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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-01

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-01

Wortprotokoll

Es ist natürlich so: Wir haben hier einen Zahlungsrahmen, und es ist auch so, dass dieser Zahlungsrahmen einfach eine Obergrenze gibt und im Übrigen ein Richtwert ist. Es ist auch so, dass wir heute schon verschiedenste Bereiche in unserem Bundesbudget mit Fonds und mit Zahlungsrahmen so stark festgelegt bzw. praktisch, faktisch gebunden haben, dass es zunehmend schwierig wird, ein Stabilisierungsprogramm - und ein solches müssen wir dringendst erstellen! - umzusetzen. Es kommt noch dazu, dass auf der anderen Seite, auch vom Parlament her, aber vor allem von den Kantonen her, natürlich immer der Wunsch kommt, das nicht zulasten der Kantone zu machen. Ungefähr ein Drittel der Beiträge des Bundes geht ja an die Kantone bzw. an Dritte. Von daher wird die ganze Sache schon etwas komplexer. Wenn man die Zahlungsrahmen dann noch als gottgegeben erachtet und sie ausschöpfen muss, dann frage ich mich schon, wo Sie am Schluss noch so grosse Sparvolumen sehen. Natürlich geben Zahlungsrahmen Planungssicherheit, aber jeder, der aus einem Zahlungsrahmen Beiträge erhält, weiss, wie dieser Zahlungsrahmen zu nehmen ist: Jeder weiss, dass das ein Richtwert ist, nichts anderes.

Ich komme jetzt zu den beiden Anträgen. Zum Antrag Engler zur Exportförderung möchte ich Ihnen einfach sagen: Bereits die vorgesehenen Mittel sind eine Aufstockung gegenüber dem Jahr 2015 - eine Aufstockung von 1,1 Prozent, obwohl wir 2016 keine Teuerung und nichts Derartiges haben. Wir sind wirklich der Auffassung, dass diese Mittel ausreichen, um den Auftrag dort zu erfüllen. Eine Teuerungskorrektur, das hat der Berichterstatter der Finanzkommission gesagt, findet nicht statt.

Vor vier Jahren wurde diese Position um 9 Millionen Franken aufgestockt, damals in der Annahme, dass man sie weiterführen könnte. Wenn Sie die Aufstockung heute anschauen, sehen Sie, dass sie natürlich real eine andere Bedeutung hat als damals, einfach weil wir keine Teuerung haben. Man hat gesagt, man wolle die Position real dann weiterführen und mittelfristig eine Konsolidierung erreichen. Ich denke, mit der Aufstockung damals und jetzt mit dieser Aufstockung von 1,1 Prozent machen wir das, was sinnvoll, was richtig ist, auch im Kontext der anderen Positionen, die dann eben auch zur Kürzung anstehen. Im Stabilisierungsprogramm müssen - das werden Sie sehen - verschiedene Positionen gekürzt werden, was richtig ist.

Beim Einzelantrag Engler zum Tourismus ist es an sich dasselbe. Hier kommt noch dazu, dass wir das touristische Impulsprogramm verabschiedet haben, mit dem man zusätzliche Mittel für Förderung, Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus spricht. Auch hier erfolgt keine Kürzung in dem Sinne wie bei anderen Positionen.

Es ist so, wie Herr Ständerat Engler sagt: Der Tourismus insgesamt hat ein Problem. Aber Tourismus ist nicht gleich Tourismus. Wenn Sie die Zahlen des Jahres 2015 beim Städtetourismus anschauen, sehen Sie: Der Städtetourismus hatte kein Problem. Aber der Bergtourismus hat ein Problem und wird weiterhin ein Problem haben, auch jetzt im Winter. Es scheint uns aber nicht der richtige Ansatz zu sein, eine solche vom Betrag her eigentlich geringfügige Erhöhung vorzusehen. Es ist nicht zielführend, und es ist, vor allem auch im Kontext der anderen Positionen, auch nicht richtig.

Ich möchte Sie also bitten, beim Antrag der Finanzkommission und damit beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

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