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Theiler Georges · Nationalrat · 2002-03-04

Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-04

Wortprotokoll

Wir haben es mit einem schwerwiegenden Zielkonflikt zwischen dem Fernmeldegesetz, dem Umweltschutzgesetz und dem Landschaftsschutz zu tun. Alle diese drei Eckwerte werden vom Staat massgeblich beeinflusst. Der Staat muss einen erfolgreichen Vollzug sicherstellen. Leider muss man aber feststellen, dass nun seit mehreren Jahren ein eigentlicher Vollzugsnotstand herrscht. Die Mobilfunk-Operators sind in dieser schwierigen Situation an das Parlament gelangt, nun endlich für die Umsetzung des Fernmeldegesetzes besorgt zu sein.

Die KVF hat das Anliegen aufgenommen und mit allen Beteiligten ein Hearing durchgeführt: mit Swisscom und Orange - als stellvertretenden Firmen für die Sicta -, dem Bakom, Herrn Caccia von der ComCom und dem Buwal. Die Operators haben einen eigentlichen Hilferuf an uns gerichtet, insbesondere auch im Hinblick auf die Realisierung der UMTS-Technologie in der Schweiz. Die interessante Diskussion hat gezeigt, dass vor allem das Buwal seit Jahren ohne jegliche Kompromissbereitschaft auf Extremstandpunkten verharrt und so eine echte Diskussion verhindert. Runde Tische wurden schon vor zwei Jahren eingeführt, aber schon nach kurzer Zeit wieder abgeblasen. Bezüglich der Bewilligung von neuen Antennen herrschen chaotische Zustände. In jedem Kanton, in jeder Gemeinde macht man, was man will, bzw. man macht nichts und überlässt die Entscheide den Gerichten.

Die KVF hat mit 21 zu 0 Stimmen - also niemand war dagegen - diese dringliche Interpellation beschlossen, welche wir nun heute diskutieren, nachdem das alles ja in der vergangenen Wintersession nicht mehr abgehandelt werden konnte. Die Angelegenheit ist dringlich, weil die Firmen in den Konzessionen ja auch verpflichtet wurden, die Netze nun innerhalb von bestimmten Fristen zu realisieren. Der gleiche Staat, der in den Konzessionen diese Fristen setzt, ist aber nicht in der Lage, auch ordentlich dafür zu sorgen, dass diese Netze aufgebaut werden können. Und wir riskieren natürlich damit, dass wir in der Schweiz damit erstens den Wettbewerb behindern und zweitens technologisch ins Hintertreffen geraten. Beides ist für dieses Land schlecht.

Ich bin mit der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen nicht zufrieden, Herr Bundesrat.

In einem fast lakonischen Stil sagen Sie, man habe das Problem zwar erkannt, und es sei schwierig zu lösen - da sind wir uns einig -, aber eine Antwort, wie man das Problem löst, wird eigentlich nicht gegeben. Wer geglaubt hatte, seit dem Dezember wäre irgendetwas gegangen, man hätte die Zeit genutzt, sieht sich ebenfalls enttäuscht. Das Buwal beharrt auf seinen Ideen, obwohl sich alle Betroffenen einig sind, dass eine Umsetzung auf diese Art nicht möglich sein wird.

Ich bin heute so weit, dass ich die ganze Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) infrage stelle. Eine Verordnung, welche zehn-, hundertfach tiefere Werte vorschreibt, als dies die WHO empfiehlt, muss bei einer derart strengen Auslegung, welche auf das wirtschaftlich tragbare Mass in keiner Art und Weise mehr Rücksicht nimmt, zu massiven Schwierigkeiten führen. Es gibt wirklich keinen plausiblen Grund, weshalb wir hier in der Schweiz solch tiefe Werte haben müssen. Was für Schweizerinnen und Schweizer in Paris, in Rom und Berlin zulässig ist, das sollte doch auch in Bern, in Genf oder in Zürich zulässig sein. Die neuen Messvorschriften des Buwal führen dazu, dass die Sicherheitsfaktoren um das Fünfhundertfache höher sind als im Ausland. Das ist ein völlig übertriebener Perfektionismus. Wir haben in der Schweiz mehr als fünf Millionen Handybenutzer. Sie stellen damit nun wirklich quasi die grösste Partei der Schweiz dar. Das Bedürfnis nach Kommunikation ist ausgewiesen. Die EU-Kommission hat Ende September 2001 in Brüssel eine Empfehlung für NIS-Grenzwerte erlassen. Sie fordert darin alle Mitgliedstaaten auf, an den WHO-Empfehlungen festzuhalten. Nachdem wir gestern der Uno beigetreten sind, wäre es nicht mehr als logisch und recht und billig, dass wir auch diese Werte einhalten. Die WHO hat umfangreiche Forschungsarbeiten in Auftrag gegeben. Sie kommen alle zum Schluss, dass bei den vorgegebenen Werten keine gesundheitlichen Störungen auftreten.

Frau Wyss - ich komme jetzt auf das Postulat zu sprechen, das sie eingereicht hat - verlangt in ihrem Vorstoss, den ich bekämpfe, dass der Bund wieder neue Forschungsaufträge erteilen soll. Das Ziel von Frau Wyss ist mir natürlich klar: Damit will man die Diskussion weiter in die Länge ziehen, und dagegen wehre ich mich. Ich lehne dieses Postulat ab und empfehle Ihnen, dasselbe zu tun. Die EU empfiehlt zudem allen Ländern, welche heute über tiefere Werte verfügen als die von der WHO empfohlenen, diese nach oben zu korrigieren.

Ich fordere Sie, Herr Bundesrat, freundlich und nett auf, nun energisch in diesen Streit der betroffenen Bundesämter einzugreifen und das Problem einer Lösung zuzuführen, welche aber auch die Umsetzung des Fernmeldegesetzes ermöglicht. Das ist der Wille dieses Parlamentes. Die Operators haben anlässlich des Hearings signalisiert, dass sie zu Lösungen bereit sind. Alle Gemeinden der Schweiz brauchen dringend klare Richtlinien, wie sie sich verhalten sollen und wie die entsprechenden Werte festgelegt, gemessen und kontrolliert werden müssen. Gibt es bei der Anwendung keine Lösung, muss die NISV an die internationalen Werte angepasst werden, davon bin ich überzeugt. Damit werden auch die extensiven Anwendungsrichtlinien weitgehend gedämpft.

Fünf Millionen Handybenutzer und eine grosse Zahl von zukünftigen UMTS-Kunden warten auf vernünftige Lösungen aus dem Bundeshaus. Wir brauchen diese Lösungen rasch, wenn wir die künftigen Entwicklungen nicht verschlafen wollen.