Feri Yvonne · Nationalrat · 2015-12-08
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-08
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes muss der Bundesrat in seinen Botschaften zu Erlassentwürfen unter anderem die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen erläutern, soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind. Diese Bestimmung ist zu erweitern auf die Familien, um zu gewährleisten, dass bei allen Gesetzgebungen eine konsequente Familienverträglichkeitsprüfung vorgenommen wird.
Mit einer im Parlamentsrecht institutionalisierten Familienverträglichkeitsprüfung soll sichergestellt werden, dass in den Botschaften des Bundesrates bzw. in Berichten des Parlamentes transparent dargelegt werden muss, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Bestimmungen auf das Wohl der Familien und deren Kinder haben. Dies ist insbesondere deshalb von besonderem Nutzen, weil die Familienpolitik kein in sich geschlossenes und deshalb ein schwierig überschaubares Politikfeld ist. Eine Familienverträglichkeitsprüfung wäre deshalb ein geeignetes Instrument dafür, Gesetzesvorhaben verschiedenster Politikbereiche aus der Perspektive der Familien einer kritischen Würdigung zu unterziehen.
Alle Parteien sprechen über Familienpolitik. Man wird sich kaum einig, welche Massnahmen nun richtig sind und welche Richtung eingeschlagen werden soll. Jedoch sind wir alle davon überzeugt, dass die Familien die wichtigsten Pfeiler unserer Gesellschaft sind. Und gerade deshalb können wir nun einen Schritt tun und den Bundesrat bitten, künftig im Detail darzulegen, wie jeweils die Auswirkungen auf die Familien sind.
Familien sind ein Bestandteil des Fundaments unserer Gesellschaft. Der Staat darf darum nichts unternehmen, was den Familien schaden könnte. Familien erfüllen eine wichtige und anspruchsvolle Funktion in unserer Gesellschaft. Der Staat darf darum nichts unternehmen, was die Funktion der Familien gefährden könnte. Viele Familien sind in einer fragilen Situation, insbesondere Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil. Der Staat darf nichts unternehmen, was ihre Situation noch weiter verschlechtert.
Die Familienpolitik ist kein in sich geschlossenes und einfach überschaubares Politikfeld, sondern eine Querschnittaufgabe mit mannigfaltigen Abhängigkeiten und Querbezügen zu fast allen anderen Politikbereichen. Darum muss der Staat systematisch überprüfen, wie sich sein Handeln, insbesondere seine Gesetzgebung, auf die Familien auswirkt. Alle Erlasse des Bundes werden heute systematisch darauf hin überprüft, welche Auswirkungen sie auf die Finanzen, die Kantone und Gemeinden, auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen haben. Die Familienpolitik ist ebenso wichtig, wie es diese Politikbereiche sind; eine ebenso systematische Berücksichtigung ist also gerechtfertigt.
Sie brauchen sich nicht zu fürchten vor seitenlangen Berichterstattungen und Dokumenten. Die Prüfung wird sich auf wenige Zeilen beschränken können. Sie wird sich deshalb in einem überschaubaren Rahmen befinden und Ressourcen kostenmässig nicht übermässig binden. Wichtig ist das Ziel: Es gilt, in Erfahrung zu bringen, welche Auswirkungen allfällige Neuerungen auf unsere kleinste Einheit in der Schweiz, auf die Familie, haben würden. Und das ist doch wirklich wichtig bei unseren komplexen Sachgeschäften.
Unterstützen Sie die Familien - denn das ist Ihr aller Bekenntnis - und somit auch meine parlamentarische Initiative.