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Schmid Martin · Ständerat · 2015-12-02

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-02

Wortprotokoll

Entschuldigen Sie, ich habe eine Frage zu Artikel 10. Ich möchte den Rat auch nicht allzu lange aufhalten.

Kann der Bundesrat zuhanden des Amtlichen Bulletins eine Erklärung zur Frage abgeben, in welchen Währungen die Meldung erfolgt? Unter Fatca haben die Finanzinstitute die Möglichkeit, den Kontostand oder den Kontowert in der Währung, auf die das Konto lautet, oder in US-Dollar zu melden. Für die Zwecke des AIA fehlt eine analoge Regelung für die Frage, in welcher Währung die Meldung vorzunehmen ist oder von den Banken oder den Finanzinstituten vorgenommen werden kann. Letztlich wäre es aus Gründen der Einfachheit auch für die Finanzinstitute erwünscht, dass die Meldung optional auch in der für die Bestimmung von gewissen Schwellenwerten verwendeten Währung, gemäss Artikel 12 Absatz 4 des AIA-Gesetzes, vorgenommen werden darf, also beispielsweise in Schweizerfranken oder auch in US-Dollar. Dies sollte also selbst dann möglich sein, wenn es sich um ein Konto handelt, das auf eine andere Währung lautet.

Insofern möchte ich Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf bitten, uns zu sagen, ob sie hier zuhanden des Amtlichen Bulletins die Aussage machen kann, dass solche Meldungen auch in US-Dollar vorgenommen werden können. Die Bankensysteme sind nämlich heute vielfach auch schon vom Fatca-System her darauf ausgelegt, dass diese Meldungen in US-Dollar gemacht werden. Es geht um unseren Finanzplatz. Wenn der Bundesrat meine Frage hier bejahen könnte, hätten wir eine weniger umständliche Lösung für die Umsetzung.