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preparatory:AB 191075

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-21

Wortprotokoll

Das vorliegende Geschäft 13.074, "Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket", stellt rein formell den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie", der sogenannten Atomausstiegs-Initiative, vom 16. November 2012 dar. Diese fordert ein Verbot neuer Kernkraftwerke, maximale Laufzeiten für die bestehenden Kernkraftwerke von 45 Jahren und eine Energiewende, basierend auf weniger Verbrauch, mehr Effizienz und Förderung von erneuerbaren Energien.

Die Vorlage teilt sich im Rahmen der beantragten Revision des Energie- und des CO2-Gesetzes bekanntlich in zwei Massnahmenpakete auf. Das erste umfasst die konkreten mittelfristigen Zielsetzungen für das Jahr 2035 und die konkreten kurzfristigen Ziele für das Jahr 2020. Das zweite befasst sich sodann mit den Eckwerten zu den Zielsetzungen bis 2050.

Bundesrat und Parlament haben bekanntlich im Jahr 2011 im Nachgang zur Reaktorkatastrophe von Fukushima einen Grundsatzentscheid für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie gefällt. Demnach sollen die bestehenden fünf Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Dieser Entscheid sowie weitere, seit Jahren zu beobachtende, tiefgreifende Veränderungen, insbesondere im internationalen Energieumfeld, bedingen einen sukzessiven Umbau des schweizerischen Energiesystems bis ins Jahr 2050. Hierfür hat der Bundesrat auf der Basis der überarbeiteten Energieperspektiven die Energiestrategie 2050 erarbeitet. Mit der Botschaft legt der Bundesrat ein erstes Massnahmenpaket für die langfristige Sicherstellung der Energieversorgung vor.

Die Frage nach dem Warum lässt sich anhand einer breiten Palette von Themenkreisen beantworten:

1. Die Vorlage ist aufgrund des Bevölkerungswachstums notwendig geworden. Die Produktion von Strom ist seit Jahren in etwa gleich hoch. Seit Jahren produziert ungefähr dieselbe Anzahl Anlagen in etwa dieselbe Menge an Strom. Dasselbe Bild zeigt sich bei der Energie. Die Menge an importierter Energie steigt stetig an. Der gesamte Energieverbrauch hat von rund 165 Terawattstunden im Jahre 1970 auf heute 245 Terawattstunden zugenommen. Das Wachstum des Verbrauchs wird weitergehen, wenn es uns nicht gelingt, effizienter zu werden. Heute werden rund 80 Prozent der Primärenergie für 13 Milliarden Schweizerfranken importiert.

2. Die Energieinfrastrukturen sind im Wesentlichen von derselben Generation gebaut worden, die auch unsere Strassen- und Schieneninfrastrukturen errichtet hat. Netze und Kraftwerkanlagen sind heute oft über vierzig Jahre alt. Sie sind indiskutabel erneuerungs- und sanierungsbedürftig, und das kostet.

3. Gleichzeitig wollen wir eine garantierte Versorgungssicherheit, die für unsere Wirtschaft und Bevölkerung eine eigentliche Conditio sine qua non darstellt, das heisst, unser Energiebedarf soll rund um die Uhr abgedeckt sein, auch in Krisenzeiten. Hierbei ist zu bedenken, dass sich unser Umfeld in den vergangenen Jahren komplett verändert hat. Jahrzehntelang war Energie national reguliert. Heute ist der Energiebereich aber ein dynamischer Markt. Es gibt, das sehen wir aktuell nur zu gut, nicht nur geopolitische Entscheide und volatil reagierende Öl- und Gaspreise, sondern dieselbe Entwicklung beeinflusst auch den Strommarkt. Das Ganze ist immer stärker auch von politischen Interessen geprägt. Das führten uns die Beispiele des Ukraine/Russland-Konfliktes wie auch die Überproduktion von Öl aufgrund politstrategischer Entscheide durch Saudi-Arabien und Irak deutlich vor Augen.

4. Entsprechend haben die Aktivitäten im internationalen Kontext beim Preis wie auch beim Markt eine ganz neue Bedeutung erhalten. Sie erinnern sich so gut wie ich: Zuerst gab es die Erdölkrise, dann den Erdölpeak, und in deren Folge prognostizierten praktisch alle einen massiven Preisanstieg. Die Stromindustrie und in deren Umfeld auch das Parlament sprachen monatelang nur noch von einer drohenden Stromlücke. Heute bekämpfen wir jedoch Überkapazitäten. Aktuell ist der Erdölpreis so tief wie seit Jahren nicht mehr. Dasselbe passiert jetzt auch auf dem Strommarkt: Die Preise sind extrem volatil geworden.

