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Brunner Toni · Nationalrat · 2015-12-07

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-07

Wortprotokoll

Als ich im letzten September diese parlamentarische Initiative eingereicht habe, gab es noch keine Anschläge in Paris, gab es noch keine tagelangen Ausnahmezustände in Brüssel, noch keine Fussballspiele, die abgesagt wurden, und noch keine Sprengungen von verdächtigen Gegenständen am Bahnhof in Bern. Mittlerweile ist jedoch die Terrorangst in Europa allgegenwärtig. Der sogenannte Islamische Staat ist nicht mehr nur noch in seinen Kerngebieten tätig und breitet sich dort aus, sondern er breitet sich auch zunehmend in Europa und in Amerika mit terroristischen Akten aus. Mittlerweile ist die Terrorangst in Europa allgegenwärtig. Auch in Europa und hier in der Schweiz werden Terrorakte geplant. Wer sich selber an solchen verwerflichen und mit nichts zu rechtfertigenden terroristischen Aktionen betätigt, sich direkt oder indirekt daran beteiligt, der hat die Verantwortung für sein Handeln zu tragen.

Hier greift meine parlamentarische Initiative ein: Ich möchte das Bürgerrechtsgesetz ergänzen. Während nämlich in Artikel 48 aktuell festgehalten ist, dass das zuständige Bundesamt in Absprache mit dem jeweiligen Heimatkanton einem Doppelbürger das Schweizer, das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht entziehen kann, "wenn sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist", fordere ich nun in einem Absatz 2, dass "bei einer Teilnahme an terroristischen Aktivitäten oder Kampfhandlungen in der Schweiz oder im Ausland" der Entzug des Bürgerrechts zwingend ist.

Es ist leider so, auch Schweizer Bürger, insbesondere Doppelbürger, beteiligen sich vermehrt an der Planung, an der Vorbereitung und an der Ausführung terroristischer Aktionen und Kampfhandlungen. Das kann man nachweisen: Entsprechende Reisen in Krisengebiete werden in zunehmender Anzahl vom schweizerischen Nachrichtendienst registriert. Kriegswillige auch aus der Schweiz pilgern nach Syrien, Irak usw. Es ist auch bekannt, dass bei uns in der Schweiz Zellen von terroristischen Organisationen keimen, sich ausbreiten und allenfalls Operationen vorbereiten. Es ist bekannt, dass die Migration über die Asylschiene Personen in die Schweiz bringt, die, wenn sie einmal als Flüchtlinge anerkannt sind, nicht nur ein Bleiberecht erhalten, sondern auch den Familiennachzug bewerkstelligen und in der Folge sämtliche Rechte bekommen, also irgendwann auch den Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht.

Ich bitte Sie, meiner parlamentarischen Initiative "Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Söldner" zuzustimmen, denn dschihadistische Söldner sind als Schweizer Staatsbürger nicht tragbar. Von ihnen geht ein grosses Gefahrenpotenzial aus, das wir nicht noch durch den Staat schützen müssen. Dschihadistische Fanatiker, die hier wohnen und terroristische Aktivitäten planen oder nur schon vorbereiten, sind als Schweizer Staatsbürger nicht tragbar. Der Entzug des Schweizer Bürgerrechts ist für mich in solchen Fällen zwingend. Wir dürfen in solchen Fällen auch keine Kompromisse eingehen und den Vollzugsbehörden in diesen Fällen keinen Ermessensspielraum geben.

Ich glaube, die jüngsten Entwicklungen innerhalb und ausserhalb Europas rechtfertigen diese Massnahme im Bürgerrechtsgesetz. Ich bitte Sie, der starken Minderheit zu folgen.