Lexipedia

Ritter Markus · Nationalrat · 2015-12-07

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2015-12-07

Wortprotokoll

Das heute geltende Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Italien wurde am 9. März 1976 unterzeichnet und ist am 27. März 1979 in Kraft getreten. Italien und die Schweiz pflegen wirtschaftlich einen ausserordentlich intensiven Austausch. Italien ist nach Deutschland und den USA der drittgrösste Handelspartner der Schweiz. Es ist unser zweitwichtigstes Importland und unser viertgrösster Absatzmarkt. Das Handelsvolumen belief sich 2014 auf 32,5 Milliarden Franken. Ende 2013 erreichten die Schweizer Direktinvestitionen in Italien 26,8 Milliarden Franken. Mit rund 500 000 Personen bilden die Italienerinnen und Italiener die grösste Ausländergruppe in der Schweiz. Beide Länder haben deshalb ein ausserordentlich grosses Interesse an einer positiven Entwicklung der Handelsbeziehungen.

Der Bundesrat hat deshalb am 29. August 2012 ein Mandat für Verhandlungen mit Italien gutgeheissen. Diese Verhandlungen haben am 19. Dezember 2014 zur Paraphierung eines Änderungsprotokolls zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen geführt, das am 23. Februar 2015 in Mailand auch unterzeichnet wurde. Das Änderungsprotokoll passt den Informationsaustausch auf Anfrage an den OECD-Standard an. Die Unterzeichnung des Änderungsprotokolls stellt sicher, dass die italienischen Kundinnen und Kunden von schweizerischen Finanzintermediären gleich behandelt werden wie Kundinnen und Kunden, die ihre Konten bei Finanzintermediären in Staaten führen, die nicht auf einer italienischen schwarzen Liste figurieren.

Nebst dem Änderungsprotokoll haben die Verhandlungen den Abschluss einer Roadmap ermöglicht. Die Roadmap enthält eine klare politische Verpflichtung zu den wichtigen Punkten der bilateralen Beziehungen im Steuer- und Finanzbereich. Da die Roadmap keine rechtliche Verpflichtung darstellt, muss sie auch nicht vom Parlament gutgeheissen werden. Die künftige Regelung der Grenzgängerbesteuerung wird ein wichtiges Thema der künftigen Verhandlungen sein.

Die Verhandlungen zum Abkommen mit Italien erfolgten in enger Zusammenarbeit mit den Bankenkreisen und dem Tessiner Finanzplatz. Bei den bisherigen Gesprächen zur Grenzgängerbesteuerung, die noch nicht abgeschlossen werden konnten, wurden auch die betroffenen Kantone mit einbezogen. Mit dem Inkrafttreten des Änderungsprotokolls figuriert die Schweiz nicht mehr auf der italienischen schwarzen Liste, deren einziges Kriterium der fehlende Informationsaustausch auf Anfrage ist. Die im Änderungsprotokoll und in der Roadmap vereinbarten Lösungen werden deutliche Fortschritte beim Prozess der Normalisierung der Beziehungen zu einem wirtschaftlich und politisch wichtigen Handelspartner mit sich bringen.

Ihre Kommission hat dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen deutlich zugestimmt. Wir bitten Sie, diesem Protokoll ebenfalls zuzustimmen.