Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-12-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-12-07

Wortprotokoll

Es wurde jetzt erwähnt: Sie haben mit Ihrem letzten Entscheid zu diesem Gesetz die Aufbewahrungsdauer von Randdaten unterschiedlich festgelegt, je nachdem, ob sie den Postverkehr oder den Fernmeldeverkehr betraf. Der Nationalrat hat dann für beide Arten eine Aufbewahrungsfrist der Randdaten von zwölf Monaten festgelegt. Deshalb stellen sich eigentlich zwei Fragen:

Soll man erstens für den Postverkehr und den Fernmeldeverkehr eine unterschiedlich lange Aufbewahrungsdauer festlegen? Macht es Sinn, für den Fernmeldeverkehr zwölf Monate und für den Postverkehr sechs Monate festzulegen? Sollen zweitens insgesamt sechs oder zwölf Monate gelten?

Der Bundesrat ist in Bezug auf die erste Frage, also die unterschiedliche Aufbewahrungsdauer, ganz klar der Meinung: Nein, man soll bei beidem, beim Postverkehr und beim Fernmeldeverkehr, eine gleich lange Aufbewahrungsdauer haben. Das hat der Nationalrat auch so beschlossen - zwölf Monate für beide.

Nun ist Ihre Kommission nochmals auf die Frage zurückgekommen, ob man diese Ausweitung tatsächlich vornehmen soll oder ob man bei der Aufbewahrungsdauer für die Randdaten, also bei der Vorratsdatenspeicherung, bei den heute geltenden sechs Monaten bleiben soll.

Ich muss Ihnen sagen: Ich bin auch tief beeindruckt über die Schwierigkeit, dieses Gesetz zu erklären und zu vertreten. Eigentlich müsste es klar sein. Ich meine, es geht hier um schwere Straftaten, es geht nicht um irgendwelche Bagatelldelikte. Es geht darum, dass die Strafverfolgungsbehörde eine Überwachung erst nach einem Entscheid des Zwangsmassnahmengerichtes vornehmen kann, und trotzdem ist diese Regelung so umstritten.

Wie Herr Ständerat Janiak jetzt auch in Bezug auf die Strafverfolgungsbehörden gesagt hat - auch wir haben nach diesen kontroversen Diskussionen nochmals das Gespräch mit den Kantonen, mit den Strafverfolgungsbehörden gesucht -, sind diese einhellig der Meinung, dass es jetzt erstens vorwärtsgehen muss und dass man zweitens auch die [PAGE 1195] Möglichkeit haben muss, die verschlüsselte Kommunikation zu überwachen.

Die Polizei hat mir Folgendes erzählt: Bei Abhörungen hört sie, wie Delinquenten sagen: "Okay, wir werden jetzt in die verschlüsselte Kommunikation wechseln." Das ist nicht etwas wahnsinnig Kompliziertes, das ist einfach, wenn man per Skype telefoniert. Stellen Sie sich einmal vor: Die Strafverfolgungsbehörde ist dann einfach draussen - das ist ja wirklich völlig absurd!

Nun aber, angesichts dieses massiven Widerstandes, auch angesichts der Schwierigkeit, diese Fragen in Ruhe zu diskutieren, ist auch aus Sicht des Bundesrates Folgendes zu sagen: Wir haben es zumindest begrüsst, dass sich Ihre Kommission diese Fragen nochmals gestellt hat. Wie auch erwähnt wurde, gab es dann in der Zwischenzeit das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der die europäische Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hat.

Das hat doch zu einer beträchtlichen Verunsicherung innerhalb von Europa geführt. Es gab noch ein Verfassungsgericht, dasjenige in Österreich, das dann die dortige Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung auch gleich aufheben wollte. In der Zwischenzeit hat man in einzelnen europäischen Staaten wieder dazu legiferiert; das war immer das erste und wichtigste Thema, dass ich mit den Justizministern diskutiert habe. In Deutschland liegt die Dauer der Vorratsdatenspeicherung jetzt bei zehn Wochen, Luxemburg hat sich für sechs Monate entschieden. Es gibt aber auch Staaten, die heute weiter gehen und zwölf Monate haben. Unter dem Eindruck der terroristischen Anschläge wird das Pendel wahrscheinlich jetzt wieder ein bisschen in die andere Richtung ausschlagen. Es ist eigentlich schade, dass man so legiferieren muss - ich sage es ganz offen.

Trotzdem ist auch der Bundesrat der Meinung, dass der Entscheid Ihrer Kommission im heutigen Zeitpunkt der richtige ist. Man sollte diese Vorlage vorwärtsbringen. Wir brauchen die Möglichkeit, unter den strengen Voraussetzungen - damit das auch noch ganz klar gesagt ist - eben auch verschlüsselte Kommunikation zu überwachen. Wenn man hier etwas Druck wegnehmen kann, dann sagt auch die Strafverfolgungsbehörde, dass ihr das letztlich diene. Im Prinzip kann man sagen, dass die Strafverfolgungsbehörde immer länger Daten speichern möchte, je länger, desto besser; je mehr Material sie hat, desto besser. Aber sie sagt, dass man mit den heutigen sechs Monaten doch auch gewisse Möglichkeiten hat, vor allem die Möglichkeit, mit den Staatstrojanern auch die verschlüsselte Kommunikation unter strengen Voraussetzungen zu überwachen. Das hat für sie eindeutige Priorität.

Deshalb würde sich der Bundesrat einem Rückkommen auf das geltende Recht auch nicht widersetzen. Das ist jetzt, sage ich mal, unter den gegebenen Umständen die politisch richtige Antwort. Es ist ganz klar eine politische Antwort, aber wir werden hier jetzt sicher nicht auf unserem Entwurf beharren. Ich denke, in Ihrer Kommission wurde das sorgfältig noch einmal abgewogen und auch mit den Kantonen und den Strafverfolgungsbehörden besprochen. Wenn diese sich dem ebenfalls anschliessen können, dann, denke ich, ist es ein politisch nachvollziehbarer Entscheid.