Amstutz Adrian · Nationalrat · 2015-12-01
Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-01
Wortprotokoll
Ihre vorberatende Kommission lehnt eine Befristung der straflosen Selbstanzeige mit 17 zu 6 Stimmen klar ab. Die straflose Selbstanzeige motiviert steuerpflichtige Personen, bisher nicht deklarierte Einkommens-, Vermögens- bzw. Gewinn- und Kapitalbestandteile zu melden. Damit kann das Steuersubstrat erhöht werden, was den öffentlichen Haushalten zu Mehreinnahmen verhilft. Das zeigen auch die Zahlen eindrücklich, das geht in die Milliarden.
Jedes hinterzogene Vermögen unterliegt nach der Offenlegung der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer und wirft in der Regel auch Vermögenserträge ab, die der Einkommenssteuer unterliegen. Das heisst aber auch, dass die straflose Selbstanzeige nicht mit einer Amnestie zu verwechseln ist. Im Unterschied zu einer Amnestie wird die Steuer bei der Selbstanzeige nicht erlassen, sondern ist vielmehr - das ist wichtig - mit Verzugszins nachzubezahlen. Somit besteht mit der Selbstanzeige kein Anreiz, Steuern zu hinterziehen. Weiter ist zu bedenken, dass eine straflose Selbstanzeige nur einmal im Leben möglich ist. Bei fortgesetzter Steuerhinterziehung wird mit Busse geahndet.
Es gibt in diesem Zusammenhang auch klare Kriterien. Die Steuerhinterziehung darf im Zeitpunkt der Anzeige keiner Schweizer Steuerbehörde bereits bekannt sein, und der Steuerpflichtige muss die Steuerverwaltung bei der Festsetzung der Nachsteuer vorbehaltlos unterstützen. Er muss sich sodann ernstlich um die Bezahlung dieser Nachsteuer bemühen. Die Kommission hält fest, dass eine straflose Selbstanzeige auch bei den indirekten Steuern möglich ist, so etwa gemäss dem Verrechnungssteuergesetz oder dem Zollgesetz. Es ist darum für die Mehrheit der Kommission auch nicht einsichtig, weshalb diese Regeln nicht auch bei den Einkommens- und Vermögenssteuern gelten sollen. Die Minderheit der Kommission erachtet die unbefristete straflose Selbstanzeige als eine zu nachsichtige Lösung im Umgang mit Steuerhinterziehung. Die restlichen Argumente haben Ihnen ja Frau Kiener Nellen und auch Herr Pardini dargelegt.
Namens der klaren Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.