Humbel Ruth · Nationalrat · 2015-12-08
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2015-12-08
Wortprotokoll
Der Unterschied zwischen der Fassung der Kommissionsmehrheit und derjenigen der Kommissionsminderheit bzw. des Ständerates liegt darin, dass Patientinnen und Patienten gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit auf die Ausstellung eines Papierrezepts verzichten können. In der Fassung von Ständerat und Kommissionsminderheit aber können sie generell auf ein Rezept verzichten. Die CVP-Fraktion wird der Kommissionsmehrheit folgen.
Wir übernehmen die Vorgabe der Kommissionsmehrheit, wonach "grundsätzlich" ein Rezept zu erstellen ist, d. h., es muss die Regel sein, dass eine Verordnung ausgestellt wird. Der Patient kann auf die Ausstellung eines Papierrezepts verzichten, er soll aber nicht auf eine elektronische Verschreibung verzichten können. Nach der Fassung des Ständerates bzw. der Kommissionsminderheit könnte der Patient oder die Patientin auch auf die elektronische Verschreibung verzichten; dies ist aber nicht erwünscht. Die Bestimmung verfolgt nämlich zwei Ziele: Zum einen geht es um die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten beim Medikamentenbezug, und zum andern, das ist wichtig, geht es um eine möglichst vollständige Erfassung der abgegebenen Medikamente aus Gründen der Compliance und der Patientensicherheit. Eine systematische Erfassung von abgegebenen, verschreibungspflichtigen Medikamenten ist wichtig für die Patientensicherheit und muss im Rahmen des elektronischen Patientendossiers systematisch und konsequent umgesetzt werden.
Die generelle Abgabe eines Rezepts in Papierform dient nicht der Patientensicherheit, sondern ist insbesondere in Fällen der Selbstdispensation, in denen der Patient die Medikamente direkt vom Arzt erhält, ein administrativer Leerlauf. Deshalb kann der Patient auf die Ausstellung eines Papierrezepts verzichten. Er soll aber nicht auf ein elektronisches Rezept verzichten können, weil dies wichtig ist für die Erfassung im Patientendossier.
Die CVP-Fraktion stimmt für den Antrag der Kommissionsmehrheit und empfiehlt Ihnen, dies im Interesse der Patientensicherheit auch zu tun.