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Reimann Lukas · Nationalrat · 2015-12-07

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-07

Wortprotokoll

Nach geltendem Recht und nach Ansicht des Bundesrates gilt Neutralitätsrecht nicht für Wirtschaftssanktionen. Die Schweiz kann sich an Sanktionen, welche z. B. von der EU, der OSZE oder wichtigen Handelspartnern verhängt werden, beteiligen, so, wie es eben heute im Embargogesetz steht. In der Lehre wird aber eine differenziertere Haltung eingenommen, und der Bericht des Bundesrates zum damaligen Gesetz wurde scharf kritisiert. Das Neutralitätsprinzip gilt als Gleichbehandlungsprinzip. Sanktionen sollen nur gegenüber allen oder gegenüber keiner der Konfliktparteien beschlossen werden, nicht aber gegenüber den einen und gegenüber den anderen dann wiederum nicht. So hat etwa Frau Professorin Patricia Egli gesagt, dass der neutrale Staat im nichtmilitärischen Wirtschaftsbereich ein Recht auf Handelsverkehr mit allen Konfliktparteien hat. Eine aussergewöhnliche wirtschaftliche Begünstigung [PAGE 2079] oder Benachteiligung einer Partei verletzt jedoch die Neutralität. Und genau das ist ja das Problem des geltenden Rechts.

Aus neutralitätspolitischen Überlegungen kann die Schweiz im Verhältnis zu den Konfliktparteien die wirtschaftlichen Beziehungen auf den Courant normal beschränken, sie soll sich aber nicht auf die eine oder die andere Seite schlagen. Während das klassische Neutralitätsrecht nicht zwischen Gut und Böse unterscheidet und eine Gleichbehandlung aller Parteien verlangt, nehmen Uno, OSZE, EU und wichtige Handelspartner der Schweiz eine Wertung vor. Das Konzept der Neutralität ist ein ganz anderes: Es geht davon aus, dass es in einem Krieg an sich keine guten oder schlechten Kriegsparteien gibt, sondern dass der Krieg an sich schlecht ist. Daran sollte sich die Schweiz bei ihren Wirtschaftssanktionen auch halten. Die Rolle eines Neutralen in einem Konflikt ist nicht die, dass er die Wirtschaftssanktionen der Mächtigeren mitträgt und die der anderen nicht. Er nimmt vielmehr die humanitären Dienste wahr. Es ist die Rolle eines Landes, das versucht, glaubwürdig und neutral zwischen Konfliktparteien zu vermitteln. Es ist nicht die Rolle dessen, der einfach das mitmacht, was gerade die Mächtigeren oder die Länder rundherum auch machen.

Die Schweiz ist heute Sitz von vielen internationalen Organisationen, nicht weil sie Wirtschaftssanktionen mitgemacht hat, sondern weil sie ein glaubwürdiges, neutrales Land ist, das eben auch Russland und die EU oder die Iraner und die Amerikaner an einen Tisch bringt.

Sanktionen sind ein Instrument, und sie können durchaus auch helfen. Aber sie sind oft auch ein Instrument von Konflikt- und Kriegsparteien, und am meisten leiden meistens die Bevölkerung und die Leute, die nicht zu Medikamenten oder zu Nahrung kommen, und nicht die Mächtigen und die, die in einem Krieg stehen.

Die vorliegende parlamentarische Initiative möchte deshalb, dass der Bundesrat nur noch bei Sanktionen der Uno mitmacht, nicht aber bei Sanktionen der EU, der OSZE oder der wichtigsten Handelspartner, z. B. der USA, Chinas oder Deutschlands. Wenn unser Land in einem speziellen Fall einmal mitmachen möchte, könnte das Parlament das immer noch beschliessen. Im Sinne der Glaubwürdigkeit und der Neutralität sollten wir aber nicht einfach bei jeglichen Sanktionen mitmachen und so zur Konfliktpartei werden, statt ein neutrales, unabhängiges Land zu sein, das ein glaubwürdiger Partner für alle Konfliktparteien ist und das wirklich einen Mehrwert für den Frieden und für die Vermittlung bei Konflikten bieten kann.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.