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Müller Leo · Nationalrat · 2015-12-03

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2015-12-03

Wortprotokoll

Das Wichtigste vorweg: Die CVP-Fraktion unterstützt in Block 4 überall die Anträge der Kommissionsmehrheit.

Wir sehen keine Notwendigkeit, bei den Personalbezügen und Arbeitgeberbeiträgen im Gleichstellungsbüro, Position 303.A2100.0001, eine Aufstockung vorzunehmen. Ebenso sehen wir keine Notwendigkeit, bei der Position 303.A2310.0138 eine Einsparung von 2 Millionen Franken zu machen. Die Argumentation des Bundesrates hierzu hat uns überzeugt. Ich nehme aber den Ball von Frau Barbara Gysi gerne auf. Sie hat den Vergleich zwischen Kontrollen im Gleichstellungsbüro und Kontrollen bei der Landwirtschaft gemacht. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sich die Kontrollhäufigkeiten beider Bereiche annähern, wenn auch in einer anderen Richtung: Ich würde keine Aufstockung beim Gleichstellungsbüro vornehmen, sondern eine Kürzung bei den Kontrollen in der Landwirtschaft. Das zu diesem Thema.

Beim Bundesamt für Statistik bei den Positionen 317.A2115.0001, "Beratungsaufwand", und 317.A2119.0001, "Übriger Betriebsaufwand", unterstützt die CVP-Fraktion, wie gesagt, ebenfalls die Anträge der Kommissionsmehrheit. Wenn dort derartige Veränderungen vorgenommen werden sollen, wie vorgeschlagen wurde, so kann das nicht über das Budget erfolgen. Vielmehr müsste man, wenn man die Aufgaben dieses Amtes infrage stellen oder verändern will, diese neu definieren und dann festlegen, wie viele Mittel die Aufgabenbewältigung benötigt; dann kann man seriös budgetieren. Es kann jetzt aber nicht sein, dass wir Mitte Dezember eine Kürzung von über 7 Millionen Franken beschliessen und nicht sagen, wo welche Aufgaben gekürzt werden sollen oder welche Statistiken nicht mehr erarbeitet und nicht mehr veröffentlicht werden sollen. Bei der Position 317.A2115.0001, "Beratungsaufwand", handelt es sich um eine Querschnittfunktion. Das müsste man generell anschauen und nicht einzeln pro Amt.

Ich komme noch kurz zum Einzelantrag Leutenegger Oberholzer. Wir von der CVP-Fraktion unterstützen diesen Einzelantrag. Es wurden offenbar Rückstellungen für Gebührenrückerstattungen gemacht, zu denen es rechtskräftige Entscheide gibt. In vereinzelten Fällen laufen noch Beschwerdeverfahren; dort geht es offenbar um einen Betrag von insgesamt 200 000 Franken. Dass man für die offenen Fälle diese 200 000 Franken zurückstellt, ist richtig. Doch wir sind der Meinung, dass für rechtskräftige Fälle nicht noch zusätzlich Rückstellungen vorgenommen werden sollen. Das müsste dann allenfalls - wenn man das machen möchte - aufgrund einer Rechtsgrundlage erfolgen, die noch zu schaffen wäre. Dann könnte man die nötigen Finanzen zur Verfügung stellen und die Rückstellungen bilden. Das aber jetzt auf Vorrat zu tun ist unserer Meinung nach nicht richtig.

Ich danke Ihnen, wenn Sie den Anträgen der Kommissionsmehrheit wie auch dem Einzelantrag Leutenegger Oberholzer zustimmen.