Heim Bea · Nationalrat · 2015-12-08
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-08
Wortprotokoll
Es ist klar, dass die Erforschung von Medikamenten für seltene Krankheiten, auch von Kindermedikamenten, gefördert werden muss und soll. Es ist auch klar, dass es dazu Anreize braucht, sogenannte Innovationsanreize, und zwar im Gesetz.
Die speziellen Anstrengungen sollen mit einer Verlängerung des Unterlagenschutzes honoriert werden und nicht, wie ursprünglich hier beschlossen, mit der Marktexklusivität. Weshalb? Die Marktexklusivität würde die Forschungsarbeit weiterer Marktteilnehmer und damit den Wettbewerb für ziemlich lange Zeit verhindern, sie wäre also wettbewerbsfeindlich. Der Unterlagenschutz ermöglicht hingegen - hier zitiere ich gerne aus dem Votum von Bundesrat Alain Berset in der Kommission -, dass gleichzeitig sowohl ein Medikament, das in den USA marktexklusiv ist, als auch ein Medikament, das in Europa Marktexklusivität hat, in der Schweiz registriert werden. Mit der Marktexklusivität in der Schweiz hingegen müsste man sich entweder für das Medikament aus den USA oder für dasjenige aus Europa entscheiden. Wenn mit dem Unterlagenschutz aber beide Medikamente registriert werden können, dann ist dies für alle von Vorteil, für die Pharmabranche wie für die Patientinnen und Patienten.
Darum ist die Verlängerung des Unterlagenschutzes für die Schweiz der richtige Weg, nicht aber die Ausweitung des Unterlagenschutzes generell auf fünfzehn Jahre für alle Orphan-Medikamente, seien es Medikamente für Kinder oder für Erwachsene, wie das die Kommissionsmehrheit jetzt vorschlägt. Denn damit würden Sie den Anreiz für die Industrie, den besonderen Aufwand zu leisten, solche Arzneimittel für die Behandlung von Kindern zu entwickeln, streichen. Dabei weiss man doch, dass die Kinder Waisenkinder der Medizin sind, was die Medikamente betrifft. Für ihre Behandlung stehen heute oft nur Arzneimittel zur Verfügung, die ausschliesslich an Erwachsenen für gut befunden worden sind. Das ist einfach zu riskant, das muss sich ändern. Weil Kindermedikamente strenge zusätzliche Sicherheitsprüfungen wie ein pädiatrisches Prüfkonzept zu durchlaufen haben, braucht es für die Industrie, für die Pharmabranche zusätzliche Anreize, diesen Aufwand für das pädiatrische Prüfkonzept zu erbringen.
Kollegin Marina Carobbio Guscetti beantragt mit ihrer Minderheit - dies wohl auch vor dem Hintergrund ihres Berufes einer Ärztin -, dem Ständerat zu folgen und spezielle Anreize zur Erforschung von Medikamenten für Kinder zu setzen. Kindermedikamente brauchen - ich sage es gerne noch einmal - eben eine vertiefte Prüfung, ein spezielles pädiatrisches Prüfkonzept. Damit ein Pharmaunternehmen ein solches pädiatrisches Prüfkonzept entwickelt und bei Swissmedic einreicht, soll es auch von zusätzlichen Vorteilen profitieren können.
Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen darum, der Variante des Ständerates zuzustimmen, das heisst zwölf Jahre Unterlagenschutz für Orphan Drugs, Arzneimittel für seltene Krankheiten, und fünfzehn Jahre Unterlagenschutz für solche Arzneimittel, wenn sie auf der Basis eines pädiatrischen Prüfkonzeptes entwickelt wurden.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, der Minderheit Carobbio Guscetti und damit dem Ständerat zu folgen.