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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-01

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-01

Wortprotokoll

Es ist natürlich so - Sie kennen die Zahlen -: Die zwei grössten Unternehmen haben einen Anteil von 45 Prozent an diesen Beiträgen; das ist auch immer wieder diskutiert worden. Es wird seit 2005 auch diskutiert, ob diese Stützungsmassnahmen in dieser Form richtig sind. Man hat 2005 in Bali entschieden, diese Art der Stützung bis Ende 2013 abzubauen bzw. wegzubringen oder möglicherweise durch ein anderes internes System zu ersetzen. Alle Länder haben das gemacht; Norwegen und Kanada sind die letzten, die das auch noch machen werden. Die Schweiz ist noch nicht so weit. Sie hat damals zugesichert, degressiv herunterzufahren. Man hat damals auch den Plafond auf 114,9 Millionen Franken festgelegt, und man hat gesagt, es könne zwar eine Schwankung geben, aber tendenziell müsse man bis Ende 2013 degressiv herunterfahren, Anfang 2014 müsse man dort dann bei null sein.

Wir haben immer wieder darüber diskutiert, wie wichtig dieser Preisausgleich ist, wie wichtig es ist, diese Preisdifferenz auszugleichen. Ich denke, wir haben sie über die Jahre auch ausgeglichen. Wir haben auch immer gesagt, es seien etwa 85 Prozent anzuvisieren. Wir haben das auch gemacht, ebenfalls letztes Jahr. Wir haben die Preisdifferenz mit einem Nachtragskredit von 25,6 Millionen Franken ausgeglichen. Heute ist es so, dass der Milchpreisnachteil zu 85 Prozent und der Getreidepreisnachteil zu 100 Prozent ausgeglichen werden. Das ist heute Fakt. Wir werden jetzt dann die neue Diskussion führen und schauen, wie die Situation Ende Jahr ist. Man wird Anfang des nächsten Jahres tatsächlich auch wieder über einen Nachtragskredit diskutieren können. Frau Ständerätin Keller-Sutter, das ist nicht abhängig davon, was jetzt in Nairobi herauskommt. Das heisst, selbst wenn man sich in Nairobi für den Ausstieg entscheidet und wenn die Schweiz das wahrscheinlich auch so entscheidet, dann wird es eine längere Übergangszeit geben. Es wird dann nicht einfach ab 2016 oder 2017 gerade null sein. Da sind wir uns alle einig. Vielmehr wird es eine Übergangszeit geben, um in ein neues System zu wechseln.

Der Bundesrat und das zuständige Departement WBF diskutierten zusammen mit der Eidgenössischen Zollverwaltung aus dem EFD über ein neues System. Das neue System wird aber sicher nicht darin bestehen können, dass man beginnt, einfach den Milchpreis zu stützen. Das ist nicht im Sinne des Erfinders. Vielmehr wird es eine Stützungsmassnahme für die Branche sein, die tatsächlich exportiert, nicht einfach eine allgemeine Massnahme zur Milchpreiserhöhung - einfach damit hier keine Missverständnisse bestehen. Sie haben in der Swissness-Vorlage ja eingebaut, dass die verarbeitete Milch zu hundert Prozent aus der Schweiz stammen muss; der Bundesrat hat Ihnen etwas anderes vorgeschlagen. Es wäre nicht sehr klug, wenn man jetzt hingehen und sagen würde: Der Milchpreis wird im [PAGE 1120] Sinne eines Ausgleichs der Rohstoffpreisdifferenz zum Ausland jetzt einfach wieder in einer Art und Weise gestützt, wie man es mit der neuen Agrarpolitik eigentlich nicht mehr tun möchte.

Es geht jetzt darum, dort ein System zu finden, das wirklich ausgleicht, was man ausgleichen will, nämlich die Preisnachteile für den Export. Da ist man an der Arbeit. Ich bin sehr zuversichtlich, dass man ein System finden wird, wenn alle das Gleiche damit bezwecken. Wichtig ist also, dass man sich darüber einig ist, was man eigentlich ausgleichen will. Das wird Gegenstand der grossen Diskussion sein.

Ich möchte Sie bitten, wie letztes Jahr zu verfahren, nämlich so, wie wir es auch in anderen Bereichen tun, bei denen wir sagen, was heute der Stand der Dinge ist, und dann einen Nachtragskredit vorsehen. Ich sehe an einem Nachtragskredit nichts Verwerfliches. Sie können ja auf verschiedene Art und Weise budgetieren. Sie können einfach mit Luft budgetieren - in den letzten Jahren haben wir versucht, uns da wirklich zurückzunehmen und hart zu budgetieren; wie Sie gesehen haben, haben wir immer noch Kreditreste, das ist auch immer erklärbar -, oder Sie können eng budgetieren, aber auch schon offenlegen, dass dann möglicherweise ein Nachtragskredit kommen wird. Im Moment, in dem Sie den Nachtragskredit einstellen, können Sie mit Bestimmtheit sagen, wie viel Geld Sie brauchen.

Es ist nicht so ganz sicher, Frau Ständerätin Häberli-Koller, ob es dann wirklich dieser oder ob es ein anderer Betrag sein wird; aber im Januar oder Februar wird man es wissen. Dann kann man es wieder so machen wie dieses Jahr, nämlich mit einem Nachtragskredit oder mit einer Nachmeldung zum Nachtragskredit. Mir scheint das eine transparente und auch die korrekte Art zu budgetieren zu sein; es verhindert, dass man - wieder, möchte ich sagen - damit beginnt, einfach Luftpositionen einzubauen, um Nachtragskredite zu verhindern. Die kantonalen Finanzdirektoren wissen, dass man in den Kantonen dazu übergegangen ist, sehr eng zu budgetieren, dafür aber mit ausgewiesenen Nachtragskrediten zu kommen, wobei man bei der Budgetierung bereits erwähnt, dass es möglicherweise dazu kommen wird.

Ich möchte Sie also bitten, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, deren Haltung von Herrn Ständerat Germann überzeugend begründet wurde, auch wenn er der Minderheit angehört, und damit auch dem Bundesrat zu folgen - und dann allenfalls über einen Nachtragskredit zu diskutieren.