Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2015-12-03
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2015-12-03
Wortprotokoll
Ich bin noch nicht ganz fertig. Ich wiederhole meine beiden Fragen: Sind solche ganz konkreten Praxisänderungen allenfalls in die Wege geleitet? Wie wird kontrolliert, ob die Änderungen auch umgesetzt werden?
Persönlich bin ich nach wie vor überzeugt, dass der gewünschte Erfolg nur mit einer kleinen Gesetzesanpassung erreicht werden kann, einer Anpassung in dem Sinne, dass Trafostationen und deren Erweiterungen und Ergänzungen auch im Nichtbaugebiet zugelassen werden, und zwar ohne zusätzliche Bestimmungen für einen Anbau an oder einen Einbau in ein bestehendes und in aller Regel privates Gebäude. Solche zusätzlichen Bestimmungen würden nicht nur beim Bau bzw. bei der Verlegung zu Problemen und Mehrkosten führen, sondern auch später, nämlich spätestens dann, wenn die privaten Besitzer ihre Gebäude umbauen oder erweitern wollen. Die Frage, wer für die Kosten einer [PAGE 1182] solchen erneuten Verlegung zu bezahlen hätte, wurde nicht beantwortet.
Ohne Weiteres kann auch gesagt werden, dass Trafostationen mit ihren wenigen Quadratmetern Grundfläche nicht gerade ein Problem darstellen, was den Verschleiss von Kulturland betrifft. Wegen ihrer Unauffälligkeit stellen sie auch kein Problem für den Landschaftsschutz dar; von den Freileitungen kann das ja eher gesagt werden. Die vom Bundesrat ins Feld geführten Argumente betreffend den Schutz des Kulturlandes sind hier nicht stichhaltig. Deshalb darf ein Fragezeichen dahinter gesetzt werden. Es scheint mir aber richtig und zweckdienlich, dass für Trafostationen und andere elektrische Anlagen das Eidgenössische Starkstrominspektorat als Leitbehörde fungiert. Offensichtlich ist der Bundesrat ebenfalls zur Überzeugung gelangt, bei solch kleinen Vorhaben sei sorgfältig darauf zu achten, dass die Verfahren möglichst unbürokratisch abgewickelt werden können; das ist positiv zu bewerten.