Bischofberger Ivo · Ständerat · 2015-11-30
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2015-11-30
Wortprotokoll
Das Büro Ihres Rates hat an seiner Sitzung vom 26. November 2015 die Mandate der Ratsmitglieder auf ihre Vereinbarkeit mit dem parlamentarischen Mandat überprüft. Bei jedem Eintritt eines Mitgliedes in den Rat wird gestützt auf die Angaben zu den Interessenbindungen gemäss Offenlegungspflichten die Frage der Unvereinbarkeiten geprüft. Der Rechtsdienst der Parlamentsdienste nimmt diese Prüfung jeweils zuhanden des Büros vor. Er arbeitet dabei mit dem Rechtsdienst der Bundeskanzlei zusammen, welcher seinerseits für die Beurteilung der organisationsrechtlichen Fragen zuständig ist.
Unser Büro hat nun pflichtgemäss, gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 Litera i des Geschäftsreglementes des Ständerates, überprüft, ob Unvereinbarkeiten der Mitglieder des Rates gemäss Artikel 144 der Bundesverfassung und Artikel 14 des Parlamentsgesetzes vorliegen. Grundlagen der Überprüfungen waren die Angaben der zwischen dem 18. Oktober und dem 22. November 2015 gewählten Ratsmitglieder.
1. Unvereinbarkeiten nach Artikel 144 Absatz 1 der Bundesverfassung: Gemäss dem Wortlaut dieser Bestimmung können die Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates nicht gleichzeitig beiden dieser Behörden angehören. Frau Géraldine Savary und Herr Philipp Müller wurden sowohl in den Ständerat als auch in den Nationalrat gewählt. Beide haben sich für das Mandat im Ständerat entschieden, sodass keine Unvereinbarkeiten nach Artikel 144 Absatz 1 der Bundesverfassung festzustellen sind; das ist auch keine Überraschung. Die Wahl in den Ständerat von Herrn Daniel Jositsch und Herrn Ruedi Noser ist vom Kanton Zürich - wir haben es gehört - noch nicht validiert worden, das heisst, die Herren Jositsch und Noser haben sich erst nach der Mitteilung des Kantons an den Ständerat zu entscheiden. Entsprechend werden sie aktuell noch durch ihre Vorgängerin respektive ihren Vorgänger, Frau Verena Diener-Lenz und Herrn Felix Gutzwiller, vertreten.
2. Unvereinbarkeiten nach Artikel 14 des Parlamentsgesetzes: Zum Inhalt dieses Artikels darf ich Sie auf die detaillierten Ausführungen auf Seite 2 des vorliegenden Berichtes verweisen. Die Prüfung unseres Büros hat auch mit Bezug auf diesen Artikel für sämtliche zwischen dem 18. Oktober und dem 22. November 2015 gewählten Mitglieder des Ständerates keine Unvereinbarkeiten ergeben.
Demzufolge beantragt Ihnen das Büro, vom vorliegenden Bericht Kenntnis zu nehmen.