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Germann Hannes · Ständerat · 2015-12-08

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt mit der Immobilienbotschaft EFD 2015 Verpflichtungskredite im Umfang von insgesamt 253,5 Millionen Franken. Als Vorbemerkung: Der Ständerat ist Zweitrat, der Nationalrat hat dem Geschäft zugestimmt. Er hat eine Streichung der 50 Millionen Franken für neue Bundeszentren des Staatssekretariates für Migration (SEM) diskutiert, aber letztlich abgelehnt. Wir haben von dieser Streichung ebenfalls abgesehen. Die Vorlage ist im Nationalrat dann einstimmig angenommen worden. Die Finanzkommission Ihres Rates empfiehlt Ihnen ebenfalls einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen des Bundesrates zuzustimmen.

Was will der Bundesrat mit der Immobilienbotschaft 2015? Es werden ein Gesamtkredit "Zivile Bauten" in der Höhe von 165,4 Millionen Franken und ein Gesamtkredit "Zumiete" in der Höhe von 88,1 Millionen Franken beantragt. Der Gesamtkredit "Zivile Bauten" setzt sich zusammen aus einem Kredit für den Ersatzneubau von Kanzlei und Residenz in Seoul im Umfang von 15,4 Millionen Franken, einem Rahmenkredit "Zivile Bundesverwaltung" von 100 Millionen Franken und einem Rahmenkredit "Neue Bundeszentren für das SEM" von 50 Millionen Franken. Der Gesamtkredit "Zumiete" ist auf zwei Geschäfte aufgeteilt: die Mietkosten für das Bundesgericht in Luzern von 10,5 Millionen Franken und die Mietkosten für Agroscope von 77,6 Millionen Franken.

Im Gesamtkredit "Zivile Bauten" ist nur ein Einzelvorhaben verzeichnet, nämlich der bereits erwähnte Ersatzneubau von Kanzlei und Residenz in Seoul. Die bestehenden Bauten auf der Parzelle, die der Eidgenossenschaft gehört, haben das Ende des Lebenszyklus erreicht und erfüllen die Anforderungen an eine Schweizer Vertretung nicht mehr. Zudem wären aufgrund der enormen städtebaulichen Entwicklung des Quartiers grössere Anpassungsarbeiten nötig gewesen, um den reibungslosen Ablauf und die Sicherheit der Vertretung zu gewährleisten. Sämtliche diplomatischen und konsularischen Dienste sowie die Residenz und die übrigen Einheiten der Schweizer Vertretung sollen nun unter einem Dach vereint werden. Angestrebt wird gleichzeitig eine maximale Nutzung von erneuerbarer Energie. Aufgrund des Projektes und des Kostenvoranschlages wird ein Verpflichtungskredit von 15,4 Millionen Franken beantragt.

Für den Rahmenkredit "Zivile Bundesverwaltung" beantragt der Bundesrat wie erwähnt 100 Millionen Franken. Aus diesem werden Verpflichtungskredite für Planung und Projekte unter 10 Millionen Franken abgetreten. Zum Immobilienportfolio des BBL gehören jene Immobilien, die für die Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung sowie der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen bestimmt sind.

Zum eingangs angesprochenen Rahmenkredit "Neue Bundeszentren für das Staatssekretariat für Migration" im Umfang von 50 Millionen Franken: Zukünftig sollen in den Bundeszentren insgesamt 5000 Asylsuchende untergebracht und rund 60 Prozent der Verfahren abgewickelt werden. Dieser Kredit wird in Vorbereitung der Umsetzung des revidierten Asylgesetzes beantragt. Im Hinblick auf eine rasche Umsetzung der Vorhaben sind die neuen Bundeszentren schon in Planung und Vorbereitung. Aus dem beantragten Rahmenkredit von 50 Millionen Franken werden Verpflichtungskredite für die Planung der neuen Bundeszentren des SEM sowie für daraus resultierende Bauvorhaben unter 10 Millionen Franken abgetreten. Für Bauvorhaben über 10 Millionen Franken wird in künftigen Immobilienbotschaften dann pro Anlage ein Einzelkredit beantragt werden.

