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Amherd Viola · Nationalrat · 2015-12-01

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2015-12-01

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Fehr Jacqueline verlangt eine Anpassung des Opferhilfegesetzes in dem Sinne, dass ein neuer Artikel 10bis eingeführt wird, welcher festhält, dass die Kantone für genügend Plätze in geeigneten Institutionen sorgen, die Menschen Schutz vor Gewalt aus dem nahen sozialen Umfeld bieten. Die Kantone können dies auch in Form von Kooperationen untereinander erfüllen.

Die Kommission hat sich mit der Initiative an ihrer Sitzung vom letzten August schon zum zweiten Mal befasst. Bereits im August 2014 hatte die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung mehrheitlich Folge gegeben. Nachdem die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates im Oktober 2014 keine Folge gab, hielt die nationalrätliche Kommission im August 2015 mit 9 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen am ursprünglichen Entscheid fest. So beantragt Ihnen nun die Mehrheit, der Initiative Folge zu geben.

Aufgrund der Ist- und Bedarfsanalyse betreffend die Frauenhäuser in der Schweiz, die im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann erstellt wurde, ist für die Kommissionsmehrheit klar, dass das Angebot an Plätzen und Ressourcen nicht ausreichend ist. 2013 gab es in der Schweiz 18 Frauenhäuser mit 128 Unterbringungszimmern und 299 Betten. In jenem Jahr wurden 1048 Fälle betreut. Fast gleich viele, nämlich 1045 Personen, konnten nicht aufgenommen werden. In mehr als der Hälfte der Fälle, die abgewiesen werden mussten, lag der Grund in der Vollbelegung des Frauenhauses. Für die Mehrheit ist auf Grundlage dieser Zahlen klar Handlungsbedarf gegeben. Entsprechend erachtet sie die in der Initiative vorgeschlagene Lösung als prüfenswert. Die Mehrheit der Kommission zeigte sich offen dafür, mit der Ausarbeitung eines Entwurfes abzuwarten, bis die Ergebnisse der laufenden Arbeiten der Sozialdirektorenkonferenz sowie die nächste Evaluation des Opferhilfegesetzes bekannt sind.

Die Kommissionsminderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie ist nicht grundsätzlich gegen das Anliegen, weist aber darauf hin, dass die Umsetzung des Opferhilfegesetzes und die entsprechende Finanzierung fast ausschliesslich in der Hoheit der Kantone seien. Gemäss der Kommissionsminderheit reicht Artikel 14 Absatz 1 des Opferhilfegesetzes aus, der vorsieht, dass die Beratungsstellen dem Opfer oder seinen Angehörigen bei Bedarf eine Notunterkunft besorgen. Die Kantone befassen sich zudem bereits intensiv mit dem Thema. Die Minderheit geht ausserdem davon aus, dass die neue Bestimmung im Opferhilfegesetz zu einer finanziellen Unterstützung durch den Bund führt, was den Zielen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zuwiderläuft.

Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, der Initiative Folge zu geben.