Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-12-10

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-10

Wortprotokoll

Die APK Ihres Rates hat die Botschaft des Bundesrates mit den beiden Bundesbeschlüssen, dem Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank, der Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB), und dem Bundesbeschluss über die Finanzierung des Beitritts der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank, an zwei Sitzungen beraten und ist auf beide Bundesbeschlüsse einstimmig eingetreten. Dem Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank hat sie ebenfalls einstimmig, mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, zugestimmt. Dem Finanzierungsbeschluss, das ist die Vorlage 2, hat die Kommission mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

Die AIIB ist eine neue regionale Finanzinstitution, die vor allem mit Investitionen in die Infrastruktur zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in Asien beitragen will. Die Gründung der AIIB geht auf eine Initiative Chinas zurück. Der Bedarf an Infrastrukturfinanzierung in der Region ist enorm. Eine Studie der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) aus dem Jahr 2012 kommt zum Schluss, dass Asien zwischen 2010 und 2020 rund 8 Billionen US-Dollar in die Infrastruktur investieren müsste, um die Wachstumsdynamik und den damit verbundenen Erfolg in der Armutsbekämpfung beibehalten zu können. Demnach haben rund 1,8 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sanitären Anlagen, 0,8 Milliarden sind ohne Elektrizität und 0,6 Milliarden haben keinen Zugang zu sauberem Wasser. Hier könnten über entsprechende Investitionsprojekte wichtige Arbeitsplätze geschaffen werden. Sodann könnte über eine verlässliche Infrastruktur auch die Bereitschaft gefördert werden, in der Region zu investieren.

Die neue Bank soll die anderen in der Region tätigen Finanzinstitutionen, namentlich die ADB und die Weltbank, ergänzen und mit ihnen zusammenarbeiten. Die Mitglieder der Bank teilen sich in regionale, asiatische und pazifische, und nichtregionale Länder auf. Die bedeutendsten regionalen Länder sind China, Indien, Indonesien, Pakistan, Philippinen, Singapur sowie Kasachstan. Mit Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan und Usbekistan sind auch regionale Länder der Schweizer Stimmrechtsgruppe bei der Weltbank vertreten, was gerade auch aus Sicht der Interessen der Schweiz nicht unbedeutend ist.

Die Zahl der nichtregionalen Länder beläuft sich auf zwanzig, darunter sind nebst der Schweiz eine Reihe anderer westeuropäischer Länder wie Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Italien, die Niederlande, Spanien, Polen, Österreich, Finnland und die skandinavischen Länder. Die USA beabsichtigen zum jetzigen Zeitpunkt offenkundig nicht, der Bank beizutreten.

Der Beitritt der Schweiz zur AIIB fügt sich in die schweizerische Aussen-, Aussenwirtschafts- und Entwicklungspolitik ein. Die Bank kann einen bedeutenden Beitrag zur Deckung des grossen Infrastrukturbedarfs, zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und damit zur Bekämpfung der Armut in Asien leisten. Die Teilnahme der Schweiz stärkt zudem die Beziehungen zu China und dem asiatischen Raum. Sie eröffnet den schweizerischen Unternehmen weitere Möglichkeiten für eine Verstärkung der Geschäftsbeziehungen zur Region.

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer, insbesondere die Wirtschaft und auch die Kantone, unterstützen deshalb den Beitritt zur AIIB ausdrücklich. Mit dem frühen Beitritt der Schweiz zur AIIB will unser Land zudem eine gute Ausgangslage für die Beteiligung an den Entscheidungsgremien der Bank, mithin dem Direktorium schaffen.

Zur finanziellen Beteiligung: Die Schweiz hat ihre Bereitschaft zur Übernahme des gemäss ihrer Quote berechneten Anteils am autorisierten Grundkapital erklärt. Dies bedeutet eine Kapitalbeteiligung am gesamten autorisierten Kapital von 706,4 Millionen US-Dollar. Davon sind 141,3 Millionen US-Dollar einzahlbar in fünf jährlichen Tranchen. Die ersten drei Tranchen werden vollumfänglich bei der internationalen Zusammenarbeit kompensiert, die letzten beiden Tranchen werden in dem Ausmass kompensiert, als sie der öffentlichen Entwicklungshilfe angerechnet werden können. Über diese Anrechenbarkeit bei der öffentlichen Entwicklungshilfe wird das Entwicklungskomitee der OECD aufgrund besonderer Kriterien entscheiden. Mit einem Entscheid ist nicht vor Mitte 2016 zu rechnen. Damit stehen im Moment die ersten drei Tranchen im Fokus, die mehrheitlich über die Entwicklungs- bzw. die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Deza und des Seco kompensiert und aus denen Globalprogramme, bilaterale Projekte sowie Aktivitäten der Kooperation mit multilateralen Organisationen finanziert werden. Die Tranchen werden zwischen dem Seco mit 13,5 Prozent und der Deza mit 86,5 Prozent aufgeteilt.