5. Wir sind Teil einer Welt, welche nach wie vor viel zu viel fossile Energien verbraucht und für den entsprechenden Klimawandel verantwortlich ist. Entsprechend ist es mit ein Ziel der Energiestrategie, dass die saubere Energie zugunsten von Umwelt und Landschaft möglichst grosses Gewicht erhält. Doch stellen sich da in Bezug auf die Verhältnismässigkeit wiederum keine einfachen Fragen, denn neue Anlagen wie Stromnetze, Wasser- und Holzkraftwerke, Fotovoltaik- und Windanlagen provozieren im Rahmen von Baubewilligungsverfahren Probleme mit dem Landschaftsschutz, und zwar auf Bundes-, auf Kantons- und auf Gemeindeebene.

6. Last, but not least ist die politische Grundsatzdiskussion in Bezug auf die Atomkraft im Nachgang zur Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahre 2011 nicht mehr dieselbe wie vorher. Die Entscheide des Parlamentes werden heute von der Wirtschaft grösstenteils mitgetragen, ja, die Stromwirtschaft ist sich mit der Politik einig, dass in den nächsten dreissig Jahren kein neues Atomkraftwerk gebaut werden kann. Das heisst im Klartext: Die rund 40 Prozent am gesamthaft verbrauchten Strom, welche aus Atomkraftwerken stammen, müssen in den kommenden Jahrzehnten ebenfalls substituiert werden.

So stellte sich nicht nur dem Bundesrat, sondern ganz allgemein die Frage, ob wir dreissig Jahre oder noch länger warten oder ob wir uns schon jetzt hinsichtlich Energieeffizienz und erneuerbarer Energien in eine Zukunft bewegen, welche uns vor grosse Herausforderungen stellt und zweifelsohne noch stellen wird. Mit dem Eintreten auf die Vorlage zur Energiestrategie 2050 und mit der Detailberatung dieses Geschäftes hat sich Ihre vorberatende Kommission für den zweiten Weg entschieden. Entsprechend stellt sie Ihnen mit 11 zu 1 Stimmen Antrag auf Eintreten.

Sie tut dies mit folgenden Stossrichtungen respektive Schwerpunkten: Eingangs ist es wichtig, klar festzuhalten, dass der Begriff Energiestrategie richtig verstanden wird. Es handelt sich explizit um eine Energie- und nicht um eine Stromstrategie, dies vor allem auch im Vergleich mit dem vielzitierten Beispiel Deutschland. Die deutsche Bundesregierung hat eine klare Stromstrategie und keine Energiestrategie entworfen.

Im Vergleich zum heutigen Energiegesetz ist es Ziel der Energiestrategie 2050, die Energieeffizienz zu verstärken. Die Schweiz gehört wie alle anderen Industriestaaten zu denjenigen Ländern, deren Energiekonsum seit dem Zweiten Weltkrieg und vor allem seit den Sechzigerjahren, als der motorisierte Verkehr zu boomen begann, massiv zugelegt hat. Entsprechend sind wir vom weltweiten Geschehen abhängig und haben ein starkes Interesse daran, uns durch Effizienz und Einsparungen davon unabhängig zu machen. Ebenso ist es gemäss der Energiestrategie 2050 wichtig, unseren Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen, denn die fossilen Energien nehmen im Energiemix nach wie vor einen Anteil von fast 65 Prozent ein.

Von eminenter Bedeutung für unsere Versorgungssicherheit ist sodann der Zugang zu den internationalen Energiemärkten. Mit Blick auf die Landesversorgung lagern wir aktuell Öl- und Gasreserven für einen Zeitraum von drei bis vier Monaten. Hinsichtlich Strom ist die Versorgungssicherheit gewiss einfacher zu gewährleisten. Dies bedingt aber, dass in Europa eine genügend hohe Versorgungsleistung besteht, dass es also genügend Kraftwerke gibt, die mit ihrer Stromproduktion in der Schweiz die Versorgungssicherheit gewährleisten. Doch ist dies nur dann möglich, wenn wir die Netzkapazitäten entsprechend zur Verfügung haben respektive dieselben eben um- und ausbauen.

So ist es das Ziel der Energiestrategie 2050, mit einer neuen, dezentralen Struktur eine andere Produktions- und Konsumationssituation zu schaffen. Die neudefinierte Netz-IT wie auch die im Rahmen der Energieforschung bereits neugeschaffenen sieben Kompetenzzentren bieten sodann die Möglichkeit, Produktion und Konsum bedarfsgerecht aufeinander abzustimmen, dies vor allem vermehrt auch im [PAGE 909] Rahmen einer Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit. Eine Unbekannte ist und bleibt in diesem Zusammenhang der nach wie vor mögliche Abschluss eines europäischen Stromabkommens.

