Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-01
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-01
Wortprotokoll
Herr Ständerat Levrat als Sprecher der Finanzkommission hat eigentlich schon alle Details genannt. Ich möchte gerne noch ein paar Punkte erwähnen.
Wir haben auch dieses Jahr, wie schon letztes Jahr, Sparmassnahmen vorgesehen, um das Budget 2016 schuldenbremsenkonform auszugestalten - dies aus zwei Gründen. Sie wissen es: Das Rechnungsergebnis 2014 hat gezeigt, dass die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer nicht mehr die Dynamik aufweisen, wie wir es in den letzten Jahren gewohnt waren. Dann kam die Aufhebung des Mindestkurses des Schweizerfrankens in Bezug auf den Euro durch die Nationalbank dazu. Das hat dazu geführt, dass es trotz des negativen Leitzinses zu einer realen Abschwächung der Wirtschaft gekommen ist. Das war nicht voraussehbar, Herr Ständerat Hösli; der Bundesrat kann auch nicht viel dagegen tun. Es ist auch zu einem deutlichen Rückgang der Teuerung gekommen. Diese beiden Elemente haben dazu geführt, dass die Entwicklung viel schwächer war, als wir es eigentlich erhofft und in der Planung auch dargestellt hatten. Wenn Sie das von 2014 und 2015 bis 2016 anschauen, sehen Sie, dass es ein eigentlicher volkswirtschaftlicher Schock ist; das wirkt sich bei den Bundeseinnahmen auch entsprechend aus. Ich werde noch auf die Bundeseinnahmen zu sprechen kommen: Das ist nämlich interessant in Bezug auf Ihren Vorschlag einer Anpassung des Budgets an die höhere Anzahl der Asylgesuche.
Wir stellen fest, dass die Schätzungen in Bezug auf die Einnahmen für 2016 in der Summe innerhalb eines knappen Jahres, von Ende letzten Jahres bis heute, um 4,8 Milliarden Franken zurückgegangen sind; das sind rund 7 Prozent. Es ist Ihnen bekannt: Die grössten Korrekturen mussten wir bei der direkten Bundessteuer und bei der Mehrwertsteuer machen.
Dann gibt es auch Entlastungen auf der Ausgabenseite, vor allem dort, wo es um die Anteile geht, die direkt an die Einnahmen gebunden sind; das sind die Anteile der Kantone. Das hat gar nichts damit zu tun, dass man die Kantone von Bundesseite aus schlecht behandeln möchte, sondern es ist schlicht und einfach so, dass die Kantone 17 Prozent der direkten Bundessteuer erhalten. Wenn die direkte Bundessteuer weniger hoch ist, dann erhalten die Kantone auch etwas weniger. Das hat gar nichts damit zu tun, dass wir die Kantone schlechter behandeln wollen. Dasselbe gilt für die AHV und die IV: Auch dort besteht eine Bindung an die Einnahmen; das wissen Sie. Von daher haben wir auf der Ausgabenseite eine Entlastung - einfach deshalb, weil die Ausgaben direkt mit den Einnahmen zusammenhängen.
Wir haben die Ausgaben um 2,5 Milliarden Franken reduzieren können. Es kommt noch hinzu, dass es dann, wenn wir den Konjunkturfaktor der Schuldenbremse anwenden können, noch einen Spielraum von 1 Milliarde Franken gibt.
Dieser Meccano ist Ihnen bekannt. Im letzten Jahr war es anders. Damals mussten wir für das Jahr 2015 aus konjunkturellen Gründen einen Überschuss von rund 400 Millionen Franken produzieren. Im Jahr 2016, mit diesem Konjunkturfaktor, könnten wir Ihnen ein Defizit von 600 Millionen Franken im Budget vorlegen und wären trotzdem schuldenbremsenkonform. Das heisst, dass wir, wenn alles zusammengerechnet ist, Sparmassnahmen von 1,3 Milliarden Franken haben umsetzen müssen, um die Schuldenbremse einzuhalten. Genau diese 1,3 Milliarden Franken realisieren wir auch. Wir budgetieren dann mit einem Minus von rund 400 Millionen Franken, sodass wir einen strukturellen Spielraum von ungefähr 200 Millionen Franken haben. Ich hoffe, dass Sie jetzt im Rahmen der Budgetdebatte diese 200 Millionen Franken nicht gerade vollumfänglich aufbrauchen. Wenn ich die Anträge sehe, fürchte ich, dass wir diese 200 Millionen Franken an Spielraum nicht retten können. Es wäre aber sehr dringlich, das zu machen.
