Reimann Maximilian · Nationalrat · 2015-12-07
Reimann Maximilian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-07
Wortprotokoll
Die Aussenpolitische Kommission beantragt Ihnen, diesen beiden inhaltsgleichen parlamentarischen Initiativen der BDP- bzw. der CVP-Fraktion keine Folge zu geben. Es war allerdings ein knapper Entscheid, der jeweils mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung fiel. Sie ersehen daraus, dass sich die Geister, die das Verhältnis zu Europa klären und verankern bzw. dies eben nicht tun wollen, so ziemlich die Stange halten.
Irreführend ist allerdings der gewählte Titel: Es geht natürlich nicht um das Verhältnis zu Europa, denn wir sind ja selber Teil Europas, und im Europarat sind wir seit Jahrzehnten präsent. Da gibt es derzeit weder etwas zu klären noch etwas zu verankern. Anders steht es hingegen um das Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Da ist derzeit einiges ungeklärt, und da streben die Fraktionen von BDP und CVP mit ihren Initiativen denn auch eine Klärung an. Sie wollen das in Form eines neuen Verfassungsartikels tun, der garantiert, dass die Schweiz ihre vertragliche Zusammenarbeit mit der EU weiterführt und mit ihr auch weiterhin enge Beziehungen unterhält.
Einen solchen Artikel in der Verfassung zu verankern macht aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission keinen Sinn. Die logische Folge wäre ja dann, dass wir auch verfassungsmässige Basen schaffen müssten für unser Verhältnis zu anderen wichtigen internationalen Organisationen. Nur die EU herauszugreifen, die zweifellos wichtigste Institution, mit der wir seit vielen Jahren intensive, zum Teil aber auch umstrittene Beziehungen unterhalten, drängt sich für die Kommissionsmehrheit derzeit nicht auf. Am heftigsten umstritten ist bekanntlich das bilaterale Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Dazu hat das Schweizervolk am 9. Februar letzten Jahres mit der Zustimmung zur Masseneinwanderungs-Initiative aber die Weichen in eine andere Richtung gestellt. Das Volksmehr kam mit 50,3 Prozent allerdings nur knapp zustande, umso deutlicher war hingegen, das muss immer wieder gesagt sein, das Ständemehr mit 14,5 zu 8,5 Standesstimmen.
Über die Umsetzung dieser Initiative stehen wir derzeit mit der EU in Verhandlung. Die Initianten befürchten nun, Sie haben es ja eben von ihnen gehört, dass bei einer eigenmächtigen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative das bilaterale Verhältnis mit der EU beeinträchtigt werden könnte, indem dann die EU von der sogenannten Guillotine-Klausel über das Paket der Bilateralen I Gebrauch machen könnte. Deshalb soll gemäss diesen Initiativen der bilaterale Weg per Verfassungsartikel gesichert werden.
Die Mehrheit der Kommission hält es allerdings nicht für opportun, die bilateralen Beziehungen, das Verhältnis mit der EU, unilateral, also einseitig, in unserer Verfassung festzuschreiben. Auch als Gegenpol zu den Bestimmungen der Masseneinwanderungs-Initiative taugen diese beiden Initiativen nicht, denn Widersprüche wären vorprogrammiert. Das wollen auch die grundsätzlichen Befürworter des bilateralen [PAGE 2076] Weges, die diese parlamentarischen Initiativen der CVP- bzw. der BDP-Fraktion ablehnen, nicht, und zu diesen gehöre im Übrigen auch ich.
Deshalb bitte ich Sie namens der Kommissionsmehrheit: Geben Sie den beiden Initiativen keine Folge. Die Bundesverfassung wäre der falsche Ort, ebenso wäre der Zeitpunkt falsch.
[VS]