweiz domizilierten Personen in ihrer Privatsphäre nicht mehr geschützt sein, wenn es sich um Daten von ausländischen Banken handelt. Das können wir unserer Bevölkerung nicht erklären.

Es ist natürlich klar: Wenn die Kantone automatisch Daten von ausländischen Finanzinstituten erhalten, natürlich via Eidgenössische Steuerverwaltung, werden sie das Gleiche für die inländischen Daten fordern, das heisst den Spiess umdrehen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Das heisst, wer den AIA im Inland nicht will, muss dieser Minderheit zustimmen, ansonsten haben wir den Weg für den AIA im Inland vorbereitet.

Vielleicht noch kurz zur Reziprozität: Die Reziprozität macht trotzdem Sinn, denn wenn die Behörden einen begründeten Verdacht haben, kommen sie so schnell und unbürokratisch und ohne Amtshilfe an diese Daten heran, die laut dem Antrag der Minderheit bei einer unabhängigen Stelle in der Schweiz liegen, zum Beispiel beim EJPD. Und das bedeutet nicht mehr Aufwand oder Bürokratie, im Gegenteil: Mit dem AIA und dem spontanen Austausch wird das Finanzdepartement viel mehr Vollzeitstellen brauchen, als wenn die Daten bei einer unabhängigen Stelle liegen.

Bei Artikel 20, und das ist wichtig, handelt es sich um einen sogenannt innenpolitischen Artikel. Das heisst, wie auch immer die Daten im Inland verwendet werden, ist mit Blick auf internationale Abkommen, wie zum Beispiel das MCAA, völlig belanglos und widerspricht keinem internationalen Standard beziehungsweise keiner internationalen Empfehlung.

Der Gesetzestext, den die Minderheit vorschlägt, widerspiegelt in der Frage, wann welche Daten verwendet werden dürfen, eins zu eins das heute geltende Steuergesetz. Ich bitte Sie, dieser Minderheit zuzustimmen.