Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-11-30
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-11-30
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, der Minderheit Stamm zu folgen. Es geht hier um die Einziehung von Vermögenswerten. Die Mehrheit, der Ständerat und der Bundesrat wollen hier keine Verjährung einführen, und die Minderheit Stamm will in diesem Bereich eine Verjährung einführen. Der Nationalrat hatte als Erstrat mit 102 zu 87 Stimmen noch beschlossen, für die Einziehung von Vermögenswerten eine Verjährung einzuführen, und zwar aus rechtsstaatlichen Gründen. Wir von der Minderheit sehen nicht ein, weshalb plötzlich ein paar Wochen später die rechtsstaatlichen Prinzipien nicht mehr gelten sollen.
Ich habe heute keine neuen Begründungen gehört, keine neuen! Auch der Verweis auf die Kohärenz mit dem Geldwäschereigesetz stimmt nicht. Wir haben beim Geldwäschereigesetz einen Swiss Finish gemacht und uns überhaupt nicht international ausgerichtet. Und auch was die internationalen Standards angeht, die heute angeführt worden sind: Da müssen Sie mir erst zeigen, mit welchen internationalen Standards dieses Gesetz überhaupt übereinstimmt. Ich kenne kein Gesetz, das hier nur annähernd solche Begriffsdefinitionen aufnimmt, wie wir sie aufnehmen. So schwammige Begriffe haben mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun: "nahestehend", "Machtverlust", "Korruptionsgrad", "notorisch hoch", "unrechtmässig erworben" - was heisst das? Es gibt hier keine internationalen Standards, die diese Begriffe, die wir neu einführen, entsprechend definieren. Darum müssen wir das rechtsstaatliche Prinzip hochhalten und eine Verjährung einführen.
Wir führen nicht einfach eine Verjährung ein, sondern es ist eine Verjährung nach Massgabe des Strafrechtes. Ich erinnere daran, dass wir im Strafrecht eben auch Unverjährbarkeiten haben. Nicht jede Tat verjährt. Wir haben im Jahr 2010 die Änderungen des Römer Statuts umgesetzt. Das heisst ganz klar: Bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen, die als Mittel zur Erpressung und Nötigung Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr bringen, gibt es keine Verjährung. Es gibt also auch hier keine Verjährung. Wo soll denn im Weiteren noch keine Verjährung gelten? Da verlassen wir vollkommen den rechtsstaatlichen Weg. Wir haben hier so schwammige Begriffe wie in keinem anderen Gesetz; internationale Standards beachten wir ebenso wenig wie beim Geldwäschereigesetz.
Deshalb bitte ich Sie, hier der Minderheit zu folgen. Ich nenne nur ein praktisches Beispiel, es betrifft Ägypten. Was ist passiert? Im arabischen Frühling sind Vermögenswerte aus Ägypten sofort gesperrt worden. Jetzt ist eine neue Regierung an der Macht, wir tätigen wieder Geschäfte, möglichst viele Geschäfte, wir diskutieren mit dieser Regierung. Bis wann? Falls irgendwo etwas passiert, erklärt der Bundesrat vielleicht schon übermorgen plötzlich, dass Potentaten an der Macht seien. Was machen wir dann? Wir haben Gelder eingezogen, eine neue Regierung ist gekommen, und plötzlich sind das auch wieder Potentaten. Wir begeben uns mit diesem Gesetz aufs Glatteis, und wir befinden uns international schon auf Glatteis.
Wir müssen hier die Rechtsstaatlichkeit garantieren. Wenn es um Potentaten geht, geht es ja meistens um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, um Verbrechen, die Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr bringen. Und genau bei diesen Verbrechen kennen wir keine Verjährung. So steht es in der Minderheitsfassung.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.