Engler Stefan · Ständerat · 2015-12-07
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2015-12-07
Wortprotokoll
Wir beraten also die Differenzen zum Überwachungsgesetz und dies in der ersten Phase der Differenzbereinigung. Ganz generell ist zu sagen, dass der Nationalrat sich in den meisten Punkten dem Ständerat angeschlossen hat. Ihre vorberatende Kommission hat sich mit den verbliebenen gut ein Dutzend Differenzen vertieft auseinandergesetzt und hierfür auch eine zusätzliche Anhörung der KKJPD durchgeführt. Weil die Beratung im Ständerat jetzt schon eineinhalb Jahre zurückliegt, erlauben Sie mir vielleicht nur noch zwei generelle Überlegungen zu dieser Vorlage.
Die Revision des Überwachungsgesetzes will also die Voraussetzungen dafür schaffen, zum Zwecke der Strafverfolgung und nur dann, wenn ein dringender Verdacht auf Begehung einer schweren Straftat besteht, den Post- und Fernmeldeverkehr im Vergleich zu heute nicht stärker, aber besser überwachen zu können. Es geht im Unterschied zum Nachrichtendienstgesetz auch nicht um eine präventive Überwachung der Bürgerinnen und Bürger; das Überwachungsgesetz bezweckt keine flächendeckende Überwachung, wie sie offenbar der amerikanische Geheimdienst über Jahre bei Freund und Feind praktizierte. Es geht darum, zur Aufklärung von Straftaten die rechtlichen Voraussetzungen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs den technischen Entwicklungen anzupassen. Damit soll verhindert werden, dass durch die Verwendung neuer Technologien die Überwachung erschwert, wenn nicht sogar verhindert wird.
Was macht diese Vorlage so umstritten? Es sind die gegenläufigen Interessen. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte und persönlicher Daten steht dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung gegenüber, und diese beiden Faktoren konkurrieren wiederum mit den Interessen der Provider, ihr Geschäftsmodell möglichst ungehindert kommerziell anbieten zu können. In diesem mehrfachen Interessenkonflikt sucht sich das Gesetz einen Weg, der im Rahmen des Gesetzmässigkeits- und Verhältnismässigkeitsprinzips gerade so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich in Grundrechte eingreift und als dritte Komponente der Rechtsstaatlichkeit den Rechtsschutz garantiert. Das Machbare, das Mögliche und das Notwendige - in diesem Spannungsfeld spielt sich auch die gesellschaftspolitische Debatte um die Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr ab.
Einigkeit besteht darin: Je ausgefeilter die technischen Möglichkeiten sind, umso mehr haben wir in einem grundrechtssensiblen Bereich ein Auge auf den wirksamen Schutz der betroffenen Grundrechte zu richten.