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Eder Joachim · Ständerat · 2015-11-30

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-11-30

Wortprotokoll

Mit 6 zu 5 Stimmen hat unsere Kommission beschlossen, dem Rat zu empfehlen, auf die vorliegende parlamentarische Initiative nicht einzutreten. Die Mehrheit sieht auf Bundesebene keinen Handlungsbedarf. Die Mehrheit zweifelt am Mehrwert der Initiative. Der Gesetzentwurf der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates sieht vor, Artikel 67 der Bundesverfassung dergestalt zu ergänzen, dass der Bund Grundsätze über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft festlegen kann.

Der Entwurf wurde vom Nationalrat im Frühjahr angenommen, allerdings sehr knapp und mit einer ganz wichtigen substanziellen Änderung: Absatz 1bis wurde ersatzlos gestrichen, womit der Entwurf nun praktisch dem geltenden Recht entspricht. Das dürfte auch der Grund sein, dass die Kommissionsminderheit keinen Antrag auf Eintreten gestellt hat.

Der Kinder- und Jugendschutz und auch die Förderung von Kindern und Jugendlichen sind unserer Kommission ein wichtiges Anliegen. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass die geltenden Rechtsgrundlagen genügen und dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in vielen Bereichen bereits zur Zufriedenheit der betroffenen Akteure funktioniert. Ich verweise auf die beiden Jugendschutzprogramme "Jugend und Medien" und "Jugend und Gewalt" sowie auf die geplante elektronische Informationsplattform zu den Strategien und Massnahmen von Bund und Kantonen in der Kinder- und Jugendpolitik. Die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden, Kantonen und Bund in der heutigen Form hat sich bewährt. Die Subkommission des Nationalrates konnte sich davon überzeugen, was in den Gemeinden, was in den Kantonen alles geleistet wird. Auch der neueste Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom November 2014 spricht nicht von einem zusätzlichen Handlungsbedarf.

Für uns als Mitglieder des Ständerates war überdies ganz entscheidend, dass eine Mehrheit der Kantone in der Vernehmlassung die auf der parlamentarischen Initiative basierende Vorlage abgelehnt hat. Würden wir hier legiferieren, wäre dies also gegen den Willen einer Mehrheit der Kantone.

Die parlamentarische Initiative datiert vom Jahr 2007. Mittlerweile haben wir ein Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Im eidgenössischen Parlament wurden 18 Vorstösse rund um das Thema eingereicht. Sie betrafen die Bereiche Schule, Bildung, Kinder- und Jugendschutz, Sozialhilfegesetz, Strafrecht, Regulierungsmassnahmen usw. Einige davon sind erledigt, einige wurden angenommen, einige noch nicht behandelt, und einige sind noch im Zweitrat. Daraus ist ersichtlich, dass sehr viel getan wird. Wenn die Kommission aus all den erwähnten Gründen keinen weiteren Handlungsbedarf sieht, wie übrigens der Bundesrat auch nicht, heisst das nicht, dass wir gegen den Kinder- und Jugendschutz, dass wir gegen die Förderung von Kindern und Jugendlichen sind, wie uns dies in gewissen Zuschriften unterstellt wurde.

Ich beantrage Ihnen namens unserer Kommission, nicht auf die Vorlage einzutreten.