Diese Kompensation über die bestehenden Budgets sowie über die Aufteilung der Tranchen hat in der Kommission zu vertieften Diskussionen Anlass gegeben. Es ist insbesondere die Befürchtung geäussert worden, dass mit der Kompensation andere wichtige Entwicklungsprojekte, zum Beispiel in Afrika, nicht mehr durchgeführt werden könnten. Eine Aufstellung der Budgets der Deza und des Seco in den einzelnen betroffenen Bereichen aus dem Voranschlag 2016 hat jedoch gezeigt, dass sich die Kompensationen auf 1,09 bis 1,6 Prozent belaufen, mithin also gering sind. Nach Aussage von Vertretern des EDA und des WBF haben die Kürzungen nicht einen Umfang, der zur Einstellung ganzer Länder- und Sektorprogramme führen würde. Vielmehr ginge es um einzelne, punktuelle Programme und Projekte, welche aufgrund der Kürzungen verschoben würden, reduziert würden oder nicht durchgeführt werden könnten.

Welche Programme und Projekte genau von dieser Kompensation betroffen sind, konnte nicht dargelegt werden. Zudem seien die unvermeidbaren Beschneidungen von Aktivitäten mit den erwarteten Resultaten der AIIB abzuwägen. Die AIIB bezweckt ja gerade die Förderung eines nachhaltigen, breitabgestützten Wachstums in Asien. Die AIIB erfüllt damit eine entwicklungspolitische Aufgabe.

In der Kommission wurde der Antrag gestellt, die Finanzierung der ersten drei Tranchen sei zur Hälfte über Mittel des Seco und der Deza zu finanzieren und die andere Hälfte sei dann von der allgemeinen Verwaltung aufzubringen. Das ist [PAGE 1234] der Antrag der Minderheit, den Sie bei der Vorlage 2 auf Seite 4 der Fahne sehen. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des damaligen Präsidenten Gutzwiller abgelehnt. Die Mehrheit erachtete die Aufteilung zwischen Seco und Deza, die einvernehmlich zwischen den Departementen gefunden wurde, als sachgerecht. Zudem erachtete sie eine Kürzung der Kredite in der allgemeinen Verwaltung - genannt wurde die Landwirtschaft und auch die Bildung - als willkürlich. Für die Minderheit wird Kollege Fournier diesen Antrag begründen.

Weiter wurden in der Kommission Fragen zur Gestaltung der Umwelt- und Sozialstandards gestellt. Die Verwaltungsvertreter haben ausgeführt, dass die gleichen Personen, die die Standards für die Weltbank verfasst haben, jetzt auch für die AIIB die Standards entwickeln würden. Damit sei gewährleistet, dass diese Arbeit ernsthaft angegangen wird. Die Schweiz legt sehr viel Wert auf die Erarbeitung von Vorgaben im Umwelt- und Sozialbereich. Nicht direkt im Zusammenhang mit dieser Vorlage steht ja das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China; da China beim Freihandelsabkommen und bei der AIIB jedoch der zentrale Partner der Schweiz ist, wurde die Frage gestellt, wie sich der Dialog der Schweiz mit China im Bereich der Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards entwickle.

In einem schriftlichen Bericht zuhanden der Kommission wurde festgehalten, dass der Gemischte Ausschuss des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China im August 2015 ein erstes Mal getagt hat. Dabei haben die Delegationen den Themenkomplex Nachhaltigkeit und Wirtschaft besprochen. Darunter fallen Themen wie Umweltschutz, Arbeitsstandards, Korruptionsprävention und Menschenrechte.

Zusammengefasst kann ich Ihnen sagen, dass die APK Ihres Rates den Beitritt der Schweiz zur AIIB unterstützt und Sie bittet, auf beide Vorlagen einzutreten, der Mehrheit zu folgen und beiden Bundesbeschlüssen zuzustimmen. Je nachdem, ob es nötig ist, werde ich noch einmal das Wort ergreifen; ich meine aber, die Sachlage schon hinreichend dargelegt zu haben.