Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-12-08
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-12-08
Wortprotokoll
Die Anführerin der Minderheit hat bereits ausgeführt, dass die Beschlüsse von Ständerat und Nationalrat zwei Konzepten entsprechen. Das Konzept des Ständerates will die Entwicklung und die Erforschung von wichtigen Heilmitteln für seltene Krankheiten mit einem verlängerten Unterlagenschutz von zwölf bzw. fünfzehn Jahren fördern. Der Nationalrat hat in den beiden bisherigen Lesungen beide Male an der Marktexklusivität festgehalten.
Die Marktexklusivität wäre ein Novum in der Schweizer Heilmittelbranche. Wir wissen eigentlich nicht, was die Auswirkungen wären. Die Marktexklusivität wäre auch ein massiver Eingriff in den Markt, wie das der Name bereits ausdrückt. Das ist für eine liberale Partei wie die unsrige nur mit äusserst guten Begründungen zu rechtfertigen. Die Marktexklusivität ist zudem schwierig zu akzeptieren, wenn es gleichwertige Alternativen gibt. Eine Alternative ist die Verlängerung des Unterlagenschutzes. Der Ständerat hat bei der Festlegung der Frist zwischen Arzneimitteln für Kinder und Arzneimitteln für Erwachsene differenziert. Die Mehrheit der SGK empfiehlt Ihnen, nun für alle Heilmittel für seltene Krankheiten einheitlich einen Unterlagenschutz von fünfzehn Jahren festzulegen.
Ich habe die Gelegenheit genutzt und mit Vertretern der Pharmabranche aus dem Forschungsbereich der seltenen Krankheiten gesprochen. Die Auskunft war - für mich erstaunlich, aber doch auch erfreulich und klar -, dass es keine Rolle spiele, zu welchen Mitteln die Politik hier greife; wichtig sei, dass es einen Schutz und somit auch einen Anreiz für die Forschung gebe. Ganz ohne Anreiz würden für die seltenen Krankheiten viel weniger Forschungsgelder investiert. Das bedeutet für mich, dass wir auch mit der Lösung des Ständerates, jetzt modifiziert durch die Mehrheit der Kommission, das Ziel erreichen werden.
Die Grünliberalen werden deshalb dem Antrag der Mehrheit zustimmen.