Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2015-12-01
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2015-12-01
Wortprotokoll
Ich beginne mit den Behörden und dort bei der Bundesversammlung. Der Voranschlag 2016 ist in Bezug auf die Bundesversammlung gegenüber dem Voranschlag 2015 um rund 1,6 Prozent höher ausgefallen und beträgt rund 106 Millionen Franken, dies infolge grösserer Investitionen. Beim Parlament und bei den Parlamentsdiensten gibt es keine wesentlichen Veränderungen. Hingegen muss ein grosser Teil der Basisinfrastruktur erneuert werden. Mit dem Legislaturwechsel erfolgt auch die Neuausrüstung der Ratsmitglieder. Die Sparvorgaben wurden berücksichtigt.
Zum Bundesrat: Auch im Budget des Bundesrates wurden Sparkorrekturen vorgenommen, insbesondere im Bereich der Repräsentationsaufgaben, der Inlandtransporte und ähnlicher Aufwände. Dazu gehört auch der Bereich Protokoll EDA mit Staatsempfängen, Botschafterkonferenzen usw. Der Voranschlag 2016 sieht einen Aufwandkredit von 17,8 Millionen Franken in diesem Bereich vor.
Zur Bundeskanzlei: Bei der Bundeskanzlei sind ein Aufwand von rund 62 Millionen und ein Ertrag von 970 000 Franken budgetiert. Beim IT-Budget für 2015 und 2016 sind je 2,1 Millionen Franken mehr eingestellt worden, weil die Departemente für die Bearbeitung des Projekts Gever Bund je 300 000 Franken an die Bundeskanzlei abtreten.
In diesem Bereich beantrage ich Ihnen Zustimmung zum Voranschlag gemäss Entwurf des Bundesrates.
Ich komme jetzt zum Bereich der Gerichte, zuerst zum Bundesgericht. Beim Bundesgericht entspricht das Budget weitgehend dem Vorjahresbudget. Grössere Unterschiede sind nicht vorhanden. Der Personalbestand bleibt unverändert. Das Bundesgericht wird sich auf freiwilliger Basis an den Sparbemühungen beteiligen. Es wurden verschiedene Kürzungen im Personalbereich vorgenommen und so bei den Ersatzrichtern 250 000 Franken eingespart. Der Sachaufwand wurde um 230 000 Franken gekürzt. Vor allem wurde ein Projekt für die Teildigitalisierung der früheren Urteile zurückgestellt. Der Voranschlag sieht für das Bundesgericht einen Aufwand von rund 94 Millionen und einen Ertrag von 13 Millionen Franken vor.
Zum Bundesstrafgericht: Der Voranschlag 2016 sieht einen Aufwand von 15 Millionen Franken und einen Ertrag von 1 Million Franken vor. Die Sparvorgaben des Bundes wurden realisiert. So wurden beispielsweise beim Bundesstrafgericht 115 000 Franken beim Personal eingespart. Es gibt einen Minderaufwand von 200 000 Franken bei den Kosten der Strafverfahren.
Beim Bundesverwaltungsgericht sind ein Aufwand von 84 Millionen Franken und ein Ertrag von 3,7 Millionen Franken vorgesehen. Ein Pool von fünf zusätzlichen Gerichtsschreiberstellen wurde in Übereinkunft mit dem Bundesgericht bewilligt und in den Voranschlag aufgenommen. Ursprünglich stellte das Bundesverwaltungsgericht jedoch einen Antrag auf zwölf zusätzliche Stellen, dies vor allem wegen zusätzlicher Belastung wegen Rekursen im Asylbereich. Man wollte aber keine Stellen auf Vorrat bewilligen und wird allenfalls mit einem Nachtragskredit tätig werden.
Noch zum Bundespatentgericht: Die Umsetzung der Budgetvorgaben erfolgte sowohl beim Beratungsaufwand als auch beim Personalaufwand. Wir haben hier einen Nachtrag II, einen Betrag von 17 000 Franken für Raummiete, dies aufgrund des Verbleibens des Gerichtes an der St. Leonhard-Strasse. Die Kompensation wird vollumfänglich beim übrigen Betriebsaufwand vorgenommen.
Dann noch zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Für den Voranschlag ist ein Aufwand von 857 000 Franken vorgesehen. Damit verringert sich der budgetierte Aufwand gegenüber dem Voranschlag 2015 um rund 58 000 Franken. Dies ist einerseits auf die Sparvorgaben des Bundes zurückzuführen, andererseits auch auf die Kürzung von Budgetposten, die in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft wurden. Auch hier haben wir noch über einen Nachtragskredit zu beschliessen. Der Mehrbedarf zur Deckung der Einführungskosten im Bereich Informatik in der Höhe von 33 000 Franken wird vollumfänglich beim Kredit "Übriger Betriebsaufwand" kompensiert. Die Anforderung war zum Zeitpunkt des Budgetprozesses noch nicht bekannt, weshalb hier ein Nachtragskredit nötig wird.
Noch zur Bundesanwaltschaft: Der Voranschlag 2016 kann im üblichen Rahmen von 60 Millionen Franken eingehalten werden. Die Bundesanwaltschaft wird sich in einigen Bereichen freiwillig den Sparvorgaben anschliessen, nicht jedoch beim Personalkredit, dies, weil im Bereich des Terrorismus und Dschihadismus zahlreiche Verfahren anstehen und weil zurzeit sehr komplexe Verfahren geführt werden müssen. Auch hier haben wir einen Nachtragskredit, und zwar in der Höhe von 1,25 Millionen Franken. Die Haft-, Untersuchungs- und Strafvollzugskosten sind sehr schwer zu planen. Die höheren Kosten fallen vor allem in den Bereichen Dolmetscher- und Übersetzerwesen, geheime Überwachungsmassnahmen sowie Entschädigungen für Pflichtverteidiger an. Der Kredit wird teilweise kompensiert im Bereich der Sach- und immateriellen Anlagen. Da Verpflichtungen fällig werden, hat die Finanzdelegation bereits einem Vorschuss von 900 000 Franken zugestimmt. Die entsprechenden Unterlagen haben Sie erhalten.
Ich beantrage Ihnen Zustimmung zum Voranschlag 2016 betreffend die Gerichte, die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und die Bundesanwaltschaft.