Frehner Sebastian · Nationalrat · 2015-12-08
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-08
Wortprotokoll
Bei Artikel 26 geht es um den Grundsatz für Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln. Ihre Kommission möchte - entgegen dem Ständerat - immer noch, dass das Rezept bestimmten Minimalanforderungen entsprechen soll. Sie kommt dem Ständerat aber immerhin dahingehend entgegen, dass diese Anforderungen nicht mehr gesetzlich definiert werden müssen, sondern die Festlegung dem Bundesrat überlassen wird.
Zudem möchte Ihre Kommission weiterhin an Absatz 2bis Litera b festhalten, die vorsieht, dass das Rezept Eigentum der Person wird, für die es ausgestellt wurde, und dass diese frei entscheiden können soll, ob und wo sie die Leistung beziehen will.
Weiter hält Ihre Kommission in Absatz 3 daran fest, dass die verschreibende Person die Patienten nicht in der Wahl des Medikaments beeinflussen soll. Gestrichen wurde der Passus "insbesondere dann nicht". Sie wollen gar nicht wissen, wie lange wir in der Kommission über die Frage der Streichung oder Nichtstreichung dieser drei Wörter debattiert haben.
Des Weiteren will die Mehrheit Ihrer Kommission bei Absatz 4 nach wie vor, dass vor jeder Abgabe eine Verschreibung ausgestellt wird. Der Patient soll aber auf das Ausstellen eines Papierrezepts verzichten können. Nun gibt es eine Minderheit Cassis, welche dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen möchte. Der Unterschied zwischen den beiden Varianten ist aus meiner Sicht marginal. Ganz ehrlich gesagt, verstehe ich ihn auch nicht ganz. Ich lese Ihnen das gerne noch einmal vor, damit sich jeder sein Bild selbst machen kann. Es heisst ja in Absatz 4: "Vor jeder Abgabe eines verschreibungspflichtigen Humanarzneimittels muss eine zur Verschreibung und Abgabe berechtigte Person zuhanden der Patientin oder des Patienten eine Verschreibung ausstellen." Dann sagt der Ständerat: "Die Patientin oder der Patient kann auf eine Verschreibung verzichten." Und die Mehrheit Ihrer Kommission sagt: "Der Patient oder die Patientin kann auf das Ausstellen eines Papier-Rezepts verzichten."
Da tun sich riesige semantische Spielräume auf. Wenn Sie Jurist sind, wird es Ihnen da beinahe schlecht. Man kann jetzt natürlich diese Debatte protokollieren, das sind dann Materialien. Man kann schauen, was der eine oder andere hineininterpretiert hat. Ich sehe da, ehrlich gesagt, keine grossen Unterschiede. Wenn Sie generell auf eine [PAGE 2089] Verschreibung verzichten können, ist klar, was gemeint ist. Wenn Sie auf ein Papierrezept verzichten können: Worauf verzichten Sie dann nicht? Dass das in Ihrem elektronischen Patientendossier steht? Wenn es aber kein elektronisches Patientendossier gibt, wo steht es dann? Müssen Sie es per E-Mail bekommen?
Aus meiner Sicht ist das eine Differenz, die nicht wirklich - wie soll ich sagen? - differenzwürdig ist. Trotzdem bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.