Ich gebe Ihnen noch einen Ausblick auf die Legislaturfinanzplanung und die Risiken. Ja, Herr Ständerat Hösli, ich teile Ihre Auffassung: Wir haben tatsächlich Risiken bezüglich der Wirtschaftsentwicklung in der Finanzplanung. Wir gehen auch davon aus, dass diese Sparmassnahmen von 1,3 Milliarden Franken, die wir jetzt im Jahr 2016 umsetzen und bei den nächsten Voranschlägen fortführen werden, sicherlich nicht ausreichen werden, um den Haushalt zu stabilisieren. Das ist der Grund, warum der Bundesrat ein Stabilisierungsprogramm mit einem Volumen von 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken verabschiedet hat. In Klammern: Wir belasten den Bereich EDI weniger stark, also den Bereich, in dem es um die Altersvorsorge geht, und wir belasten den Bereich VBS, also die Armee-Entwicklung, weniger stark. Die übrigen fünf Departemente haben ein zusätzliches Sparpotenzial vorgelegt, um diesen beiden Departementen zu helfen, die in einer etwas schwierigen Situation sind mit der Entwicklung, die dort auch notwendig ist. Es ist ein, denke ich, ausgeglichenes Stabilisierungsprogramm, das wir jetzt in die Vernehmlassung geschickt haben. Mir ist durchaus klar, bzw. wir sind uns dessen bewusst, dass jede Interessengruppe der Auffassung ist, dass es gerade bei ihr sicher nicht gehe. Nur, man soll dann bitte auch sagen, wo es in der Folge gehen könnte. Am Schluss muss man einfach ein Entlastungspotenzial von 1 Milliarde Franken haben.
Das Stabilisierungsprogramm wird in den Legislaturfinanzplan 2017-2019 eingearbeitet. Selbst wenn wir das alles realisieren, steht heute nicht fest, dass man nicht noch zusätzliche strukturelle Defizite ausgleichen muss - da teile ich Ihre Sorge. Drei Faktoren sind im Moment oder aus heutiger Optik dafür verantwortlich.
Dies ohne jegliche Wertung: Der erste Faktor ist Ihr Beschluss im Ständerat mit Bezug auf die Altersvorsorge 2020. Dieser Beschluss würde zu einer Mehrbelastung für den Bundeshaushalt führen, und zwar ab dem Jahr 2018 in der Höhe von 500 Millionen Franken, ansteigend dann auf 600 Millionen im Jahr 2019 und später noch weiter ansteigend. Das ist noch nicht in der Finanzplanung enthalten und noch nicht im Stabilisierungsprogramm berücksichtigt.
Der zweite Faktor ist der Flüchtlingsbereich. Dieser beschäftigt uns - ich komme noch auf Ihre Einwände zurück, Herr Ständerat Hösli. Für den Flüchtlingsbereich gehen wir davon aus, dass die Kosten ab dem Jahr 2017 wegen einer hohen Aufnahmequote und auch wegen einer voraussichtlich hohen Zahl von Asylgesuchen ansteigen werden. Wir rechnen mit einem zusätzlichen Volumen von etwa 300 Millionen Franken in den nächsten Finanzplanjahren.
Dann haben wir als dritten Faktor im September zur Kenntnis genommen, dass die Teuerung für die Jahre 2015/16 erneut leicht nach unten korrigiert worden ist. Das wird sich bei der Mehrwertsteuer auswirken. Man rechnet bei der Mehrwertsteuer mit Mindereinnahmen in der Grössenordnung von 150 bis 200 Millionen Franken.
