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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2015-09-16

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-16

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin, ich habe Ihnen die folgende Frage bereits in der Kommission gestellt. Ich mache das nochmals öffentlich hier im Plenum zuhanden des Amtlichen Bulletins: Können Sie uns bestätigen, dass Absatz 2 von Artikel 27 das Öffentlichkeitsgesetz nicht verletzt? Hier steht: "Es besteht kein Recht auf Zugang zu weiter gehenden als den nach Absatz 1 veröffentlichten Informationen." Können Sie uns bestätigen, dass das Öffentlichkeitsgesetz weiterhin gleich zur Anwendung kommt, trotz Artikel 27 Absatz 2?