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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-08

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-08

Wortprotokoll

Nur ein paar Bemerkungen zu Herrn Ständerat Minder: Es ist nicht so, dass sich der Bundesrat viermal jährlich mit dem Direktorium der Schweizerischen Nationalbank trifft, sondern es ist so, dass wir einmal im Jahr vom Präsidenten des Direktoriums über den Geschäftsgang, auch über allfällige Fragestellungen informiert werden. Zusätzlich gibt es seit vier Jahren eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen EFD, Finma und Nationalbank, wo es darum geht, die Voraussetzungen zu schaffen für die technischen Regelungen, die notwendig sind für die Weiterentwicklung des Finanzplatzes Schweiz. Das hat gar nichts mit einem Eingriff in die geldpolitischen Beurteilungen der Nationalbank zu tun. Die Nationalbank ist ja für Preisstabilität und geldpolitische Stabilität verantwortlich und muss dabei auch Rücksicht auf die Entwicklung der Konjunktur, also der Wirtschaftslage, nehmen. [PAGE 1224]

Wir haben ein paar Fragen, die die Nationalbank, die Finma und den Bund interessieren, zum Beispiel die "Too big to fail"-Vorlage. Bei dieser Vorlage ging es auch darum, die systemrelevanten Banken zu definieren. Dafür ist die Nationalbank zuständig. Es ist dann natürlich auch eine Aufgabe der Nationalbank, die Kriterien zu bestimmen, die erfüllt sein müssen, damit die Gefahr für den Steuerzahler - ich sage es jetzt sehr plakativ - nicht mehr besteht. Die Frage ist also, was aus der Optik der Nationalbank und der Finma notwendig ist, damit solche Gefahren vermieden werden können. Das ist auch der Grund, warum bei der Verordnung zur "Too big to fail"-Vorlage bzw. deren Änderung oder Anpassung die Nationalbank und die Finma für den technischen Bereich und die Frage des materiellen Gehalts zuständig sind und nicht der Bund. Der Bund ist der Transporteur dieser Regelungen in den Rat hinein. Die Regelungen werden aber im Wesentlichen von der Finma und der Nationalbank vorbereitet, und zwar aus der Optik der Sicherheit des Finanzplatzes und des Vermeidens von Gefahren für die Steuerzahler. Das war der Grund, warum diese Verordnung so präsentiert wurde.

Jetzt zum Postulat selbst: Wir haben ja bereits zwei Postulate, die angenommen wurden: Das Postulat Bischof 15.3091, "Negativzinsen. Folgen für Pensionskassen, Kleinsparer und Kantone", und das Postulat Rechsteiner Paul 15.3367, "Bericht zum Schweizerfranken"; daran arbeiten wir. Dazu passt eigentlich Ihr Anliegen der Überprüfung der Governance der Nationalbank. Wir haben die letzte Abklärung in den Neunzigerjahren im Zusammenhang mit dem neuen Nationalbankgesetz gemacht; damals hat auch die Frage der Geldpolitik und des Euro hineingespielt. Es scheint uns richtig, dass man das macht, ohne aber - und da möchte der Bundesrat Wert darauf legen - die Unabhängigkeit der Nationalbank infrage zu stellen.

Es ist unbedingt notwendig, und ich habe mich immer dafür gewehrt, dass die Nationalbank absolut unabhängig bleibt und von der Politik in keiner Art und Weise beeinflusst wird. Wir sehen in anderen Ländern, wohin das führt, wenn eine Vermischung von Politik und Zentralbank besteht. Es gibt einige Länder, die das haben. Das ist nicht zum Guten für die Wirtschaft, für die Finanzpolitik eines Landes.

Das sind die Eckwerte; über die Unabhängigkeit der Nationalbank bzw. über das Weiterbestehen der Unabhängigkeit ist nach Ansicht des Bundesrates nicht zu diskutieren, die muss weiterhin Bestand haben. Aber die Frage der Governance kann man durchaus einmal anschauen und fragen, ob hier allenfalls Gesetzgebungsbedarf besteht.

Darum beantragen wir auch die Annahmen des Postulates. Wir werden das in die Fragestellung der anderen beiden Postulate einbauen.