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Leutenegger Hajo · Nationalrat · 2002-03-04

Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-04

Wortprotokoll

Ich möchte meine Interessenbindung gleich zum Voraus bekannt geben: Ich bin Leiter einer Energieversorgungsgruppe und Verwaltungsrat eines weiteren solchen Unternehmens und gehöre dem Vorstand des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen an.

Anlass für meine Interpellation zur Frage der Auswirkungen der NIS-Verordnung auf die Elektrizitätswirtschaft war die Sorge um unangemessene technische Massnahmen, welche mit der NIS-Verordnung erzwungen werden und die Netzkosten zum Nachteil der Konsumenten spürbar erhöhen werden.

Es besteht kein Zweifel daran, dass der Erlass einer NIS-Verordnung vor zwei Jahren dringend war. Bundesrat und UVEK standen angesichts der zunehmenden "Antennenhysterie" unter grossem Handlungsdruck.

Es ist auch unbestritten, dass die Verordnung in diesem öffentlich, emotional und auch medial schön strapazierfähigen Antennenbereich zumindest vorübergehend - leider nur vorübergehend - zu einer gewissen Beruhigung und zu einer besseren Rechtssicherheit geführt hat. Damit sind vor allem kommunale Baubehörden - aber nur vorübergehend - entlastet worden.

Weiter erstaunt es nicht, dass die Verordnung trotz nachgewiesenermassen strengster Werte leider bekämpft wird. Dabei geht die Verordnung vom Vorsorgeprinzip aus. Sie bewegt sich also auf der ausgesprochen vorsichtigen Seite.

Leider hat man mit derselben Verordnung nicht nur die Antennen, sondern auch einen anderen Bereich, nämlich die Elektrizitätswirtschaft - insbesondere den Bereich der Übertragung und der Verteilung elektrischer Energie -, erschlagen oder erschlagen wollen. Auch hier schafft die Verordnung diverse Probleme in der Umsetzung. Es ist bekannt und seit Jahrzehnten in Physikbüchern nachzulesen, dass elektrische Anlagen sowohl elektrische als auch magnetische Felder erzeugen. Ohne diese Feldeffekte würde es beispielsweise keine Elektromotoren geben. Es kann dies nur jemand ein unerwünschtes Nebenprodukt nennen - wie es im Erläuterungsbericht zur Verordnung steht -, der glaubt, selbst keine elektrische Antriebsenergie zu beanspruchen. Die Tatsache von Feldern einerseits und das Thema des Elektrosmogs bei Hochspannungsleitungen andererseits waren wohl Anlass, die Anlagen der Elektrizitätsversorgung der gleichen Verordnung zu unterstellen, obwohl die Ausgangslage keineswegs vergleichbar ist.

Einige grundsätzliche Bemerkungen: Anlagen der Elektrizitätsversorgung arbeiten mit niedrigen Frequenzen, die Mobiltelefonie aber mit viel höheren, wie Sie alle wissen, und das hat eben auch Auswirkungen bezüglich Ausdehnung, Ausbreitung der Felder.

Eine zweite grundsätzliche Bemerkung betrifft die Abstützung auf das Umweltschutzgesetz. Die Verordnung geht vom Vorsorgeprinzip aus, will somit auch bloss vermutete Beeinträchtigungen durch Strahlen bekämpfen. Dies mag in der noch jungen, vielleicht zu wenig erforschten Mobiltelefonie vielleicht als diskutabel erscheinen. Wir leben aber seit über hundert Jahren mit einer flächendeckenden Elektrizitätsversorgung. Von einer epidemiologischen Beeinträchtigung kann kaum die Rede sein. Wir werden trotz Strom - oft wohl auch dank Strom - immer älter.

Über die Auswirkungen elektrischer Anlagen sind vor allem in jüngerer Zeit in internationalem Rahmen ungezählte [PAGE 11] Studien erarbeitet worden - je nach Standort der Autoren mit unterschiedlichen Resultaten. Eines ist aber allen diesen Arbeiten gemeinsam: Trotz genügend grosser Verbreitung der Anlagen und trotz langjähriger Beobachtungsmöglichkeit mit wissenschaftlichen Methoden konnte kein gesicherter Zusammenhang zwischen Anlagen und Krankheitsfolgen je nachgewiesen werden. Der Wissensstand präsentiert sich hier also anders als bei den Antennen. Leider, muss ich sagen, zeichnet der Erläuterungsbericht zur Verordnung diesbezüglich ein anderes Bild - nach meiner Meinung ein unhaltbares und tendenziöses Bild.