Ich sage Ihnen das, weil es immer Unsicherheiten gibt, selbst wenn wir jetzt das Budget umsetzen und das Stabilisierungsprogramm weiterführen: Es gibt immer noch viele offene Punkte. Das sind Risiken, die jedoch auch Chancen sein können, je nachdem, wie sich die Volkswirtschaft entwickeln wird. Wir gehen davon aus, dass die volkswirtschaftlichen Risiken immer noch beträchtlich sind. Wir stellen zwar fest, dass der Export nicht so stark zurückgegangen ist, wie man befürchtet hat, aber dieser Bereich braucht viel länger, um sich zu erholen, als wir gehofft haben. Wir sehen auch, dass die Inlandnachfrage, also die inländische Wirtschaft, [PAGE 1111] sich mehr abschwächt, als wir gemeint und dies mit einbezogen haben. Es könnte auch sein, dass die Inflation in den nächsten Jahren sehr tief bleiben wird. Das hat dann auf die Einnahmen direkte Auswirkungen. Die grossen Unsicherheiten bleiben also bestehen.
Es ist aber ein Irrtum zu meinen, dass wir die grossen finanzpolitischen Weichenstellungen im Budget machen: Die machen Sie mit den Vorlagen, die Sie jetzt im Parlament diskutieren. Wenn Sie mit diesen Vorlagen Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben beim Bund bewirken, können Sie vorher noch die sauberste Finanzplanung machen, es hilft nichts: Sie werden sie wieder anpassen müssen, wenn vier, fünf Vorlagen mit Mindereinnahmen oder Mehrausgaben kommen. Das ist die Situation, die wir haben. Im Moment und in Bezug auf die nächsten Jahre ist die Sache im Griff, sofern keine zusätzlichen grossen Projekte hinzukommen, die nicht eingerechnet sind. Sonst wird man weitere Massnahmen vorschlagen müssen, um das in den Griff zu bekommen.
Ich teile Ihre Auffassung, Herr Hösli: Das Wichtigste ist es, gute Rahmenbedingungen zu haben, um gute Arbeitsplätze zu haben. Es geht also darum, attraktive Rahmenbedingungen zu haben. Sie haben auch gesagt, dass die Einsparungen, die wir machen, also die 700 Millionen Franken, eigentlich nichts anderes sind als ein geringeres Wachstum. Das ist so - wir haben die Teuerung zurückgenommen.
Ich möchte einen Bereich - Sie haben mir den Ball zugespielt, und ich nehme ihn auf -, den Bereich Landwirtschaft, ansprechen. Sie haben gesagt, man verhalte sich dort wider Treu und Glauben. Ich sage Ihnen: Als man die Agrarpolitik 2014-2017 entwickelt hat, hat man gesagt, man schreibe die Beträge im Bereich Landwirtschaft nominal durch über vier Jahre, immer gleich. Man hat damals eine Teuerung von 1,1 Prozent pro Jahr eingerechnet. Diese Teuerung ist nicht eingetroffen. Man ist davon ausgegangen, dass es real über die ganze Dauer ein Minus von 1,1 Prozent geben würde. Das hat nicht stattgefunden.
Unser jetziger Vorschlag, nicht 3 Prozent Teuerung wie in den anderen Bereichen, sondern eine Teuerung von 2 Prozent bei den Direktzahlungen zu berechnen, macht im Endeffekt ein Minus von 0,2 Prozent aus gegenüber der ursprünglichen Diskussion über die Nominalbeträge - nicht ein Minus von 1,1 Prozent. Es ist interessant, wenn man all diese Zahlen anschaut und sieht, was wir eingerechnet haben, womit wir gerechnet haben - mit einem Minus von 1,1 Prozent im Bereich Landwirtschaft -, und was wir jetzt in den Direktzahlungen für 2016 und 2017 umsetzen: minus 0,2 Prozent. Man kann immer über alles diskutieren. Aber man kann nicht dem Bundesrat vorwerfen, dass er wider Treu und Glauben gehandelt hat. Das ist nicht gerechtfertigt und ist auch nicht gerecht.