Zum Gesamtkredit "Zumiete" in der Höhe von 88,1 Millionen Franken gilt es Folgendes auszuführen: Das erste der beiden darunterfallenden Geschäfte bezieht sich auf das Bundesgericht am Standort Luzern. Dort wird eine Verlängerung des bestehenden Mietvertrages um fünf Jahre beantragt. Am Standort Luzern sind die beiden sozialrechtlichen Abteilungen untergebracht. Das andere Geschäft betrifft Agroscope und das Institut für Lebensmittelwissenschaften (ILM). Grundsätzlich strebt Agroscope im Rahmen seiner Strategie an, die Hauptstandorte zu stärken. Deshalb stehen der Kanton Freiburg und der Bund seit 2008 in Verhandlungen bezüglich einer Zusammenführung des ILM mit Agroscope am Standort des Institutes für Nutztierwissenschaften in Posieux. Im Juli 2010 unterbreitete der Freiburger Staatsrat dem Bund ein Angebot, wonach der Kanton den für die Zusammenlegung nötigen Bau realisiert und diesen dem Bund dann längerfristig vermietet. Daraufhin hat im November 2011 der Vorsteher des WBF die Verlegung der Tätigkeiten des ILM von Köniz-Liebefeld nach Posieux beschlossen. Ab 2018 sollen die 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Posieux aufgenommen werden. Der Mietzins beträgt bei einer Mietdauer von 25 Jahren 77,6 Millionen Franken.

In der Diskussion in der Finanzkommission wurden dann vor allem Fragen zum Standort Luzern des Bundesgerichtes betreffend den Mietzins, der doch etwas speziell ist, sowie zur Verlegung von Agroscope nach Posieux gestellt. Zum Bundesgericht in Luzern erhielten wir folgende Antworten: Das Bundesgericht in Luzern ist in einem Mietobjekt am Schweizerhofquai 6 untergebracht. Vermieterin sind die Schweizerischen Bundesbahnen. Der Mietpreis pro Quadratmeter beträgt 302 Franken und umfasst alle Flächenarten wie Büros für Bundesrichter, Vorzimmer, Gerichtssäle. Die Frage war dann, warum nicht das Vorkaufsrecht genutzt, sondern auf Weiteres mit einer Mietlösung gearbeitet werde, und zwar für weitere fünf Jahre inklusive zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit für je fünf Jahre. Dies hängt mit der Standortwahl zusammen. Im Moment ist das Bundesgericht daran zu klären, was mit dem Standort Luzern geschehen soll. Daher hat man eigentlich weiterhin auf die Mietvariante gesetzt, man will sich den Handlungsspielraum bewahren. Die Luzerner Standesvertreter werden bei dieser Frage sicher gut hingehört haben. [PAGE 1219]

Noch zu Agroscope: Dort kann man beim Projekt in Posieux von einer Public-Public-Partnership sprechen. Kooperiert wird analog zum Bau des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen. Der Kanton Freiburg leistet gewisse Standortbeiträge an die Abwicklung des Geschäftes. Mit der festen Bruttorendite über 4,5 Prozent für die ganze Laufzeit trägt der Kanton Freiburg das Risiko einer Zinsänderung. Zusätzlich hat der Kanton Freiburg Zusicherungen in der Höhe von 1,22 Millionen Franken gemacht bezüglich einer Reduktion bei der Anrechnung der Kapitalkosten für die Verzinsung der Investitionen. Zur Berechnung des Restwerts wurde fast linear gerechnet. Wenn man sämtliche Kosten nimmt, müsste man 20 Millionen Franken bezahlen, der Restwert beliefe sich auf 23 Millionen Franken; dies sind 3 Millionen Franken zugunsten des Bundes, der ja, wie erwähnt, nur 20 Millionen Franken bezahlt.

Eine weitere Frage wurde dann noch in Bezug auf den alten Standort des Instituts in Liebefeld gestellt. Hier erhielten wir vom BBL die Auskunft, dass dieses Gelände für das EDI reserviert sei. In Kürze wird dort ein grosser Neubau für das Bundesamt für Gesundheit eingeweiht. Das jetzt freiwerdende Areal wird dann für weitere Bauetappen zur Verfügung stehen.

Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 0 Stimmen die Annahme des Entwurfes. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Anträgen folgen.

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