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Minder Thomas · Ständerat · 2015-12-08

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-08

Wortprotokoll

Kollege Bischof wünscht die Überprüfung der Governance der Schweizerischen Nationalbank. Was versteht man darunter? Auf der Homepage der Internetseite der Nationalbank finde ich unter Corporate Governance ein breites Spektrum: den Auftrag, die Grundlagen, die Kompetenzordnung, die Aktionäre, die Organe und ihre Struktur, die Tätigkeit des Bankrates, die Geschäftsleitung, die Ausschüsse, die Revisionsstelle und auch die Vergütungen und vieles mehr.

Der Postulant hat in vier Punkten seine Vorstellungen zum Begriff Governance aufgeführt. In Ziffer 2 wirft Kollege Bischof die Frage auf, ob bei der Wahl, der Grösse und der Zusammensetzung des Direktoriums und des Bankrates Handlungsbedarf bestehe. Ich selbst habe diese Frage mittels einer parlamentarischen Initiative ebenfalls aufgeworfen. Es ist schade, dass diese beiden Vorstösse nicht zusammen behandelt werden konnten. Doch die Kommission hat die parlamentarische Initiative noch nicht vorberaten.

Das Direktorium der Nationalbank, das einer Geschäftsleitung gleichkommt, besteht heute aus nur drei Mitgliedern. Sie finden weltweit wohl keine börsenkotierte Aktiengesellschaft - und das ist die Nationalbank - oder eine Nationalbank mit einem derart schmalen Direktorium. Für mich sind die drei Direktionsmitglieder der Nationalbank die mächtigsten Personen der Schweiz. Vielleicht wäre es angebracht, diese Macht auf mehrere Schultern zu verteilen. Überdies wäre ein Entscheid, wie etwa jener vom 15. Januar, von einem breiter aufgestellten Gremium von vielleicht fünf bis sieben Mitgliedern demokratischer und breiter abgestützt.

Die Nationalbank ist zwar eine Aktiengesellschaft, doch das Direktorium wird nicht etwa vom Bankrat, dem eigentlichen Verwaltungsrat, bestimmt, sondern vom Bundesrat. Der Bundesrat ist jedoch weder Aktionär noch sitzt er im Bankrat, dem eigentlichen Kontrollrat der Nationalbank. Diese Konstellation ist in der Tat ziemlich unorthodox und unbefriedigend.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung zum Thema Unabhängigkeit, dies auch, weil es vom Postulanten angesprochen wird und bei der Nationalbank für ihren Auftrag und ihre Tätigkeit von ganz zentraler Bedeutung ist. Was heisst unabhängig? Artikel 99 der Bundesverfassung besagt, dass die Nationalbank als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik zu führen hat. Sie darf keine Weisungen entgegennehmen. Doch für mich ist die Nationalbank eben nicht zu 100 Prozent unabhängig. Erstens verkehrt das Direktorium regelmässig mit dem Bundesrat. Es gibt, so glaube ich, vier offizielle Sitzungen pro Jahr. Gerade der Bundesrat ist aber eine zu 100 Prozent politische Instanz. Genau das möchte man ja vermeiden: Um die Unabhängigkeit zu unterstreichen, sollte die Nationalbank den Kontakt zur Politik möglichst vermeiden. Ich bin mir bewusst, dass Artikel 7 des Nationalbankgesetzes diesen Kontakt geradezu verlangt. Richtig ist es trotzdem nicht, das sollte korrigiert werden. Zudem bestimmt der Bundesrat sowohl die Mitglieder des Direktoriums als auch des Bankrates. Somit ist sogar bei der Rekrutierung die Politik die entscheidende Instanz.

Ich bitte den Bundesrat, in seinem Bericht das Wahlorgan kritisch zu hinterfragen, auch wenn es hier um ihn selbst geht. Ich könnte mir vorstellen, dass die Genehmigung der Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung vorgenommen wird oder dass sie - das ist mein Vorschlag - die Mitglieder des Direktoriums selber wählt. Zugegebenermassen sind auch wir ein politisches Gremium. Doch die Abhängigkeit ist bei einem 246er-Gremium doch ganz anders gelagert als bei einem Siebnergremium. Die Unabhängigkeit der Nationalbank und der Mitglieder des Direktoriums verlangt aber umgekehrt auch, dass diese sich nicht mehr politisch äussern, was sie etwa bei der Gold-Initiative getan haben, und sich nicht zu Anhörungen in die Kommissionen begeben. Unabhängigkeit heisst: Insbesondere den Kontakt mit der Politik möglichst vermeiden. Zurzeit ist dies leider nicht der Fall. Im Vorfeld der erwähnten Volksinitiative haben die Verantwortlichen sogar Abstimmungsempfehlungen abgegeben. Kürzlich, bei der bundesrätlichen Pressekonferenz zur "Too big to fail"-Problematik und zur Verschärfung bei den Eigenmitteln sass Herr Jordan neben Ihnen, Frau Bundesrätin. Auch das zeigt exemplarisch, dass die Nationalbank eben sehr wohl Politik betreibt. Wenn wir verlangen, dass sich die Politik - und das ist auch meine Haltung - nicht in die Strategie der Nationalbank einmischt, so muss dies auch umgekehrt Wirkung entfalten.

Ich bitte Sie aus all diesen Überlegungen und im Zusammenhang mit den aufgeworfenen Fragen um die Zustimmung zum Postulat.