Die skizzierten Stossrichtungen führen in der Umsetzung zu folgenden Schwerpunkten:

1. Produktions- und Verbrauchsziele: Die durchschnittliche Jahresproduktion von Strom aus erneuerbaren Energien soll gemäss der Energiestrategie 2050 im Jahre 2020 bei mindestens 4,4 Terawattstunden und im Jahr 2035 bei 14,5 Terawattstunden liegen. Für die Jahresproduktion von Strom aus Wasserkraft liegt der Zielwert für das Jahr 2035 bei mindestens 37,4 Terawattstunden. Heute verbraucht die Schweiz insgesamt rund 60 Terawattstunden Strom. Die fünf Atomkraftwerke produzieren im Jahr durchschnittlich rund 25 Terawattstunden, die Wasserkraftwerke rund 34 Terawattstunden und die Anlagen neuer erneuerbarer Energien rund 2 Terawattstunden Strom. Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll gemäss der Energiestrategie bis ins Jahr 2020 um 16 Prozent und bis ins Jahr 2035 um 43 Prozent sinken, dies gemessen am Stand des Jahres 2000. Der Stromverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 3 Prozent und bis ins Jahr 2035 um 13 Prozent sinken. In der Einschätzung dieser Fragen respektive Vorstellungen war die Mehrheit unserer Kommission weniger ambitiös als der Bundesrat.

2. Gebäudebereich: Die wichtigsten Massnahmen sind im Gebäudebereich vorgesehen, welcher für rund einen Drittel des Energiekonsums verantwortlich zeichnet. Die Haushalte verbrauchen in den Bereichen Wärme und Strom nach wie vor viel Energie. Die Energiestrategie setzt im Gebäudebereich bei den bekannten Praktiken "best available practice" und "best available technology" an. Seit dem Jahre 2010 gibt es finanzielle Anreize für Hauseigentümer, die beabsichtigen, ihre Gebäude energietechnisch zu sanieren. Für das Gebäudeprogramm und damit für die Mustervorschriften der Kantone, die sogenannten Muken, sollen nun mehr Mittel eingesetzt werden. Die Gelder stammen dabei zu zwei Dritteln aus der CO2-Abgabe und zu einem Drittel aus den kantonalen Staatshaushalten. Aus der CO2-Abgabe dürfen aktuell höchstens 300 Millionen Schweizerfranken pro Jahr für die Gebäudesanierungen eingesetzt werden. Nach dem Beschluss des Nationalrates sollen dies zukünftig 450 Millionen Schweizerfranken sein. Diese Mittel sollen auch für die Gebäudetechnik-Sanierungen zur Verfügung stehen und nicht nur für die Gebäudehülle-Sanierungen. Ferner sollen für Heizungen neue Mindestanforderungen gelten, und Grossfeuerungen sollen neben Wärme auch Strom erzeugen müssen.

Bei den Beratungen in unserer ständerätlichen UREK war es in diesem Zusammenhang vor allem auch wichtig, dass die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen beachtet und auch eingehalten wurde. So ist im Bereich der Gebäudetechnik zu berücksichtigen, dass der Bund lediglich für die gebäudeexternen Geräte zuständig ist. Für die Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in den Gebäuden betreffen, sind gemäss Bundesverfassung die Kantone zuständig.

Diese Schnittstellen genau zu definieren war verschiedentlich nicht einfach, dies vor allem mit Blick auf den bereits erwähnten Beschluss des Nationalrates. Dieser stellt zur steuerlichen Förderung von energetischen Massnahmen bei Gebäuden maximal 450 Millionen Franken statt wie bisher 300 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe zur Verfügung, wobei für Ersatzneubauten auch künftig keine Mittel aus dem Gebäudeprogramm beantragt werden können. Dafür will der Nationalrat aber, dass neben Gesamtsanierungen neu auch Ersatzneubauten während maximal vier Jahren steuerlich abziehbar sind. Das ruft wiederum die Kantone, konkret die Finanzdirektoren, auf den Plan, denn dieser Nationalratsentscheid hätte massive Steuerausfälle für die Kantone zur Folge, sodass sie sich dann ihrerseits gezwungen sehen könnten, die bisherigen Fördermittel in diesem Bereich entsprechend zu reduzieren. So stellte sich unserer Kommission auch hier die Frage, abzuklären, was fördereffizienter ist: die Förderung an sich oder Steuererleichterungen.

