Gross Jost · Nationalrat · 2000-03-08
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Die Abstimmung über die Zulässigkeit der Parallelimporte und damit - um es mit den Worten von Herrn Strahm zu sagen - die Tatsache, dass Sie den marktwirtschaftlichen "Lackmustest" bestanden haben, verschafft mir das Vergnügen, diesen Minderheitsantrag zurückzuziehen, und zwar einfach aus zwei Gründen: Mit der Zulässigkeit von Parallelimporten ist auch klar, dass inskünftig vertikale und horizontale wettbewerbsbehindernde Absprachen wie nationale Exklusivvertriebsverträge oder auch die Preisbindung zweiter Hand in diesem Bereich verboten sind. Damit ist meines Erachtens das Margenkartell der Sanphar faktisch aufgehoben.
Der zweite Grund ist, dass Sie sich im KVG - Sie erinnern sich sicher - dazu entschlossen haben, die Beratungsleistungen der Apotheker als grundversicherte Leistung anzuerkennen und damit einen Schritt gegen das gleiche Margenkartell tun, nämlich gegen den Umstand, dass sie an der Menge der verkauften Medikamente verdienen und nicht an der effektiven Leistung, vor allem an der Beratungsleistung. Auch das ist ein klarer Hinweis, eine klare Richtungsanzeige gegen dieses Margenkartell, vor allem gegen die Sanphar. Auch wenn die Sanphar behauptet, sie erfülle in diesem Bereich nach wie vor eine selbstregulierende Funktion, sind wir ganz klar der Auffassung, dass mit diesem Gesetz die kartellistischen Absprachen beendigt sind. Wir zählen auch auf die Bereitschaft des Bundesrates, in diesem Bereich alle wettbewerbsbehindernden Absprachen zu eliminieren.
Sollte das seitens des Ständerates nicht der Fall sein, dann behalte ich mir im Rahmen von Artikel 14 dieses Gesetzes ausdrücklich vor, auf diese generelle Bestimmung zurückzukommen.