Ich denke, wir werden über den Bereich Landwirtschaft noch diskutieren; ich werde Ihnen gern noch ein paar Details zu diesen Berechnungen aufzeigen. Ich denke, wir müssen einfach über die Fakten sprechen. Dann kann man eine politische Wertung vornehmen.
Zum Asylbereich: Sie haben Recht, man hat bereits Ende letzten Jahres gesagt, dass für 2015 - wir haben ja dann auch einen Nachtragskredit eingestellt - die Zahlen, die wir für die Asylgesuche berechnet hatten, nicht zutreffen würden. Im Juni haben wir das Budget für 2016 und die Eckwerte erstellt. Die Schätzmethode, wie wir sie haben, ist eine Schätzmethode, die man seit Langem anwendet. Jetzt können Sie sagen, sie sei nicht optimal. Da teile ich Ihre Auffassung. Aber es ist eine regelgebundene, also klar basierte Schätzmethode. Ende Juni haben wir, gestützt auf diese Schätzmethode, Asylgesuchszahlen für 2016 von 24 000 errechnet. Wir haben offengelegt, dass es im Oktober möglicherweise eine andere Zahl sein könne. Wir sind aber mit dieser Zahl ins Budget eingestiegen. Ich denke, es ist richtig, dass man dabei bleibt, im Wissen darum, dass Sie einen Nachtragskredit vorgelegt bekommen.
Wenn Sie jetzt irgendetwas anpassen und sagen, im Oktober seien es 30 000 Gesuche gewesen - das ist so, man hat den Kantonen mitgeteilt, dass man heute davon ausgeht -, dann ist das möglicherweise aber auch noch nicht der richtige Wert; dieser ist sehr volatil. Sie werden meines Erachtens nicht um einen Nachtragskredit herumkommen, auch nicht, wenn Sie im Budget mit 30 000 Gesuchen fahren. Was wollen Sie denn als gesicherte Grundlage für eine Budgetierung nehmen? Sie können nur von den regelgebundenen Schätzmethoden und von einem bestimmten Zeitpunkt ausgehen und dann aber auch transparent aufzeigen, dass sich einiges verändert hat und sich noch verändern wird, bis Sie den Nachtragskredit behandeln. Das ist die sauberere Methode, auch deshalb, weil sie ganz transparent ist und man im Moment, wo man über einen Nachtragskredit entscheidet, auch weiss, worüber man wirklich entscheidet.
Wenn man das nicht machen und bei dieser Position einfach die Zahl 30 000 nehmen will, frage ich Sie, warum wir dann die Einnahmenpositionen nicht anpassen. Wir stellen heute fest, dass wir im September bei bestimmten Positionen 25 Prozent mehr Einnahmen hatten als in der gleichen Periode im Vorjahr. Das ist leider eine vorübergehende Tatsache, beziehungsweise es wird sich wieder relativieren. Warum das? Weil der Bund wegen der Negativzinsen Steuerrechnungen schneller bezahlt erhält, denn wegen der Negativzinsen werden bei der Verrechnungssteuer die Rückerstattungen im Moment noch nicht geltend gemacht. Das führt dazu, dass wir aktuell mehr Einnahmen haben als eigentlich budgetiert, und das ist auch die Grundlage für das Budget 2016. Nur ist das leider eine vorübergehende Erscheinung, das wissen wir, aber es führt dazu, dass unsere Rechnung Ende Jahr möglicherweise besser aussieht, als sie effektiv wäre, wenn alle Rückerstattungsansprüche bei der Verrechnungssteuer geltend gemacht worden wären. Ich sage Ihnen einfach: Es ist halt sehr viel volatil. Man muss sich für einen Zeitpunkt entscheiden, von diesem ausgehen und alles, was sich dann ändert, auffangen. Entweder sieht man, dass bei den Einnahmen die Situation halt etwas anders ist, oder man sieht es bei den Ausgaben und reagiert mit einem Nachtragskredit.
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