preparatory:AB 192104
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-07
Wortprotokoll
Ich darf vier Minderheitsanträge begründen; Sie finden sie auf Seite A6 der deutschen und der französischen Fahne.
Bei der Position 605.E1100.0114, "Direkte Bundessteuer", beantragt Ihnen meine Minderheit eine Erhöhung der Einnahmen um 50 Millionen Franken. Bei etwas mehr Kontrolltätigkeit und systematischer Wahrnehmung der Aufsicht über die Kantone durch die entsprechende Abteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung - und zwar im Bereich von Rulings, die aus der Vergangenheit stammen - können unserer Auffassung nach sowohl die Gewinnsteuer bei Unternehmungen als auch die Einkommenssteuer bei natürlichen Personen ohne Weiteres erhöht werden. Dies gilt wie gesagt, wenn man bei der Aufsicht und bei der Kontrolle einen Zacken zulegt.
Insbesondere seit 2008 ist bei den Vermögen der natürlichen Personen leider eine starke Tendenz festzustellen, dass Schwarzgeld, welches bei Banken lag, in sogenannte Trusts verschoben wird; diese sind angelsächsischer Herkunft und gehören in die "family offices". Es tut mir leid, ich muss englische Ausdrücke verwenden, weil Trusts aus dem angelsächsischen Rechtsbereich stammen. Niemand war in der Lage - auch nicht die kantonalen Steuerverwaltungen -, bei der Aufsicht und bei der Kontrolle Schritt zu halten, insbesondere nicht mit Blick auf Trusts und "family offices", also Familienbüros. Sie befinden sich jetzt meistens in Advokaturbüros. Zum Teil sind sie an den Türen und an den Briefkästen ausgewiesen. Zum Teil sind sie verdeckt, aber in der Werbung finden Sie sie.
Bei der Position 605.E1100.0118, "Mehrwertsteuer", bitten wir Sie, die Einnahmen um 100 Millionen Franken aufzustocken. Das ist ohne Weiteres möglich, wenn wir beim Personalaufwand der Steuerinspektionen eine Erhöhung um zehn Stellen vornehmen; das ist dann mein dritter Antrag.
Ich sage noch etwas zur prozentualen Entwicklung der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen: Deren Zahl hat sich zwischen 2000 und 2014 fast verdoppelt. Hingegen war der Personalbestand bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, das gilt auch für den Bereich Mehrwertsteuerprüfung, ab 2002 stark rückläufig. Er ist vom Bundesrat erst im letzten Jahr - das möchte ich hier im Namen der Minderheit ausdrücklich verdanken - wieder erhöht worden. Im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III hat der Bundesrat verdankenswerterweise immerhin 75 Stellen für den Wiederaufbau der Steuerinspektionen eingesetzt. Dadurch können 275 Millionen Franken mehr eingenommen werden. Diese Mehreinnahmen figurieren denn auch als Gegenfinanzierung im Vorschlag zur Unternehmenssteuerreform III.
Mit dem dritten Minderheitsantrag, den ich Ihnen begründe, kann dieser Wiederaufbau der Steuerinspektionsstellen - es geht um zehn zusätzliche Stellen im Jahr 2016 - leicht beschleunigt werden.
Ich komme zum vierten und damit letzten Antrag, jenem im Bereich des Grenzwachtkorps. Es ist der Antrag unter dem Titel Eidgenössische Zollverwaltung, bei der Position 606.A2100.0001, "Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge". Meine Minderheit beantragt Ihnen dort eine Erhöhung um 13 Millionen Franken; das betrifft hundert neu zu rekrutierende Grenzwächterinnen und Grenzwächter für das Jahr 2016.
Wieso komme ich als Bewohnerin eines Binnenkantons, nämlich des Kantons Bern, dazu, diesen Minderheitsantrag zu vertreten? Der Grund ist, dass es unserer Minderheit eigentlich schon während der ganzen letzten Legislatur eine grosse Sorge war, dass sowohl beim zivilen Zoll wie auch beim Grenzwachtkorps die Bestände absolut zu tief sind. Wir haben es heute auch in der Fragestunde gehört, Bargen/SH und Gondo/VS wurden angesprochen. Der Bestand des Grenzwachtkorps muss unseres Erachtens gezielt erhöht werden. Die Rekrutierung muss sofort nach Abschluss dieses Bundesbudgets beginnen, damit im Jahr 2016 an die hundert Stellen neu besetzt werden können. Diese neu auszubildenden Grenzwächterinnen und Grenzwächter sind nach einem Jahr schon für beschränkte Einsätze geeignet. Es geht schlicht und einfach darum, dass das Grenzwachtkorps seine Aufgaben nach dem Zollgesetz sowie auch den Leistungsauftrag in den Bereichen Sicherheit, Kontrolle von Waffen, schädlichen und gefälschten Waren, aber auch von defekten Verkehrsfahrzeugen wieder besser wahrnehmen kann. In den letzten Jahren - und das gilt auch heute - konnte das Grenzwachtkorps seinen gesetzlichen Aufgaben und seinem Leistungsauftrag aufgrund von Unterbestand nicht nachkommen.
Bitte stimmen Sie unseren Minderheitsanträgen zu.