Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-12-02
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-02
Wortprotokoll
Ich habe in meinem Eintretensvotum erwähnt, dass im Rahmen unserer Behandlungen die Finanzdirektorenkonferenz erneut angehört werden wollte - allerdings nicht in der Person des Präsidenten, das sei hier festgehalten. Der Präsident wurde von Herrn Regierungsrat Stocker aus dem Kanton Zürich vertreten. Die Botschaft des Vertreters der Finanzdirektoren bestand eigentlich aus zwei Teilen: Erstens solle man sich bei dieser Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen auf die AHV-Versichertennummer abstützen und nicht eine neue Nummer kreieren. Und die zweite Hauptbotschaft betraf Artikel 40, diese Amnestiegeschichte, auf die wir noch zu sprechen kommen werden.
Zur AHV-Versichertennummer: Die Leute müssen ja identifiziert werden können. Müssten jetzt für Kunden neue [PAGE 1141] Nummern erfunden oder generiert werden, würde das allein für den Kanton Zürich, das hat uns Herr Stocker dargelegt, rund 900 000 Steuerpflichtige betreffen, obwohl eigentlich bloss 5 bis 10 Prozent dieser Steuerpflichtigen eine solche Identifikationsnummer benötigen würden. Die meisten Kantone würden im internen Gebrauch bereits die AHV-Nummer als Steuernummer benützen. Hier ginge es dann nur um die internationalen Geschichten. Herr Stocker hat dargelegt, dass der Aufwand immens gross wäre. In der Zwischenzeit habe ich vom Finanzdirektor meines Kantons ein Schreiben erhalten - ich weiss nicht, ob die jeweiligen Finanzdirektoren allen Ständeratsmitgliedern geschrieben haben -, in dem dargelegt wird, dass man mit Mehrkosten von rund 50 Millionen Franken jährlich rechne. Wenn solche Appelle in eine ständerätliche Kommission gelangen, so fallen diese - das muss ich Ihnen sagen - auf fruchtbaren Boden.
Wir haben nicht in der gleichen Tiefe und Breite diskutiert, wie das in der Schwesterkommission passiert ist. Wir haben diesem Antrag aus der Kommissionsmitte mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen relativ zügig zugestimmt und so das Anliegen der Finanzdirektoren aufgenommen. Das waren eigentlich die Hauptüberlegungen: möglichst wenig administrativer Aufwand, möglichst keine finanziellen Aufwendungen für die Kantone, die ohnehin die ganze Abwicklung dieses AIA dereinst zu tragen haben werden. Das waren die Beweggründe der Kommission. Ich gebe es zu: Eine vertiefte Auseinandersetzung mit allen sich ergebenden Fragen, wie sie in der Schwesterkommission stattgefunden hat, hat in unserer Kommission nicht stattgefunden.
Aber in diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission, der AHV-Versichertennummer als Identifikationsnummer zuzustimmen. Damit ersparen Sie den Kantonen wesentliche Aufwendungen und Geldmittel, die sie dafür alljährlich in die Hand nehmen müssten; dies der Antrag der Kommission.