3. Netzzuschlag Einspeisevergütung: Mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) respektive mit dem Einspeisevergütungssystem werden seit dem Jahr 2009 erneuerbare Energien gefördert. Finanziert wird diese durch einen Zuschlag pro Kilowattstunde, welcher seit Anfang Jahr 1,1 Rappen beträgt. Dabei setzt das heutige Gesetz den Maximalbetrag der KEV auf 1,5 Rappen fest. Die Energiestrategie 2050 sieht eine Erhöhung auf maximal 2,3 Rappen vor. Von diesen 2,3 Rappen sollen 0,1 Rappen für Gewässersanierungen eingesetzt werden, ebenso ist in den 2,3 Rappen die Rechtssicherheit für die Geothermie respektive für die sogenannten wettbewerblichen Ausschreibungen vorgesehen. Das heisst, für die eigentliche Förderung inklusive Wasserkraft verbleiben theoretisch noch rund 1,8 Rappen - theoretisch in dem Sinne, dass je nach Beschluss des Rates auch die KEV betroffen sein wird. Zudem hält die Energiestrategie an der sogenannten Deckelung der KEV fest. Damit stünden summa summarum pro Jahr 1,3 Milliarden Schweizerfranken zur Verfügung.

Dabei spricht sich die Kommission für eine klare zeitliche Begrenzung der KEV aus. Schliesslich ist es das erklärte Ziel der Energiestrategie 2050, die KEV zu einem Einspeiseprämiensystem mit Direktvermarktung umzubauen. Der Anlagebetreiber soll sich vermehrt am Markt orientieren und bedarfsgerechter einspeisen. Das Direktvermarktungssystem soll Anreize schaffen, nicht auch noch zu den gleichen Zeiten Strom einzuspeisen, in denen es schon genügend Elektrizität gibt. Nach dem diesbezüglichen Beschluss des Nationalrates, dieses vom Bundesrat vorgeschlagene System zu ändern, gilt es, hier neu zu beschliessen, dies vor allem auch unter dem Aspekt der speziellen Unterstützung der bestehenden Grosswasserkraft in Notfällen und der damit jeweils verbundenen Belastung der Wirtschaft.

4. Wasserkraft: Innerhalb der Energiestrategie nimmt die Wasserkraft auch in Zukunft eine zentrale Position ein. Bereits heute stammen über 50 Prozent der Stromproduktion aus dieser erneuerbaren Quelle. Entsprechend soll die Produktion bis 2035 um jährlich 2 Terawattstunden angehoben werden. Die Marktsituation für die bestehende Wasserkraft wie auch für einen Zubau ist zurzeit aber aus verschiedenen Gründen äusserst schwierig: Überangebot auf den europäischen Strommärkten, schwächelnde Konjunktur, Subventionierung fossiler Energien, tiefe CO2-Preise, starke Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland usw. Es ist aktuell auch nur schwer ersichtlich, ob sich diese Situation in den nächsten Jahren ändern wird.

Der Nationalrat hat in der letzten Wintersession auf eine explizite Unterstützung der bestehenden Wasserkraft verzichtet. Gemäss den Beschlüssen der Grossen Kammer sollen künftig nur noch Werke mit einer Leistung von 1 bis 10 Megawatt Einspeiseprämien erhalten. Bei der Untergrenze soll es aber für Werke in bereits genutzten Gewässerstrecken Ausnahmen geben. Zudem sollen grosse Wasserkraftwerke mit einer Leistung von über 10 Megawatt wie auch kleine Werke mit einer Leistung ab 300 Kilowatt Investitionsbeiträge erhalten. Inzwischen hat sich die Situation aber, nicht zuletzt als Folge des 15. Januar 2015, noch einmal verschärft. Das belegt namentlich der aufdatierte Bericht des Bundesamtes für Energie zur Rentabilität der bestehenden Wasserkraft.

Vor dem Hintergrund dieser Fakten hat unsere UREK Handlungsbedarf erkannt und eine Auslegeordnung möglicher Unterstützungsvarianten für die bestehende Grosswasserkraft vorgenommen, also für Werke mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt. Die verschiedenen Modelle sollen vertieft geprüft werden, und zwar nach klaren Vorgaben: kein Giesskannenprinzip, sondern gezielte finanzielle Unterstützungsmassnahmen. Im Mittelpunkt standen dabei Bundesdarlehen, Netzzuschlagsfonds gemäss Modell Wasserrappen, Quotenmodell, CO2-Abgabe sowie differenzierte Stromabgabe, das heisst Besteuerung von sogenanntem Import-Dreckstrom. Schliesslich hat sich die Mehrheit der Kommission im Grundsatz dafür ausgesprochen, im [PAGE 910] Einzelfall eine zeitlich und umfangmässig klar begrenzte Unterstützung für den Weiterbetrieb von Werken zu gewährleisten, die in Not sind.

