Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-03
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-03
Wortprotokoll
Der Bundesrat wollte die Entwicklungszusammenarbeit nicht von der Teuerungskorrektur ausnehmen - das haben wir nämlich auch hier gemacht -, sonst hätten wir uns im Gesamtkonzept fragen müssen, wo wir das denn überhaupt noch realisieren können: bei der BFI-Botschaft, bei der Landwirtschaft, beim Verkehr oder wo sonst? Wir sind der Auffassung gewesen, es sei gerechtfertigt, auch in diesem Bereich einen kleinen Abbau vorzuschlagen; ich sage Ihnen dann noch etwas über die Entwicklung in den letzten Jahren. Wir werden die APD-Quote von 0,5 Prozent - es wurde gesagt - im Jahr 2015 und höchstwahrscheinlich auch im Jahr 2016 erreichen. Wenn die Parameter dann die gleichen sind, wie wir sie heute haben, werden wir auch mit dieser Kürzung von 100 Millionen Franken leicht über dieser 0,5-Prozent-Quote sein. Also machen wir auch hier das, was wir ja miteinander so besprochen haben.
Vielleicht noch zur Anrechnung der Asylkosten, das wurde heute ja verschiedentlich erwähnt: Wir machen nichts anderes als das, was zulässig und gerechtfertigt ist. Nur zu diesem Anteil rechnen wir die Asylkosten in die APD-Quote ein.
Die Kürzung der Entwicklungshilfe um 100 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr ist eine Kürzung von 3,8 Prozent. Wir sind der Auffassung, dass weiter gehende Kürzungen, wie sie heute gefordert wurden, nicht gerechtfertigt wären. Das würde auch die bereits angepasste Planung wieder infrage stellen; in diesem Bereich sind weiter vorausgehende Planungen notwendig. Es würde eine Verunsicherung bei den Partnern geben, denn es geht ja hier um mehrjährige Verpflichtungen, die jeweils wieder angepasst werden müssen. Wenn Sie also wieder kürzen oder noch mehr kürzen würden, dann wäre die Weiterführung gewisser Projekte infrage gestellt, und zumindest wären auch neue Projekte verunmöglicht. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen wirklich, das nicht zu tun.
Der Bundesrat wird Ihnen im Jahr 2016 eine Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2017-2020 vorlegen. Dort werden Sie dann darüber diskutieren, wie der Beitrag der Schweiz zur Bewältigung der riesigen Armutsprobleme und der grossen globalen Herausforderungen, die wir heute haben, aussehen soll.
Die internationale Zusammenarbeit wird im Übrigen auch Teil des Stabilisierungsprogramms sein. Auch dort werden gewisse Kürzungsvorschläge gemacht, und dort werden Sie noch einmal darüber diskutieren. Aber bitte machen Sie heute nicht noch zusätzliche Korrekturen! Das würde die ganze Arbeit in diesem Bereich infrage stellen. Entwicklungszusammenarbeit, Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe sind absolut nötig. Die Schweiz ist als Standort vieler Organisationen, die sich in diesem Bereich enorm bemühen, verpflichtet, hier ebenfalls ihren Beitrag zu leisten.
Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe spielen immer zusammen. Schauen Sie das Flüchtlingslager in Jordanien an: Dort sind wir gefordert, mit den internationalen Organisationen mitzutun, um die Lebensmittel sicherzustellen. Sie wissen, dass der Kalorienanteil pro Person auf die Hälfte reduziert werden musste, weil nicht genügend Mittel vorhanden sind; da ist die Schweiz zusammen mit anderen Ländern gefordert. Es ist aber auch wichtig, dass man dort Infrastrukturen hat, um die Kinder in die Schule zu schicken. Das ist dann wieder der andere Bereich - das ist die Entwicklungshilfe, die wir machen. Humanitäre Hilfe kann man mit einem Nachtragskredit erhöhen, wenn es notwendig und gerechtfertigt ist. Im Bereich der Entwicklungshilfe kann man das hingegen nicht machen, diese Projekte brauchen Zeit.
Noch etwas zur Frage, wie viel wir in diesem Bereich durchführen: Wir haben einiges gemacht, ich denke, das ist von allen in diesem Saal anzuerkennen. In den letzten acht Jahren ist der Bereich internationale Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe durchschnittlich um 6 Prozent gewachsen. Das ist richtig so, und es ist auch gut so. Es ist aber, wie Sie sehen, wenn Sie den Gesamtkontext anschauen, vertretbar, in diesem Bereich eine Kürzung von gut 100 Millionen Franken vorzunehmen.