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preparatory:AB 191891

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2015-12-03

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, eingangs zur Chronologie dieses Geschäftes folgende kurze Vorbemerkungen, denn der vorliegende Gegenentwurf hat ja wahrlich eine turbulente Geschichte hinter sich. Unsere Kommission hatte primär Nichteintreten beantragt, doch ist das Plenum unseres Rates in der Herbstsession 2014 mit 24 zu 20 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat sie mit dem Auftrag, den Gesetzestext zu straffen und entsprechend zu entschlacken, an die Kommission zurückgewiesen. Wir haben sodann, wie verlangt, eine schlankere Version ausgearbeitet. Diese wurde im Anschluss von unserem Rat denn auch gutgeheissen. Doch das Geschäft blieb weiterhin arg umstritten.

Als vorberatende Kommission ist die UREK des Nationalrates zwar auf die Vorlage eingetreten, hat sie aber in der [PAGE 1162] Gesamtabstimmung abgelehnt und damit dem Plenum des Nationalrates einen Antrag auf Nichteintreten gestellt. Der Nationalrat seinerseits ist in der Sommersession, am 18. Juni 2015, mit 90 zu 90 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten auf die Vorlage eingetreten. Er hat die Vorlage dann aber in der vergangenen Herbstsession, am 14. September 2015, mit 95 zu 92 Stimmen bei 6 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung ebenfalls abgelehnt. Diese Ablehnung im Plenum des Nationalrates kommt formal einem Entscheid auf Nichteintreten gleich.

Somit stellte sich in unserer Kommission in diesem Differenzbereinigungsverfahren zunächst wieder die Frage des Eintretens. Ihre vorberatende Kommission beantragt Ihnen nun mit 6 zu 6 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten, auf die Revision des Umweltschutzgesetzes nicht einzutreten. Eine starke Minderheit, angeführt von Kollege Robert Cramer, sieht nach wie vor Handlungsbedarf und beantragt, wiederum auf die Vorlage einzutreten.

Grundsätzlich ist die Kommission dezidiert der Überzeugung, dass der Ständerat seine Aufgabe gemacht hat. Mit dem Entscheid vom 25. November 2014 haben wir die Vorlage abgespeckt und uns auf das Wesentliche beschränkt. Entsprechend ist die Kommissionsmehrheit nach wie vor der Meinung, dass eigentlich kein Handlungsbedarf bestehe, da die Schweiz im Bereich Umweltschutz nach wie vor führend sei. Neue Vorschriften seien also nicht nötig, im Gegenteil, sie seien für die Wirtschaft schädlich. Vor allem aber vertritt die Mehrheit der Kommission die Ansicht, dass die durch den Nationalrat abgelehnte Vorlage nicht weiter unterstützt werden könne. Politisch objektiv betrachtet, sei ein Festhalten an der ständerätlichen Version wohl chancenlos, und dies nicht zuletzt nach dem entsprechenden Entscheid des Nationalrates von vorgestern Dienstag betreffend die Volksinitiative. Ja, mehr noch, in Tat und Wahrheit ginge eine Abschwächung der von unserem Rat im November 2014 verabschiedeten Vorlage noch hinter das aktuell geltende Umweltschutzgesetz zurück. So ist es in den Augen der Mehrheit der Kommission nur konsequent, die Debatte nicht mehr weiter zu verlängern, denn das Resultat lässt sich voraussagen: Die Vorlage verliert mehr und mehr an Substanz.

Der Vollständigkeit halber noch Folgendes zum weiteren formalen Verfahren: Sollte unser Rat Eintreten auf die Vorlage ablehnen, wäre der Gegenentwurf erledigt. Falls der Ständerat Eintreten beschliesst, geht das Geschäft für eine zweite Detailberatung zurück in die Kommission und danach wieder in den Rat. Im Anschluss ginge es dann zum zweiten Mal in den Nationalrat. Eine zweite Ablehnung der Vorlage durch den Nationalrat hätte dann aber definitive Wirkung.

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen und Ausführungen beantrage ich Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen - der Entscheid war knapp - und auf den vorliegenden Gegenvorschlag nicht einzutreten. Den Minderheitsantrag begründet Kollege Cramer.

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