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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-08

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen wie die Minderheit der Finanzkommission die Annahme dieser Motion.

Wir sind unterwegs. Wir haben gesagt, dass wir ohnehin unterwegs seien. Die Annahme hat eigentlich keinen Einfluss auf unsere Entscheidung. Wir haben bereits beim Sparprogramm im Jahre 2016 Einsparungen von über 1 Milliarde Franken umgesetzt. Wir haben Ihnen jetzt ein Stabilisierungsprogramm mit einem Volumen von 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken in den Jahren 2017-2019 in die Vernehmlassung gegeben. Wir gehen also in diese Richtung.

Wir haben die Annahme der Motion unter dem Vorbehalt zugesagt, dass Sie sich dann in der Diskussion über das Stabilisierungsprogramm wirklich daran halten. Wenn Sie diese Motion annehmen, dürfen wir sicher davon ausgehen, dass Sie nachher das Stabilisierungsprogramm in allen Punkten unterstützen, selbstverständlich mit Zusätzen, die möglicherweise notwendig sind. Ich habe es gesagt: Das Entlastungsvolumen des Stabilisierungsprogramms neben dieser Milliarde, zu welcher es in den nächsten Jahren eine Fortsetzung gibt, wird in der Grössenordnung von 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken sein. Hier, dieses Mal beim zweiten Teil, werden dann natürlich auch die Kantone einen gewissen Anteil mittragen, weil etwa 25 Prozent der Bundesausgaben mit Leistungen an die Kantone verbunden sind. Aber das wird sicher noch diskutiert werden.

Die ganz grossen Probleme liegen aber bei den Sachvorlagen: Sie sollten sich bei den Sachvorlagen jeweils überlegen, was zu Mehrkosten führt, was Mindereinnahmen zur Folge hat. Drei Bereiche möchte ich jetzt erwähnen: Das ist der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds, wo mindestens in einem Rat bereits beschlossen wurde, die Ausgaben für den Bund dort noch zu erhöhen. Dann ist es die AHV, wo der Ständerat beschlossen hat, die Ausgaben für den Bund zu erhöhen, und das in der Grössenordnung von 500 bis 600 Millionen ab dem Jahr 2018. Das alles ist im Stabilisierungsprogramm selbstverständlich noch nicht berücksichtigt. Dann gibt es die Unternehmenssteuerreform III, wo Ihnen der Bundesrat ein Konzept unterbreitet, das in der Finanzplanung berücksichtigt ist. Wenn man hier noch aufstocken würde - wovon ich nicht ausgehe und was ich nicht hoffe -, wären die zusätzlichen Mindereinnahmen dann auch gegenzufinanzieren; das ist nicht bereits in der Finanzplanung aufgefangen.

Dann gibt es einen Bereich, der exogen ist, wenn Sie so wollen, den wir gar nicht stark beeinflussen können. Es ist der [PAGE 1221] ganze Asylbereich, wo wir in den nächsten Jahren auch mit Mehrkosten in der Grössenordnung von 300 Millionen Franken rechnen für die Behandlung der Gesuche, für höhere Bleibequoten usw.

Ich sage Ihnen einfach: Die Problematik liegt nicht in der Finanzplanung, in den Positionen, die wir heute kennen, sondern in den Sachvorlagen, die Sie im Moment diskutieren und bei welchen der Bundesrat davon ausgegangen ist, dass Sie sich an die Eckwerte halten, die Ihnen der Bundesrat vorschlägt. Mit diesen würde dann eben die Finanzplanung stimmen. Wenn Sie abweichen und Mehreinnahmen produzieren, wäre das ja schön. Wenn Sie aber Mindereinnahmen oder Mehrausgaben produzieren, muss dann die Finanzplanung entsprechend angepasst werden. Das heisst mit anderen Worten: Wenn das Stabilisierungsprogramm so stimmen soll, wie wir es in die Vernehmlassung gegeben haben, und kein zusätzlicher Bedarf notwendig werden soll, dann muss man sehr stark Zurückhaltung üben bei den Sachvorlagen, die jetzt im Parlament diskutiert werden.

Der Bundesrat kann mit einer Annahme oder mit einer Ablehnung dieser Motion leben. Der Bundesrat hat ohnehin die notwendigen Massnahmen ergriffen. Sie selbst binden sich, wenn Sie dieser Motion zustimmen, und müssen dann das, was Sie heute entscheiden, wirklich einhalten. Das wäre an sich ein gutes Zeichen.