5. Effizienzsystem Bonus/Malus: Ein Bonus-Malus-System im Strommarkt soll für Elektrizitätswerke Anreize schaffen, von Jahr zu Jahr weniger Strom zu verkaufen und das Stromsparen zu fördern. Das vom Nationalrat beschlossene Modell setzt bei den Endverteilern an. Die Elektrizitätswerke, die ein Netz betreiben, sollen eine Zielvorgabe erhalten. Unternehmen, die das Ziel erreichen, ja sogar übertreffen, würden einen Bonus erhalten, der aus dem Netzzuschlagsfonds zu bezahlen wäre. Jene wiederum, die das Ziel verfehlen, hätten einen Malus zu entrichten. Die Mehrheit der Kommission will dieses System wieder aus der Vorlage streichen und der Fassung des Bundesrates folgen. Eine Minderheit I will die Fassung des Nationalrates übernehmen. Eine Minderheit II verfolgt einen Kompromiss mit einer entsprechenden Bundesratskompetenz.

6. Langzeitbetriebskonzept/Laufzeitbeschränkung: Der Bau neuer Atomkraftwerke soll verboten werden. Die bereits bestehenden sollen aber so lange am Netz bleiben dürfen, wie die Aufsichtsbehörde Ensi sie - gestützt auf das Kernenergiegesetz und dessen Verordnung - als sicher einstuft. Ab 40 Betriebsjahren sollen die Betreiber nach dem Willen des Nationalrates jedoch sogenannte Langzeitbetriebskonzepte vorlegen müssen, welche die Sicherheit dokumentieren und gewährleisten. Die ältesten Atomkraftwerke müssten sodann zwingend spätestens nach 60 Jahren Betriebszeit vom Netz genommen werden; dies hiesse in der Konsequenz für Beznau I im Jahre 2029 und für Beznau II im Jahre 2031. Auch hier will die Mehrheit der Kommission der Fassung des Bundesrates folgen und sowohl das Langzeitbetriebskonzept wie auch die Laufzeitbeschränkung wieder aus der Vorlage streichen.

Zusammenfassend unterstützt die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission in vielen Punkten die Vorlage des Bundesrates, wenn auch zum Teil mit weniger ambitiösen Zielen. Im Weiteren konzentrieren sich die Entscheide Ihrer Kommission im Vergleich zur Fassung des Nationalrates auf folgende Schwerpunkte, welche sich auf der Fahne in diversen Mehr- und Minderheiten niederschlagen: Ausbau- und Verbrauchsziele, Konzept für den Ausbau erneuerbarer Energien, Abnahme- und Vergütungspflicht, Einspeiseprämiensystem, Investitionsbeitrag, Finanzhilfen für bestehende Wasserkraft, Heizungen und Gebäude, Streichen der Effizienzverpflichtungen, Bonus/Malus bzw. weisse Zertifikate, CO2-Abgabe auf sogenanntem Dreckstrom, steuerliche Anreize beim Bau von Ersatzneubauten und schliesslich Streichen der Langzeitbetriebskonzepte und der Laufzeitbeschränkungen für KKW, welche älter als 40 Jahre sind.

Ich schliesse meine Ausführungen mit dem aufrichtigen und herzlichen Dank an die Mitglieder der Kommission für die äusserst konstruktive und seriöse Arbeit wie auch für die Bereitschaft, einen enormen Aufwand von über 60 Sitzungsstunden, verbunden mit mehreren zusätzlichen Sitzungen von Ende Januar bis August 2015, zu leisten. Mein Dank geht vor allem aber auch an das Kommissionssekretariat und die verschiedenen Verwaltungsabteilungen für deren tatkräftige Unterstützung.

Mit 11 zu 1 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, auf die Vorlage einzutreten und die Detailberatung entsprechend vorzunehmen. Mit dem eindrücklichen Stimmenverhältnis von 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission die Vorlage der Energiestrategie 2050 sodann in der Gesamtabstimmung gutgeheissen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Nichteintretensantrag der Minderheit Hösli sowie den Rückweisungsantrag Hefti abzulehnen und die entsprechende Detailberatung vorzunehmen.