Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-12-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-12-07
Wortprotokoll
Der Nationalrat und Ihre Kommissionsminderheit möchten hier eigentlich eine Swissness-Regel für Fernmeldedienstanbieter einführen. Aber im Unterschied zum Swissness-Gesetz, bei dem es ja freiwillig ist, ob die Firmen sich dieser Regel unterwerfen wollen oder nicht, wäre das hier natürlich obligatorisch.
Ich möchte Ihnen gerne die Gründe darlegen, weshalb der Bundesrat zusammen mit Ihrer Kommissionsmehrheit der Meinung ist, dass es diese Swissness-Regel, eben diese spezielle Vorschrift, nicht braucht: Eine solche Einschränkung ist für die Einhaltung des schweizerischen Datenschutzrechts nicht nötig; für mich ist das eigentlich das wichtigste Argument. Wenn der Eindruck entstanden wäre, dass das Aufbewahren von Daten in Bezug auf den Datenschutz nur in der Schweiz möglich sei und die Schweizer Datenschutzbestimmungen nicht mehr gelten würden, wenn ein Unternehmen z. B. Daten in einem anderen Land speichern würde, dann wäre dieser Eindruck falsch. Das schweizerische Datenschutzrecht gilt eben ungeachtet dessen, wo die Daten effektiv gelagert werden. Ich glaube, das ist wichtig zu wissen.
Jetzt kann man sagen, dass man immer noch mehr tun kann und dass es in der Schweiz sicherer ist als irgendwo; aber einfach, damit das klar ist: Im Ausland Daten speichern heisst nicht, dass dann das schweizerische Datenschutzrecht nicht mehr gilt. Das hat der Kommissionssprecher gesagt. Natürlich sind das sensible Daten, um die es hier geht. Aber denken Sie einmal an die Daten der Privatversicherer oder der Krankenversicherungen: Müssten Sie dann nicht auch sagen, dass diese Daten, wenn schon, nur in der Schweiz gespeichert werden dürfen? Deshalb glaube ich, dass es schon wichtig ist, dass wir bei der heutigen Regelung bleiben, dass wir sagen, dass das Datenschutzrecht eingehalten werden muss, unabhängig davon, wo die Daten effektiv gelagert werden.
Ich will nicht wiederholen, was schon gesagt wurde. Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu den "Safe Harbor"-Verträgen mit den USA kann man nicht ableiten, dass die Daten deswegen in der Schweiz aufbewahrt werden müssen. Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Urteil bloss festgestellt, dass die EU nicht genügend geprüft hat, ob die USA für die personenbezogenen Daten ein angemessenes Schutzniveau bieten.
Wir sind schon auch der Meinung, dass eine solche Ergänzung, wie der Nationalrat und die Minderheit vorschlagen, zu einer Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit führen würde. Denn die Fernmeldedienstanbieter könnten sich nicht mehr so organisieren, wie sie es - noch einmal - unter der heute geltenden Datenschutzgesetzgebung für wirtschaftlich sinnvoll erachten. Es kommt noch hinzu, dass die Aufbereitung der Daten für die Rechnungsstellung nicht mehr im Ausland vorgenommen werden könnte, weil dafür auch die Randdaten nötig sind. Das könnte natürlich schon auch zu einer Verteuerung führen.
Dass die Regelung hier im Büpf nicht am richtigen Ort wäre, hat der Kommissionssprecher schon gesagt: Das müssten Sie wenn schon im Fernmeldegesetz regeln. Aber das ist mehr eine formale Begründung, nicht eine materielle. Wir [PAGE 1198] sind der Meinung, dass mit dem heute geltenden Datenschutzrecht genügend abgesichert ist, dass die Aufbewahrungs- und Datenschutzvorschriften unabhängig davon gelten, wo die Daten gelagert sind.
Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.