Nach diesen Bemerkungen nun zur unbefriedigenden Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation, mit welcher ich die Auswirkungen auf die Elektrizitätswirtschaft hinterfragen wollte: Die Elektrizitätswirtschaft ist zur Vernehmlassung zu dieser Verordnung eingeladen worden, und sie hat sich auch daran beteiligt. Dass trotz grosser Betroffenheit nur etwa 15 Prozent der Antworten aus dieser Branche stammen, zeigt deren Vertrauen in die Verwaltung, um nicht von Obrigkeitsgläubigkeit zu sprechen. Da aber offenbar auch hier Antworten gezählt, aber nicht unbedingt gewichtet worden sind, wäre es wohl zweckmässiger gewesen, jedes Werk hätte einzeln Stellung genommen. Der Bundesrat erwähnt in seiner Antwort, es sei ein Anliegen der Stromwirtschaft in der Vernehmlassung berücksichtigt worden. Dies deckt sich durchaus mit unserem Eindruck, nämlich dass alle andern Einwände unberücksichtigt geblieben sind.

Erlauben Sie mir den Hinweis, dass sich der grösste Teil der Elektrizitätsverteilunternehmen in öffentlichem Besitz befinden, dass hier somit auch öffentliche Interessen zum Ausdruck gebracht wurden, die aber nicht berücksichtigt worden sind.

Die Antwort betreffend Abstützung der vom Bundesrat erlassenen Grenzwerte ist sehr aufschlussreich, aber auch sehr unbefriedigend. Wir haben davon schon genug gehört; man stützt sich auf internationale Immissionsgrenzwert-Empfehlungen, gibt aber - in der Antwort auf meine Interpellation - verdeckt zu, dass für die Anlagegrenzwerte, die für die Stromversorgung von viel einschneidenderer Bedeutung sind, keine Vergleichsbasis im Ausland besteht. Sie sind auch sonst offenbar in keiner Weise abgestützt, sondern willkürlich gewählt worden. Für mich ist dies einmal mehr ein nicht sehr schönes Beispiel praxisfremder Schreibtischarbeit, sozusagen vom grünen Tisch der Verwaltung aus.

Die Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern hat Herr Heim ja bereits angesprochen. In der Erläuterung zur Verordnung wird zudem ausgeführt, dass man sich im Bereich der elektrischen Geräte an internationale Normen halten müsse, dass diese deswegen von der Verordnung ausgenommen seien - dies, obwohl bei Geräten vergleichbare Strahlungen wie bei Leitungen auftreten können. Für den Konsumbereich, für die von den Verbrauchern erworbenen Geräte, gilt diese Verordnung also nicht. Ich muss dem Bundesrat sagen, dass es sich auch bei Kabeln, Transformatoren und Ausrüstungen um Handelsprodukte handelt, genauso wie bei anderen elektrischen Apparaten, dass also wahrscheinlich auch hier internationale Grundsätze bezüglich technischer Handelshemmnisse gelten. Die Zulässigkeit des in der Verordnung eingeführten Anlagegrenzwertes ist also mindestens fraglich.

Auch bezüglich Durchführung lässt die Verordnung zu wünschen übrig. Einerseits definiert man z. B. die Strom führenden Teile einer Trafo-Station als Anlage - dort soll der extrem tiefe Anlagegrenzwert gelten -, ohne dann aber wieder festzulegen, wo wie was zu messen ist. Massgebend soll dabei die Nennleistung sein. In der schweizerischen Elektrizitätsverteilung werden keine Anlagen bei Nennleistung betrieben; vielmehr bestehen erhebliche Lastsicherheiten und Lastreserven. Wie wichtig dies ist, haben uns Vorgänge im Ausland ja wohl deutlich vor Augen geführt. Es ist aber praktisch gar nicht möglich, die Anlagen bis zur Nennleistung zu belasten, um dann diese Messungen durchzuführen. Wir können nicht einfach Strom verheizen; das ist nicht durchführbar. Auch hier ist die Verordnung wieder weit von der Praxis entfernt.

Die Verordnung stellt darüber hinaus mehrfach Empfehlungen und Anleitungen des Buwal zum Messverfahren in Aussicht. Heute, zwei Jahre nach Inkraftsetzung, haben wir davon noch nichts gesehen oder gehört, dafür laufen bereits die vorgesehenen Verfügungs- und Sanierungsfristen. Der Bundesrat führt weiter aus, es gebe bei Hochspannungsleitungen kaum nennenswerten Zusatzaufwand. Ich lasse offen, ob dies zutrifft. Immerhin ist festzustellen, dass der Flächenbedarf für Leitungen wegen grösserer Abstände erheblich steigen kann, dass raumplanerische Anforderungen entstehen, die grosse Probleme schaffen, Baulandreserven einschränken und damit auch Entschädigungsforderungen auslösen können. Leider hat man sich aber offensichtlich kaum mit der Verteilung im Innerortsbereich befasst, der viel stärker betroffen wird. Hier schreibt der Bundesrat, die allfälligen Mehrkosten könnten durch kürzere Rechtsverfahren kompensiert werden. Das ist eine zynische Antwort, die nicht befriedigen kann.

Eine Verordnung sollte meines Erachtens umsetzbar sein und nicht einfach fordern. Ich bitte den Bundesrat dringend, diese Verordnung in praktikabler und differenzierender Weise zu überarbeiten, dies im Interesse unserer Landesversorgung, unserer Volkswirtschaft und auch zur Vermeidung bestehender Unsicherheiten.