Hefti Thomas · Ständerat · 2015-09-21
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-21
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen Rückweisung der Vorlage an die UREK unseres Rates mit Ausnahme von Ziffer 5 des Anhangs zum Kernenergiegesetz, mit dem Auftrag, die Belastung des Werkplatzes Schweiz durch Förderabgaben nicht über das heute zulässige Maximum ansteigen zu lassen, Lösungen aufzuzeigen, wie man den Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Grosswasserkraft begegnen kann, die von der Vorlage ausgehende Regulierungsdichte zu reduzieren, auch unter Beachtung der Kompetenzen der Kantone.
Zunächst möchte ich im Sinne der Offenlegung von Interessenbindungen darauf hinweisen, dass ich Verwaltungsräten von Unternehmen der Elektrizitätsbranche angehöre.
Diese Vorlage behandelt komplexe Fragen. Sie ist daher vielschichtig und hat Auswirkungen auf die ganze Volkswirtschaft. Dass es für eine derartige Vorlage Zeit braucht, dass man nicht auf Anhieb Lösungen hat, ist verständlich. Ebenso verständlich und zu würdigen ist auch, dass sich das Departement und die Departementsvorsteherin mit diesen Fragen auseinandersetzen und eine Botschaft vorgelegt haben. Das Umfeld ist seit Erscheinen der Botschaft nicht einfacher, sondern anspruchsvoller geworden. Die effektiv erhobenen KEV-Abgaben haben mehr als das Doppelte des Wertes bei der Einführung, aber immer noch nicht das heute mögliche Maximum von 1,5 Rappen pro Kilowattstunden erreicht. Bei Industrie und Gewerbe macht sich das zunehmend bemerkbar.
Weshalb beantrage ich Ihnen Rückweisung an die Kommission? Die Stichworte lauten: Dichte der Regulierung, Kosten und der Anspruch auf eine gute Gesetzgebung.
Die Vorlage bringt ausgesprochen dichte neue Regulierungen. Ich denke zum Beispiel an die Artikel 9 und 10 sowie an Artikel 12, den ich kurz zitieren möchte: "Der Bund unterstützt die Kantone mit methodischen Grundlagen und Mindestvorgaben und stellt die Gesamtsicht, Einheitlichkeit und Koordination sicher." Dies kann die Quelle für sehr viele nachgeordnete Regulierungen werden und insbesondere für grosse und breitgefächerte Einflussnahmen des Bundes. Ist das sinnvoll? Ist das wirklich wünschbar? Diese Breite ist meiner Ansicht nach zu hinterfragen. Wir beklagen oft abstrakt die zunehmenden Regulierungen. Hier haben wir ein Feld, um nicht nur zu reden, sondern zu wirken.
Die Vorlage ist mit Kosten verbunden: Die Kontrollen, die Richtlinien, das Monitoring, die Abklärungen und die Umsetzung des zum Teil anders konzipierten Fördersystems brauchen personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen. Und wenn es nicht Aufträge an eigenes Personal sind, so werden es Drittaufträge sein. Auch hier hätten wir Gelegenheit, konkret bei der Vorlage schlank zu bleiben, anstatt abstrakt mit Vorstössen das Thema zu beackern.
Die KEV war als Anschubfinanzierung gedacht. Wäre es nicht sinnvoller, anstatt die KEV umzubauen und zum Teil auszubauen, zu sehen, wie man sich unter Wahrung der gemachten Zusagen aus der Anschubfinanzierung zurückziehen kann? Effektiv heben wir das Maximum auf 2,1 oder 2,3 Rappen pro Kilowattstunde an. Bei 2,3 Rappen hätten wir keine Differenz mehr zum Nationalrat. Das sind Belastungen für den Werkplatz. Vor knapp zehn Jahren waren wir bei einem Maximum von 0,6 Rappen. Gemäss der Vorlage kommen wir wahrscheinlich auf das Vierfache. Das haben Unternehmen zu tragen, die eben erst die Aufhebung der Frankenuntergrenze vom 15. Januar 2015 erlebt haben, die mit der Swissness-Gesetzgebung und mit der neuen Lebensmittelverordnung zu kämpfen haben.
Ist die Vorlage elegant? Kommt Schwieriges einfach und verständlich daher? Der Bund stellt die "Gesamtsicht, Einheitlichkeit und Koordination sicher"; was heisst das in der Summe, was in Artikel 12 steht? Der Bund macht sozusagen fast alles. Ein weiteres Beispiel ist Artikel 6, "Grundsätze": "Behörden, Unternehmen der Energieversorgung, Planerinnen und Planer, Hersteller und Importeure von energieverbrauchenden Anlagen, Fahrzeugen und Geräten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher beachten die nachstehenden Grundsätze ..." Hat man hier nicht gewisse Beteiligte vergessen, ist das nicht zu dicht? Was machen z. B. die Händler? Es wäre z. B. ein Schildbürgerstreich erster Güte, wenn bei all den Bestrebungen, die gemacht werden und angedacht sind, die Grosswasserkraft - eine saubere, nachhaltige, gute und eigene Energie - auf der Strecke bliebe.
Ist es richtig, auf Subvention Gegensubvention zu geben? Gäbe es nicht vielleicht noch andere Möglichkeiten, z. B. bei den Sanierungen, die sich Kraftwerke bis zum Einbruch der Produktion in der Grössenordnung von 3 bis 5 Prozent entschädigungslos anrechnen lassen müssen? Wären hier nicht vielleicht Wege zu finden, um Entschädigungen zu geben und damit etwas zu tun? Das Thema verdient es jedenfalls, nochmals angesehen zu werden. Wir haben nämlich auch heute in der Beratung mindestens drei Wege: die Lösung des Nationalrates, die Lösung des Ständerates und die Lösungen, die Kollege Engler vorschlagen wird.
Zum Schluss: In der ersten Woche dieser Session haben wir die Altersvorsorge 2020 beraten. Da hörte man folgende Einwände: Wie will man länger denken als bis 2030? Wir wissen gar nicht, was nach 2030 passiert und wie wir dann aufgestellt sind. Diese Energiestrategie geht bis 2050. Wie wollen wir dann das beraten können? Die Änderungen im Kernenergiegesetz können meiner Ansicht nach behandelt [PAGE 912] werden. Aber das ganze Feld der Förderung, der Regulierung in dieser Dichte sollten wir auch unter dem Eindruck der Signale, die wir aus der Industrie vernehmen, nochmals überdenken.