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Engler Stefan · Ständerat · 2015-12-07

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2015-12-07

Wortprotokoll

Die Absicht des Nationalrates mit Artikel 12 war - im Übrigen hat der Nationalrat seine Fassung mit 90 zu 90 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten beschlossen -, die Informatiksicherheit im Überwachungsgesetz selber zu verankern. Die Kommission für Rechtsfragen anerkennt zwar die vom Nationalrat verfolgte Absicht, stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass das Thema der Informatiksicherheit ins Datenschutzrecht gehört und dort allenfalls infolge des Detaillierungsgrades sogar in eine entsprechende Verordnung. Die Formulierung gemäss Nationalrat lässt durch die Unterscheidung von gewöhnlichen und erheblichen Sicherheitslücken zudem viel Interpretationsspielraum offen. Ein letztes Argument, weshalb Ihnen die Kommission beantragt, die Absätze 4, 5 und 6 von Artikel 12 zu streichen, liegt in einer europäisch aufgegleisten Reform des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Für die Kommission scheint es zielführender, die Ergebnisse dieser Reform abzuwarten.

Als zu wenig bestimmt, am falschen Ort und zu früh hat die Kommission also die Ergänzung des Nationalrates in Artikel 12 abgelehnt.