Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2015-12-03
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-03
Wortprotokoll
Auch ich bitte Sie zunächst, nochmals das Datum der Motion Müller Leo zu beachten: 2012. Seit 2012 haben sich die Ausgangslage und auch die Faktenlage, wie es jetzt nochmals erläutert wurde, wirklich enorm geändert. Ich glaube schon, dass wir in der Pflicht sind, das zur Kenntnis zu nehmen und nicht nur zu würdigen, was seither für Gespräche geführt wurden, sondern auch, was für Massnahmen ergriffen wurden, die teilweise bereits in Umsetzung befindlich sind.
Wenn ich zurückblende und die Zeit anschaue, in welcher die Motion eingereicht wurde, dann muss ich sagen, dass ich zwar nicht den Weg unterstütze, der hier vorgeschlagen wird, dass ich aber den Ausgangspunkt verstehe. Es gab eine Verunsicherung, das wurde jetzt mehrmals gesagt, eine Verunsicherung übrigens auch in meinem Kanton, in Bezug auf die Umsetzung der Gewässerschutzgesetzgebung. Es war eine Unsicherheit, die von breiten Kreisen geteilt wurde, das zeigen all die Standesinitiativen. Sie wurde dann auch zum Anlass genommen für die erwähnten runden Tische, schlussendlich für die Aufweichung von zu starren Regelungen, für die Einführung von Flexibilitäten. Dieser iterative Prozess wurde ja mit grossem Aufwand unter Einbezug der wesentlichen Akteure geführt.
Ich möchte an dieser Stelle auch einmal danken für diesen Aufwand, der hier betrieben wurde. Es waren seitens der Kantone die BPUK, aber auch die LDK, es waren seitens des Bundes das BWL, das Bafu und das ARE. In diesem Prozess wurden Merkblätter sowohl zu den Siedlungsgebieten als auch zu den Landwirtschaftsgebieten erarbeitet. Damit wurde eine gute Grundlage erarbeitet für eine praktikable, pragmatische Umsetzung ohne Gesetzesänderung - das war immer der Tenor auch in unserer Kommission -, mit Rücksicht auf die erwähnten staatspolitischen Überlegungen: Überlegungen bezüglich Glaubwürdigkeit auch unserer parlamentarischen Demokratie, rückblendend eben auf den Anlass des damaligen Rückzugs der Initiative aufgrund eines Kompromissvorschlags im Gesetz.
Herr Luginbühl, es ist tatsächlich so, dass wir noch Vertreter unter uns haben, die dort mit dabei waren, und zwar federführend: zum Beispiel Kollege Lombardi. Er weiss aus eigener Erfahrung ganz genau, mit welchen Versprechen und mit welchen Diskussionen damals dieser Vorschlag erarbeitet wurde.
Zusammenfassend und rückblickend auf 2012: Ich verstehe den Anlass, ich unterstütze den Weg nicht. Aber auch mit Blick auf den Anlass und die Ausgangslage haben sich Faktoren zwischenzeitlich wirklich deutlich verändert: über die Merkblätter, die ich erwähnt habe, und übrigens auch über die Motionen, die wir angenommen haben - einerseits zu den Fruchtfolgeflächen, andererseits zur Flexibilität bei der Umsetzung. Wir haben immer die Linie verfolgt, dass den Bedürfnissen der verschiedenen Seiten entgegengekommen werden soll, ohne aber das Gesetz zu ändern.
Auch vom Kanton Aargau ist vor einiger Zeit eine Standesinitiative eingereicht worden; aber auch von dieser Seite habe ich diese Information erhalten: Heute ist die Klärung erfolgt, zum Beispiel mittels Ausnahmeregelungen für das Anliegen von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Spur- und Kieswegen bei topografisch beschränkten Platzverhältnissen, zum Beispiel über Ausnahmeregelungen betreffend Anlagen für die Wasserentnahme und die Wassereinleitung, zum Beispiel betreffend Bestandesgarantien für bestimmte Dauerkulturen. Die Ausgangslage hat sich also verändert. Das sollten wir im Auge behalten, wenn wir diese Motion beurteilen, die 2012 eingereicht wurde und offenbar heute angenommen werden soll - wovon ich abrate.
Die Ausgangslage ist also nicht dieselbe wie damals. Wenn wir, Kollege Hösli, nach all den Bestrebungen jetzt zum Schluss kommen, dass die nötige Klärung erfolgt ist und diese Motion nicht nötig ist, sondern schädlich für die Rechtssicherheit wäre, ist das, so finde ich, alles andere als arrogant. Es ist sehr vernünftig und entspricht unserer Arbeit. Ich möchte Sie bitten, diesen Prozess zu würdigen und zur Kenntnis zu nehmen, dass viele Massnahmen ergriffen worden sind. Einige Massnahmen sind jetzt in der Umsetzung; die Umsetzung anderer Massnahmen, die für eine Klärung sorgen werden, steht noch bevor.
Der Kommissionspräsident hat das Schreiben der BPUK erwähnt, aber dabei vergessen zu sagen, dass darin ganz am Ende deutlich empfohlen wird, keine weiteren Vorstösse anzunehmen. Das sollten wir zur Kenntnis nehmen und in diesem Sinne nicht nur die Standesinitiativen, sondern auch diese Motion ablehnen.